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Kennt sich jemand mit Kindesunterhalt aus???

ich hätte da mal ein paar fragen dazu. Ich weiß nicht so recht wsa ich tun soll. Also wer was weiß bitte melden. Danke schön!
LG Corinna mit Jill Amanda *09.11.03, Leann *10.12.02 und Amy *27.10.98
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Re: Kennt sich jemand mit Kindesunterhalt aus???

Hallo Corinna,
ich kenn mich etwas aus. Wenn Du aber spezifische Fragen hast, kannst Du Dich jederzeit kostenlos an Jugendamt wenden.
LG Samira

Re: Kennt sich jemand mit Kindesunterhalt aus???

Hallo Samira!
Es geht darum sein mein Ex-Ehemann der noch nie Unterhalt für Amy bezahlt hat aufeinmal was bezahlen will (dh wohl eher muß da ich eine Strazanzeige gegen ihn gemacht habe wegen unterhaltspflichtverletzung)aber statt die 260? die vom Gericht festgesetzt wurden nur 100-150?. Leider weiß ich ganz genau das er mich wieder über den Tisch ziehen will. Er hat absichtlich einen 80% Job angenommen so das er fast so gut wie kein Geld hat. Er verdient nun 400? weniger lt. Brief wenn man es so sieht hätte er ja in den vergangen Monaten locker die 260? bezahlen können was er nicht machte. Ich habe das Gefühl das er den Unterhalt nur drücken will aber letzendlich doch kein Geld von Ihm kommt. Was ist wenn ich mich darauf einlasse? Dann wenn die Sache vor Gericht kommt pocht er auf die 100-150? samt dem Richter oder? Er hat so oft was daher geschwfaelt und ich bin ihm entgegen gekommen und hatte dann den Salat. Noch dazu ist sein RA ein Freund von Ihm und ich weiß 100% das er was drehen will. Ich habe null vertrauen. Weiß jetzt nicht was ich zurück schreiben soll da ich keinen RA hier habe erst wieder nach dem Umzug. Weißt Du wie sich das rechtlich verhält wenn er weniger bezahlt bzw wenn ich dem zustimmen täte?
LG Corinna

Re: Kennt sich jemand mit Kindesunterhalt aus???

Hi Corinna,
ui... also erstmal würd ich schleunigst einen Anwalt suchen! Und Deine Verdächtigungen - sorry, aber nützen tun sie Dir nichts. Du mußt alles beweisen können. Und wenn er einen RA als Freund hat, dann stehst Du eh dumm da! Frag mal ganz pauschal das JA.
Wenn Du Dir einen Anwalt nimmst, dann denke ich bekommst Du PKH. Und brauchst nur Deinen Anwalt zahlen, nicht die Gerichtskosten. Vielleicht läßt Du Dich einmal beraten (übernimmt die Rechtsschutz mit 20?) und entscheidest dann. Löcher aber den Anwalt richtig! Und such Dir den Richtigen raus, das ist schwer - kenn ich zu gut!
Hat er Dich unter Frist gesetzt? Falls Fristen laufen, wende ich Dich ans Jugendamt wegen Beistandschaft - kostet nix! Momentan läuft bei uns auch was übers JA.
Viel Glück und Erfolg ;o)
LG samira

Re: Kennt sich jemand mit Kindesunterhalt aus???

Hallo!
Das Jugendamt hilft mir da auch nicht weiter :-( und eine Beistandschaft nützt nix da ich ja eh in 3 Wochen hier weg ziehe. Eine Frist war nicht dabei gestanden. Ich hatte schon mal ne Beistandschaft die haben es noch nicht mal für nötig gefunden eine Strafanzeige zu schalten das habe ich dann gemacht da ich die einfach nicht in die Pötte kamen. Ich weiß das es so ist. beweisen kann ich es nicht. Ich weiß nur das er nun 400? weniger verdient als vorher weil es so im Brief stand. Und bei dem Verdienst vorher hätte er schon längst zahlen können.
LG Corinna

Re: Kennt sich jemand mit Kindesunterhalt aus???

Ach scheiße! Wenn keine Frist ist, dann warte halt die 3 Wochen. Such Dir doch telefonisch einen Anwalt und schildere alles. Du bist ja eh in 3 Wochen dann da. Vielleicht kann er wenigstens einen Brief senden.
Ich hab diesmal Glück mit dem JA. Aber ich kenn das selbst, das man das JA zum Mond schießen kann...
Ich kann Dir leider nicht weiter helfen. Tut mir leid.
LG SAmira

Re: Kennt sich jemand mit Kindesunterhalt aus???

