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Erziehungsgeld

Hallo,
ob man Erziehungsgeld bekommt, ist ja das Jahreseinkommen zuständig. Nun meine Frage: das netto oder brutto Jahreseinkommen?
Vielen Dank schon mal vorab und vlg
Sandra (7+0)
Bisherige Antworten

Re: Erziehungsgeld

Leider immer brutto ;-(((
Aber im ersten halben Jahr ist die Grenze deutlich höher, als danach.
LG Annette

ABER

Hallo,
es ist richtig, im ersten halben Jahr ist Grenze deutlich höher aber....es wird das Mutterschaftsgeld angerechnet.
Ich habe schon Entbunden und meinen Antrag letzte Woche zugeschickt bekommen.
In dem ersten halben Jahr würden wir das volle Geld bekommen aber da das Mutterschaftsgeld angerechnet wird, bekommen wir im ersten MOnat gar nichts, im zweiten 7?, im dritten 200? und dann drei MOnate volles Geld ....
Liebe Grüße
Jennifer

Re: Erziehungsgeld

weder noch *g*
Vom Bruttoeinkommen werden ca 27% abgezogen, wenn ich mich nicht ganz täusche. Such mal über google, da kommt irgendwannmal die Bundesministerium-HP, hier darf man ja keine Links angeben.
LG Helen

Re: Erziehungsgeld

Hallo,
ich habe bei Google die HP vom Bundesministerium gefunden. Dort kann man über dieses Thema eine BRoschüre anfordern, dauert evtl. aber einige Wochen bis diese kommt, aber ich hab ja noch Zeit *g*.
Danke für eure Tips.
Grüßle
Sandra

Re: Erziehungsgeld

Man kann sich die Broschüre dort auch als pdf herunterladen und dann lesen. Du gibst in dem Fenster bei Suchbegriff ein: "Bundererziehungsgeldgesetz" und bekommst dann einige Quellen angezeigt, eine davon ist der Gesetzestext und das andere die pdf von der Broschüre.
VLG gretel

Re: Erziehungsgeld

Das Brutto leider!!!!!

das NETTO

Hallo,
ich muss meiener "Vorschreiberin" leider wiedersprechen.
Es geht nach dem Netto Verdienst.
Wie gesagt, habe schon Entbunden und den Antrag letzte Woche wieder bekommen.
HAbe auch mit denen, als ich noch Schwanger war, geredet und nachgefragt (hat mich auch Interessiert).
Wenn es nach dem Brutto gehen würde, dann würden wir nichts bekommen und viele andere auch nicht.
Ich wusste auch nicht, dass Du nach der Entbindung auf 400?basis arbeiten gehen darfst und es wird Dir nicht angerechnet.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen
Liebe Grüße
Jennifer (wenn Du noch fragen hast dann kannst Du mir auch über das Profil mailen).

Re: das NETTO

Echt??? Man darf legal auf 400 Euro-Basis arbeiten und das wird NICHT angerechnet??? Na das ist ja KLASSE!
*freu*
GGGGGLG Conny&Krauselinchen 4+2

Re: das NETTO

Hallo,
so ist das zumindest bei uns in Bayern, glaube nicht das das woanders nicht so ist.
Du brauchst nur vom Finanzamt so einen Steuerfreistellungsantrag (oder wie das heißt).
LG
Jennifer

Re: das NETTO

Hallo Jennifer!
Na, selbst wenn Du in Bayern lebst, werden da ja nicht andere Gesetze gelten! *grins*
Macht es einen Unterschied, ob man verheiratet ist oder nicht?
LG Conny

nein, ist egal. o.T.

Re: Erziehungsgeld

Du nimmst das im Geburtsjahr voraussichtlich erzielte Bruttoeinkommen und ziehst davon 27 % ab. Als Einkommen zählen dabei auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Gewerbe- oder Forstbetrieb sowie Kapitalerträge. Wenn der Betrag nach Abzug der 27 % über der Bemessungsgrenze liegt, gibt es kein bzw. gekürztes Geld. Irgendjemand hatte auch einen Rechner dazu im profil, ich weiß aber nicht mehr wer das war.
LG
Claudia
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