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Erziehungsgeld?????????

Hilfe, Kugelis, ich bin völlig ahnungslos! Wieviel darf ich
(alleinerziehend) denn verdienen, um Erziehungsgeld
zu bekommen?
Nach Henrys Geburt werde ich 20 Stunden in meiner
"alten" Agentur und zusätzlich selbständig als freie
Texterin arbeiten. Mein Gehalt kann ich ja ziemlich
genau ausrechnen, aber wie die Auftragslage als Freie
sein wird, weiß ich gar nicht.
Und jetzt???
Ich bin für alle guten Tipps und Ratschläge furchtbar
dankbar!
LG
Verena
Bisherige Antworten

Re: Erziehungsgeld?????????

High Verena, Einkommensgrenze im 1.-6. Lebensmonat: Alleinerziehende mit einem Kind: 38.350 E Hast Du mehr als das, gibt's kein Erziehungsgeld. Ab dem 7. Monat: Volles EZG für Alleinerziehende: 13.498, gemindertes EZG bis 20.581 E. (Du kannst ja auch überlegen, ob Du monatliche Zahlungen oder einmalige Budgetzahlung in Anspruch nehmen möchtest). Welches Einkommen? Maßgebend für den Anspruch im 1.-12. Lebenmonat ist das voraussichtliche Einkommen im Kalenderjahr der Geburt, für den Anspruch im 13. - 24. Monat das EK im folgenden Jahr. Stellt sich heraus, daß das tatsächliche EK im Lebensjahr des Kindes insg. um mind. 20 % niedriger ist, als das wie oben berechnete EK, wird's neu berechnet. Das auf die schnelle, Broschüre gibt es unter [email protected], www.bmfsfj.de, heißt Erziehungsgeld, Elternzeit. LG Nic
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