Hallo Corinna.So ganz steig ich da nicht durch.Eigentlich bin ich ja auch einigermaßen "fit"was Unterhaltszahlungen angeht.Wenn er doch auf 260? festgesetzt wurde,müsstest du doch eigentlich einen Titel darauf haben,oder?Das heisst das JA oder ein Anwalt könnten doch wenn möglich eine Lohnpfändung veranlassen.Auch rückwirkend.In Deutschland kann man sich ja eine Menge erlauben aber gerade bei KiUnterhalt sind die Gerichte sehr streng.Das Gericht könnte deinen Ex sogar auffordern einen Nebenjob anzunehmen,um den Mindestunterhalt aufzubringen.Hat er denn den Unterhalt titulieren lassen?Auch dazu könnte man ihn verpflichten.Lebt er in eheähnliche Gemeinschaft?Dann kann man ihm selbst seinen Selbstbehalt noch kürzen.Um bis zu 15%.Ich meine sogar bis zu einem Selbstbehalt von ca.650?(die genaue Summe hab ich leider vergessen).Eigentlich gibt es eine Menge Möglichkeiten.Wenn du PKH beantragst und es zu einem Prozess kommt entstehen dir 0? Kosten!Und die Grenzen für PKH gerade wenn man Kinder hat sind nicht niedrig!Wenn das JA für dich (bzw.für das KIND)tätig wird entstehen KEINE Kosten.Auch die Tatsache,dass du umziehst würde mich nicht abhalte.Sachen können weitergereicht werden.Das JA würde sogar nach abgeschlossener Sache bei Beistandschaft jedesmal wenn eine Unterhaltsanpassung ansteht deinem Ex mitteilen,DASS eine solche Erhöhung ansteht.DU wärst fein raus,müsstest ihn nicht darauf hinweisen.

Teil 2

Es ist auch kein Problem (und sogar üblich,ausser man wünscht es anders)dass das JA ihn auffordert,den Unterhalt direkt an die Kasse des JA zu zahlen.Die überweisen es dann an dich und haben gleichzeitig die Kontrolle.Bekommst du denn keine Unterhaltsvorschuss?Ach ja.Und lass dich nicht davon einschüchtern,dass sein Freund auch sein RA ist.Schlussendlich entscheidet das Gericht.Und wenn er vorsetzlich ´keinen Unterhalt zahlt,kann das ganz schön böse für ihn enden!Hin bis zur Beugehaft.Das Gericht (und auch das JA)können ihn ebenfalls verpflichten,regelmässig Einkommensnachweis zu erbringen.UND-für den Fall das er eine Nebenbeschäftigung annehmen soll-Nachweise,dass er sich auch darum bemüht.STECK DEN KOPF NICHT TRAURIG IN DEN SAND!Glaub mir-bei Kindesunterhalt geht noch eine ganze Menge!!!LG Sabine

Re: Teil 2

Hallo!
Erstmal Danke für Deine ausführliche Email.
Ja wir haben eine vollstreckbares Schriftstück zum Pfänden das dumme war bisher kein RA hat das durchgezogen (warum auch immer) darum habe ich ja auch selber die Strafanzeige damals gestellt deren Ausgang mir unbekannt ist *grmpf* War zwar als Zeuge vor Gericht aber was der Richter nun als Urteil sprach keine Ahnung.
Doch ich bekomme 122? UVG, ich hatte ja schon mal die Beistandschaft auf dem JA aber die hier haben außer ein paar Briefe tippen (die alle wieder zurück kamen) nix gemacht. Da er ja das letzte Mal Unterhalt im April`02 (er hat nur 6 Monate gezahlt und als ich 200 Km weiter weg gezogen war hat er es eingestellt)gezahlt hat. Im Okt´02 wurde die Scheidung gesprochen und das er 260? zahlen muß. Tja aber seither hat sich nix getan. Darauf habe ich die Beistandschaft gemacht hat sich auch nix getan und meine RA`s haben immer abgewiegelt "da kann man eh nix holen" Dabei arbeitet er ja! Noch dazu lebt er mit seiner Freundin und Hund in einem Reihenhaus ( er ist einfach so aus seiner 4 Zimmer Wohung in ein Haus gezogen, also muß ja Geld da sein oder?)! Lt. RA Brief kann er keinen Nebentätigkeit machen da er als Krankenpflger arbeitet (80% nur), finde ich aber ne Ausrede ich kenne einige Pfleger und Schwestern die noch nebenbei was machen. Der will nur nicht! Wie ist das überhaupt mit dem Selbstbehalt? Denn meines Wissens arbeitet die Freundin von ihm, würde aber denen zutrauen das sie Ihren job schmeißt nur das ->

