Suchen Menü

Elternzeit verlängern, wie lange vorher beantragen

Hi Mädels,
ich gehöre leider nicht in euer Forum (bin sooo neidisch - aber dafür habe ich ja auch schon einen Kleinen). Aber ihr könnt meine Frage sicherlich beantworten, da ihr euch mometan mit dieser Problematik auseinander setzt.
Ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nun überlege ich, diese um ein paar Monate zu verlängern. Wie lange dem 2. Geburtstag des Kindes (also meinem ersten Arbeitstag) muss ich meinen Arbeitgeber davon in Kenntnis setzten?
Euch, alles alles Gute und danke für die Antworten.
Vegas
Bisherige Antworten

Re: Elternzeit verlängern, wie lange vorher beantragen

Hi Vegas,
grundsätzlich: das klappt nur, wenn dein AG auch mitspielt. Er muß nicht verlängern sondern kann sich stur stellen bzw. das Arbeitsverhältnis daraufhin kündigen.
Daher würde ich sofort mit ihm Kontakt aufnehmen, vielleicht läßt er sich ja darauf ein.
Viel Glück,
Gaby

nicht ganz richtig

Hi Gaby,
die Aussage von Dir ist so nicht richtig. Verlängern bis auf 3 Jahre - die jedem lt. Gesetz zustehen! - kannst du IMMER, auch ohne Genehmigung deines Vorgesetzten, er kann dich keinesfalls kündigen! Mit Deiner Aussage liegst du richtig, was das VERKÜRZEN der ursprünglich beantragten Elternzeit angeht - da muß der AG nicht mitspielen (z.b. wenn er keine Stelle zu der Zeit hat) und du mußt so lange wie beantragt nehmen oder kündigen. Ich hatte auch nur 2 Jahre beantragt bei Lara und wurde 3 Monate vor Ablauf vom AG automatisch angesprochen/ angeschrieben, ob ich bei Ablauf der beantragten Zeit antreten will, wenn ja solle ich mich mit der Personalabt. in Verbindung setzen, wenn nein spätestens 8 Wochen vor Ablauf der beantragten Zeit einen Antrag auf Verlängerung stellen! Ich habe dann auf 3 Jahre verlängert.
Also meines Wissens nach liegt die Frist dann bei 8 Wochen, würde sicherheitshalber aber von 3 Monaten ausgehen... ruf doch am besten gleich mal den AG an, man kann ja über alles reden! Infos gibts auch IMMER bei der Stadtverwaltung deines Ortes, dort gibt es kleine Broschüren zum Thema wie es weitergeht wenn ein Kind kommt, Wiedereinstieg und rechtliche Bedingungen etc.. lg renate 31.SSW und Lara 26 Monate

Re: nicht ganz richtig

Muss Rabaukenmama zustimmen - der Arbeitgeber muss die Elternzeit NICHT verlängern, er kann darauf bestehen, dass du wieder anfängst und dir dann FRISTGERECHT kündigen. Ist zwar fies, aber wahr. Soweit ich mich erinnere, hab ich das schon schriftlich gesehen.
Ich würde so bald wie möglich beim AG anfragen, bei der derzeitigen Arbeitsmarktlage sind viele Chefs froh, ihre Leute noch ein weiteres Jahr daheim zu haben.
Ich habe schon ein halbes Jahr vor Ablauf der ersten zwei Jahre verlängert.
Viel Glück, Pingu (35. SSW)

das scheint wohl von den Betriebsvereinbarungen

abhängig zu sein, denn in unseren steht es wirklich so drin: Verlängern von weniger als 3 Jahren bis auf 3 Jahre fristgerecht ohne Zustimmung des AG und Verkürzungen auf unter 3 Jahre, wenn so lange beantragt, nur mit Zustimmung. Sonst wäre ich auch das Risiko nur 2 Jahre zu beantragen niemals eingegangen, denn ich hatte eigentlich schon vor 3 Jahre zu nehmen, nur man weiß ja nie was so kommen kann und dann wollte ich mir einen früheren Widereinstieg nicht verbauen. Unser Unternehmen ist sehr groß (Boehringer Ingelheim Pharma) und sehr sozial, aber froh um jeden der nicht frühzeitig aus dem Mutterschutz zurückkommt, mußten sie leider mal sagen, weil die Halbtagsstellen natürlich rar sind... aber ich weiß daß diese Vereinbarung wohl auch anders lauten kann, also unbedingt Chef anrufen! lg renate
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen