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Erziehungsgeldantrag...ab wann stellen?

Hallo,
muss mal ganz doof fragen:
WANN stellt Ihr Euren Antrag auf Erziehungsgeld???
LG
Manuela (ET-17)
Bisherige Antworten

Re: Erziehungsgeldantrag...ab wann stellen?

Hallo Manuela,
kann man den Antrag nicht erst stellen wenn das Kind da ist? Ich glaube nämlich mich dunkel daran zu erinnern, dass man die Geburtsurkunde braucht...oder lieg ich da falsch?
LG Tanja 36.SSW

Re: Erziehungsgeldantrag...ab wann stellen?

Hallo Tanja,
glaub ich auch...habe nur in diesem Forum schon soviel dazu gelesen. Bin schon ganz wuschig. Warte jetzt die Geburt ab und während des Mutterschutzes werde ich dann "ranklotzen".
Lieben Dank und Grüsse
manuela

Re: Erziehungsgeldantrag...ab wann stellen?

Hallo Manuela,
geht mir genauso, da mir mein FA heute gesagt hat, dass der Kleine schon noch 1 Woche drinn bleiben sollte, da er wohl schon in den Startlöchern sitzt.
Ich hab noch nicht mal die Lohnbescheinigung von meinem Mann und von mir, die im Antrag verlangt werden :-( hoffentlich reicht die Zeit dann noch.
LG Tanja

Re: Erziehungsgeldantrag...ab wann stellen?

Hi Tanja,
na das wäre ja etwas früh, wenn Euer Kleiner schon raus wollen würde. Die Lohnbescheinigung muss man doch aber nur von dem Elternteil beibringen, welches arbeitet, oder? Also in meinem Fall, die von meinem Mann. oder bin ich jetzt wieder verwuselt?
LG
Manuela

Re: Erziehungsgeldantrag...ab wann stellen?

Hi Manuela,
mein Kleiner ist vom Ultraschall her schon in der 38.SSW aber rein papierrechnerisch erst 36.SSW, also lt. FA kein Problem...ich bin Beamtin und muß daher für die Zeit des Mutterschutzes eine Bescheinigung über diese Zeit bringen, ansonsten hast du Recht, brauchst du nur vom Mann diese Bescheinigung. Aber du weißt ja Behördenmühlen mahlen langsam, also dauert das wieder...
LG Tanja

Re: Erziehungsgeldantrag...ab wann stellen?

Aaaaarrrrrgggghhhh,
ich bin auch Beamtin. ALSO: morgen setz ich mich hin und lese mir das Hinweisblatt zum Antrag ganz in Ruhe durch.
Habe bis jetzt darauf vertraut, dass ich das schon hinkriege, man ist ja von Arbeit einiges gewohnt.
Nochmal zum Thema Mutterschutz:Du hast ja auch noch die 8 Wochen nach der Geburt. Bescheinigt da Deine Behörde im voraus? Es ändert sich ja das Kindergeld und der Familienzuschlag usw.
Ich glaube, ich werde dass erst vorlegen, wenn unser Kleiner da ist.
LG
Manuela

Re: Erziehungsgeldantrag...ab wann stellen?

Du mußt mal gucken, bei mir im Antrag steht dass mit dieser Bescheinigung bei Beamten drin, da wir ja kein Mutterschaftsgeld im eigentlichen Sinne erhalten. Also die Bescheinigung werde ich auch erst schriftlich beantragen, wenn Junior da ist. Kindergeld geht ja über meinen Mann, also Antrag beim Arbeitsamt und für den Familienzuschlag gibt es bei uns einen Vordruck. Den bekommst du ja dann rückwirkend bezahlt.
LG Tanja

Re: Erziehungsgeldantrag...ab wann stellen?

Hi Tanja,
ja, den Zuschlag muss ich auch extra beantragen. Ansonsten werde ich alles weitere im " Wochenbett" erledigen. Antrag und so habe ich schon vorliegen. Ich sehe schon den Riesen-papierberg auf mich zukommen...aber es muss ja.
Einen schönen Abend noch...
LG
Manuela

Re: Erziehungsgeldantrag...ab wann stellen?

Hallo,
den Antrag kannst du nach der Geburt losschicken. Das wird aber wahrscheinlich nicht gleich gehen, denn man brauchte noch einiges andere neben der Geburtsurkunde, naemlich einen Verdienstbescheid des Lebenspartners (oder auch deiner, wenn du bald wieder arbeitest), eine Bescheinigung deines AG, dass du Elternzeit beantragt hast (das musst du ja auch tun) und glaube auch eine Bescheinigung der Krankenkasse wegen Mutterschaftsgeld. Der Antrag auf EG ist aber nicht allzu eilig, denn es wird bis zu 6 Monaten rueckwirkend gezahlt. Schneller gehen sollte die Beantragung der Elternzeit beim AG, das muss innerhalb von 6 Wochen nach der Geburt passieren.
LG
BErit (eingeschlichen)

Re: Erziehungsgeldantrag...ab wann stellen?

Hi!
So bald das Baby auf der Welt ist (man kann aber bis zu einem halben Jahr nachträglich das Geld beantragen...).
Genauso wie mit dem Kindergeld, so bald es auf der Welt ist und ich die Geburtsurkunde habe wird das alles beantragt.
LG Corinna 38.SSW (ET-15)
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