Re: Teil 2

er seinen Selbstbehalt von 840? hat. Er hat was angegeben von 410? Mite, 200? für die Fahrten zu seinem neuen Arbeitsplatz und 60? Autoerhaltungskosten und diverse erhebliche Schulden. Werden Schulden in dem Selbstbehalt mit rein gerechnet? Dann könnte seine Rechnung nämlich +/- Null aufgehen.Denn wenn er seinen Selbstbehalt alles mit Ausgaben deckt ohne das er davon leben kann wird jeder sagen er kann die 260? nicht bezahlen, oder? Ich mein was kann Amy dafür das er Schulden hat. Mich hat auch keiner gefragt die ganze Zeit wie ich mit Sozialhilfe zurecht komme.
Mir graut davor, ich weiß jetzt schon entweder landet die Sache wieder vor Gericht oder er bezahlt eh nix. Wobei ich mir nicht vorstellen kann das er bei weniger Verdienst auch nen wenigen Unterhalt bezahlen würde! LG Corinna

Re: Teil 2

Hallo.Muss mich mit Zwerg ad Schoss kurz fassen.Wenn er den Unterhalt tituliert hat (auch beim JA)wozu das JA ihn auch auffordern kann,dann kommt die Schuld durch Kindesunterhalt VOR allen anderen Schulden!Ausserdem kann das Gericht überprüfen ob zB bei Krediten die er hat die Laufzeit verlängert werden kann,so dass er dafür monatl.weniger zahlt dafür aber mehr Unterhalt.Wenn die Schulden erst nach der Trennung entstanden sind ist es eh sein Problem.Zb hat mein Ex sich nach der Trennung ein Auto gekauft.Diesen Kredit muss er von seinem Selbstbehalt tragen.D.h. er ist nicht abzugsfähig und kann den Unterhalt nicht mindern.Und wieviel seine Freundin verdient ist auch egal.Bei einem eheähnlichen Verhältnis wird die Lebensgefährtin sofort mit berücksichtigt,sobald (UND AUCH NUR DANN!!!)der MINDESTUNTERHALT FÜR DIE Kinder nicht gezahlt wird.Dann wird sie OHNE Prüfung ihres Einkommens mit berücksichtigt,da dann das Gericht davon ausgeht das eine Haushaltsersparniss vorliegt (frei nach dem Motto 1grosses Brot ist billiger als 2 kleine).Ich wundere mich wirklich,dass in deinem Fall das JA nicht schärfer hinter ihm her ist.Denn gerade wenn die vorleisten müssen die doch ein gesteigertes Interesse haben ihr Geld wiederzbekommen?!Such die einen neuen Anwalt bevor du ihm irgendwelche Zugeständnisse machst.Ggf.jetzt schon am neuen Wohnort.ODER:Such schon einmal das JA am neuen Wohnort auf und schildere deinen Fall.Wie gesagt:Es gibt DEFINITIV eine Menge Möglichkeiten bei Kindesunterhalt!!

Re: Teil 2

Und ist ja auch nett dass SEIN Anwalt schreibt er könne keine Nebentätigkeit ausüben.ABER :Sein RA ist nicht das Gericht sonder ein DIENSTLEISTER DER EINEN DIENST FÜR SEINEN MANDANTEN AUSFÜHRT.Und natürlich schreibt,was in DESSEN Interesse ist.ABER das sollte nicht interessieren.Schlussendlich entscheidet kein RA dieser Welt sondern das Gericht(wenn dessen Entscheidungen auch manchmal recht merkwürdig sind).Steck den Kopf nicht in den Sand! Werde tätig.So zermürbend das auch sein kann!Aber es geht hier um Geld das deinem Kind zusteht!!!LG Sabine

Re: Kennt sich jemand mit Kindesunterhalt aus???

hi cori,
schau doch mal in die düsseldorfer tabelle, falls du fragen zur berechnung hast.
Lg chazy

Re: Kennt sich jemand mit Kindesunterhalt aus???

Hallo Chazy1
Danke aber da hilft mir die Tabelle nix, siehe Posting Antwort an Samira.
LG Corinna
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