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Frage wegen Elternzeit

Hallo,
ich bin ein bißchen spät dran bei der Beantragung der Elternzeit. Wann fängt diese eigentlich an? Die Krankenkasse hat mir gesagt, mit dem Tag der Geburt?
Das würde heißen, dass ich dann z.B. 14.12.03 -14.12.06 beantrage, sprich drei Jahre?!
Sorry für die dumme Frage, hatte aber irgendwie keine Zeit mich zu informieren, da bei mir so viel los war, auch vor der Geburt.
LG
Sunny mit Tobias (*14.12.03)
Bisherige Antworten

Re: Frage wegen Elternzeit

Hallo Sunny,
die Elternzeit beginnt anschließend an den Mutterschutz also sprich bei mir ist es glaub der 06.02.04 ( Tim ist am 11.12.03 geboren ) endet aber dann am 15.12.06
LG Tanja + Tim 4w5t

Re: Frage wegen Elternzeit

Die Elternzeit beginnt mit der Geburt oder im Anschluss an den Mutterschutz und endet an dem Tag vor dem dritten Geburtstag (wenn das Kind am 11.12. geboren ist, dann am 10.12. drei Jahre später). D.h. am 3. Geburtstag des Kindes ist der erste Arbeitstag:-(
Viele Grüße
Claudia

Re: Frage wegen Elternzeit

Hallo Sunny,
Dein Problem könnte eventuell werden, dass man die Elternzeit bis spätestens zwei Wochen nach der Geburt beim Arbeitgeber beantragen muss (§16,1 BErzGG). Hoffentlich kommst Du wegen Verstreichen des Termins nicht in die Bredoullie.
LG Nine

Re: Frage wegen Elternzeit

Hallo Sunny,
die Elternzeit musst Du für jedes Jahr neu beantragen. So ist es zumindest bei uns in Sachsen. Mein erstes Jahr beginnt am 06.11.03 (Geb. von Amy) und endet am 05.11.2004. Das 2. Jahr musst du dann ca. mit dem 9. Lebensmonat vom Kind beantragen.
LG Susan + Amy
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