Frage "von ausserhalb", wegen Elternzeit
Ich bewege mich eigentlich im 2-3jaehrigen Forum, habe aber nun eine Elternzeit-Frage, die Ihr vielleicht besser beantworten koennt, weil es fuer Euch gerade aktuell ist. Bei uns hat keiner Elternzeit genommen, nun ueberlegt mein Mann, ob er noch ein halbes Jahr nehmen moechte. Unsere Tochter ist jetzt aber schon 27 Monate alt.
Frage 1: geht das ueberhaupt so "nachtraeglich"?
Frage 2: Wenn ja, kann er dann ab dem dritten Geburtstag unserer Tochter wieder in seinem Job einsteigen?
Frage 3: Wenn er bis dahin ein anderes Jobangebot haette (und ich nehme an, hier gibt es auch einige, die sich den alten Arbeitgeber "warmhalten" wollen, aber hoffen dann einen anderen zu finden), wie sieht es aus mit Kuendigungsfristen beim bisherigen Arbeitgeber?
Wenn es nicht "nachtraeglich" geht, interessiert mich (weil wir auch gerade am Zweiten basteln) trotzdem die Frage 3 und ausserdem, ob man sich von Anfang an auf die Dauer der Elternzeit festlegen muss, oder sie nach Bedarf dann verlaengern/verkuerzen kann (wahrscheinlich Sache der Absprache, aber was sat das Gesetz dazu?).
Ich hoffe, jemand hier kennt sich aus... Danke!
LG und noch eine schoene SS und alles Gute!
Baerbel
Re: Frage "von ausserhalb", wegen Elternzeit
alles weiß ich auch nicht. Nur soviel: Ja, dein Mann kann bis zum 3. Geburtstag eures Kindes die Elternzeit nehmen.
Und zu deiner dritten Frage: der AG muss seinen Arbeitsplatz garantieren, nach den 3 Jahren gilt wieder der normale Arbeitsvertrag mit der darin begründeten Kündigungsfrist, sobald er einen Tag wieder arbeitet.
Ich denke jedoch, dass man den AG zu einem unbürokratischen Verhalten bringen kann.
So ist es z. B. so, dass dein Mann sich an die schriftlich angemeldeten Zeiten halten muss. Will er früher wieder einsteigen, kann der AG ohne Begründung nein sagen, will er die Aussetzzeit verlängern, dann ebenfalls bzw. das Beschäftigungsverhältnis endet automatisch. Ich meine, während der Elternzeit kann der AN jederzeit grundlos das Arbeitsverhältnis beenden, wahrscheinlich ohne irgendwelche Fristen.
Aber lass dich sicherheitshalber beraten.
LG, Gaby
Re: Frage "von ausserhalb", wegen Elternzeit
Beratung klingt gut, wo muss man denn da hin? ProFamilia o.ae., oder gibt es da richtig zustaendige Stellen?
LG, Baerbel
Re: Frage "von ausserhalb", wegen Elternzeit
da bei uns der personalverantwortliche Geschäftsführende ein Anwalt ist, habe ich mich vom Anwalt beraten lassen, ich hatte aber andere Themen als du.
Schaue sonst auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nach (bmfsfj - mit den üblichen Ws, den Punkten und dem de), dort stehen die Gesetzestexte. Aber Pro Famila o.ä. wissen sicher auch Bescheid.
Liebe Grüße,
Gaby
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