Erziehungsgeld
ob man Erziehungsgeld bekommt, ist ja das Jahreseinkommen zuständig. Nun meine Frage: das netto oder brutto Jahreseinkommen?
Vielen Dank schon mal vorab und vlg
Sandra (7+0)
Re: Erziehungsgeld
Aber im ersten halben Jahr ist die Grenze deutlich höher, als danach.
LG Annette
ABER
es ist richtig, im ersten halben Jahr ist Grenze deutlich höher aber....es wird das Mutterschaftsgeld angerechnet.
Ich habe schon Entbunden und meinen Antrag letzte Woche zugeschickt bekommen.
In dem ersten halben Jahr würden wir das volle Geld bekommen aber da das Mutterschaftsgeld angerechnet wird, bekommen wir im ersten MOnat gar nichts, im zweiten 7?, im dritten 200? und dann drei MOnate volles Geld ....
Liebe Grüße
Jennifer
Re: Erziehungsgeld
Vom Bruttoeinkommen werden ca 27% abgezogen, wenn ich mich nicht ganz täusche. Such mal über google, da kommt irgendwannmal die Bundesministerium-HP, hier darf man ja keine Links angeben.
LG Helen
Re: Erziehungsgeld
ich habe bei Google die HP vom Bundesministerium gefunden. Dort kann man über dieses Thema eine BRoschüre anfordern, dauert evtl. aber einige Wochen bis diese kommt, aber ich hab ja noch Zeit *g*.
Danke für eure Tips.
Grüßle
Sandra
Re: Erziehungsgeld
VLG gretel
Re: Erziehungsgeld
das NETTO
ich muss meiener "Vorschreiberin" leider wiedersprechen.
Es geht nach dem Netto Verdienst.
Wie gesagt, habe schon Entbunden und den Antrag letzte Woche wieder bekommen.
HAbe auch mit denen, als ich noch Schwanger war, geredet und nachgefragt (hat mich auch Interessiert).
Wenn es nach dem Brutto gehen würde, dann würden wir nichts bekommen und viele andere auch nicht.
Ich wusste auch nicht, dass Du nach der Entbindung auf 400?basis arbeiten gehen darfst und es wird Dir nicht angerechnet.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen
Liebe Grüße
Jennifer (wenn Du noch fragen hast dann kannst Du mir auch über das Profil mailen).
Re: das NETTO
*freu*
GGGGGLG Conny&Krauselinchen 4+2
Re: das NETTO
so ist das zumindest bei uns in Bayern, glaube nicht das das woanders nicht so ist.
Du brauchst nur vom Finanzamt so einen Steuerfreistellungsantrag (oder wie das heißt).
LG
Jennifer
Re: das NETTO
Na, selbst wenn Du in Bayern lebst, werden da ja nicht andere Gesetze gelten! *grins*
Macht es einen Unterschied, ob man verheiratet ist oder nicht?
LG Conny
nein, ist egal. o.T.
Re: Erziehungsgeld
LG
Claudia
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