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Entbindung: Sonderurlaub für den Vater?

Hallo Ihr lieben,
das Thema hatten wir glaub ich irgendwann schonmal...hab mal gewühlt, aber nix finden können, vielelicht kann mir ja jemand kurz helfen.
Steht dem werdenden Vater für die Entbindung des eigenen Kindes nun ein Sonderurlaub zu oder nicht?
Bedarf es da einer besonderen Betriebsvereinbarung oder gibt es da sogar eine gesetzliche Regelung?
Ich hatte immer etwas im Kopf von 3 Tagen, das kommt mir aber doch etwas viel vor und irgendwie finde ich dazu gar nichts im Internet...und ich weiß beim besten Willen nicht mehr, woher ich diese Information habe...ist warscheinlich einfach nur Wunschdenken... ;o)
Also, wenn jemand was weiß, wäre ich für einen Tipp dankbar!
Danke und LG
~Nahele~ (ET-1)
Bisherige Antworten

Jaaaaaaaaaa

Moin, moin...
Also SU gibt es auf jeden Fall. Ich meine aber, nur EINEN Tag... Mein Schatz konnte sich aber gestern (wir hatten nämlich auch das Thema) nicht mehr erinnern, wie es damals bei Celina war. Aber einen Tag gibt es sicher!
GLG
tina

Re: Entbindung: Sonderurlaub für den Vater?

Hallo Nahele!
Also das ist wohl von Firma zu Firma, oder von Gewerkschaft zu Gewerkschaft unterschiedlich. Am meisten gibt es wohl im öffentlichen Dienst. Also mein Mann bekommt einen Tag.
Muß sich deiner mal erkundigen.
LG Daniela ET-9

Re: Entbindung: Sonderurlaub für den Vater?

Hallo Daniela,
das Problem bei dem Chef meines Freundes ist, dass der supergeizig und ätzend ist - also mit Kulanz ist da nix zu wollen.
Dem müsste man schon eine gesetzliche Regelung unter die Nase halten, damit er keine Chance hat, zu mucken. *g*
Bin da echt nicht so bewandert - fällt Dir eine Stelle ein, bei der man sowas erfragen könnte?
Danke im Voraus,
~Nahele~

Re: @Nahele

Hallo Nahele!
Da fällt mir jetzt auch nichts ein. Es kann sogar sein das das nirgens so richtig gesetztlich geregelt ist. Ich werde mal heute abend meinen Mann fragen, vielleicht fällt dem dazu was ein.
Schreib dir dann heute abend nochmal dazu.
LG Daniela

Supi, dankeschööön! :o) oT aber LG ----->

Ergänzung @all - ist das was?

Schaut mal, das hab ich im I-Net gefunden...
>>Arbeitsbefreiung nach § 52 BAT aus persönlichen Gründen
Mit der Regelung des § 52 Abs. 1 BAT erhält der Angestellte aus den dort aufgezählten Anlässen Arbeitsbefreiung nach Arbeitstagen. Bei Vorliegen eines derartigen Anlasses ist der Angestellte jedoch nicht frei in seiner Wahl, wann er den bzw. die Freistellungstage beanspruchen will. Vielmehr muß der Anlaß- bzw. Ereignistag in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Arbeitsfreistellung stehen. Dadurch soll vermieden werden, daß durch die Freistellungsregelung die Zahl der Urlaubstage vermehrt wird.
Arbeitsbefreiung kann nur gewährt werden, wenn der Angestellte zur Ableistung seiner Arbeitsleistung verpflichtet ist. Aus diesem Grunde kann eine Arbeitsbefreiung während oder nach dem Urlaub bzw. einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit für einen an sich gegebenen Befreiungstatbestand nach § 52 BAT nicht nachträglich geltend gemacht werden.
Als Fälle , in denen der Angestellte unter Fortzahlung der Vergütung (§ 26) und der in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt wird, gelten nur die folgenden Anlässe:
a) Niederkunft der Ehefrau: 1 Arbeitstag
...
Betrifft mich das auch als Nicht-Ehefrau?
Hach jeeeeh, ich bin so dämlich in solchen Angelegenheiten... *schäm*
LG ~Nahele~

Re: @Nahele

Hallo du!
Ist BAT nicht öffentlicher Dienst. Irgendwo habe ich, glaub? ich mal gehört, Bezahlung nach BAT (und damit war meiner Meinung nach) öffentlicher Dienst gemeint.
LG Daniela

Buhäää....

...sowas hab ich auch schon befürchtet... *heul*
Ach, ich wünschte, ich hätte da etwas mehr Ahnung...*seuuuufz*
Naja, ich wühl mal weiter. ;o)
~Nahele~

Re: Buhäää....

Ich nochmal...
Eigentlich müßtest Du doch "nur" den Tarifvertrag der Branche Deines Schatzes ausfindig machen - den gibt es doch sicher im Internet. Dort ist es auf jeden Fall irgendwo geregelt!
LG
Tina

Na das ist aber wirklich dumm....

...Mensch - immer diese blöden Formulierungen. Also grundsätzlich lebt Ihr doch in einer "eheähnlichen Gemeinschaft" und ich meine, da gelten die Bedingungen genau so wie bei Verheirateten.
Würde ich mal so sagen....
GLG
Tina, die solche Texte haßt wie die Pest

Re: Ich auch nochmal zu dem Thema!

Hallöchen!
Also BAT ist dre Tarif des öffentlichen Dienstes. Wie Tina schon meinte, das müßte im Tarifvertrag geregelt sein. Also das ist von Gewerkschaft zu Gewerkschaft verschieden. Es gibt da wohl keine gesetztliche Vorschrift. Außedem denke ich das man "eheähnliche Gemeinschaft" heutzutage gerade in diesem Fall einer Ehe absolut gleichsetzt.
LG Daniela ( die leider auch nicht noch weiterhelfen kann )

Re: Entbindung: Sonderurlaub für den Vater?

hi
kann mich nur anschließen. Ja. Bei uns sind es zwei Tage.
Also es steht "Niederkunft der Ehefrau", also entweder wenn die zukünftige Ehefrau zur Welt kommt *ggg* oder das Baby.
Soweit ich aber weiß und das selbst erlebt haben, kann man diese zwei Tage auch später nehmen, wenn er z.B. sowieso frei hat.
LG Anita

Re: Entbindung: Sonderurlaub für den Vater?

nein, es gibt nur vertraglich geregelte sonderurlaube. :-(
ihr müßt also brav bitte bitte machen :-(
grüße katina

Re: Entbindung: Sonderurlaub für den Vater?

hallo Nahele!
Es ist meist durch den Tarifvertrag geregelt.
In unserem Fall (NGG) sind es 2 Tage für den Vater bei der Niederkunft der Ehefrau/Lebensgefährtin.
GGGLG Conny&Leon Maximilian 31+0
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