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Formalitäten...

Hi,
boh, jetzt habe ich mein Posting geschrieben und abgeschickt - ohne Betreff. Kommt nur ne Meldung, daß ich keinen Betreff angegeben habe und der Beitrag ist weg... Sauerei...
Aalso... meine Frage(n)... bevor ich vergesse, was zu beantragen.
Ich habe bis jetzt lediglich die Bescheinigung über den mutmaßlichen ET bei der Kasse eingereicht. Muß ich sonst im Vorfeld was beantragen oder machen?
Meinen Arbeitgeber habe ich bislang nur mündlich über meine Elternzeit informiert - das muß ich noch schriftlich tun... Es ist doch richtig, daß ich vorerst für 2 Jahre Elternzeit beantragen kann und danach das RECHT habe, ein weiteres Jahr zu verlängern, oder???
Fragende Grüße
Daniela
ET-31
Bisherige Antworten

Re: Formalitäten...

Hallo Daniela,
zu Frage 1): ich denke, das stimmt soweit...ich zumindest hab nix weiter beantragt...man kann allerdings eine Menge vorbereiten (Kindergeldantrag z.B.)
zu Frage 2) auch richtig - allerdings musst Du zwei Fristen einhalten: Beantragen der Elternzeit bis spätestens 2 Wochen nach der Geburt; Beantragen der Verlängerung spätestens 6 (? Bin nicht ganz sicher) Wochen vor dem zweiten Geburtstag des Kindes.
LG ~Nahele~ (heute ET)

Re: Formalitäten...

Hallo Daniela + Nahele...
meine Perso meinte zu Frage 2, daß die Verlängerung von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig wäre--- deshalb hab ich jetzt gleich vor den maximalen Zeitraum eintragen zu lassen... (in den Laden geh ich eh nicht mehr hin *gg*)
Da würd ich mich also vielleicht beim Betriebsrat o.ä. nochmal rückversichern....
GGGGLG Petra mit Junior 35+5

DANKE ! o.T.

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