Elternzeit schriftlich beantragen...
Hallo Ihr Lieben,
da man seine Elternzeit rechtzeitig schriftlich beim Arbeitgeber beantragen muss, habe ich ein kleines Problem:
Ich würde sehr gerne die vollen 3 Jahre in Anspruch nehmen, aber leider wissen wir absolut nicht, wie es in Zukunft finanziell bei uns aussehen wird... Mein Mann arbeitet bei der Landesversicherungsanstalt und ist somit beim Staat beschäftigt. Leider will der Staat (evtl.) die Gehälter der im öffentlichen Dienst beschäftigten Mitarbeiter von BAT auf leistungsbezogene Gehaltsstrukturen umstellen... Da mein Mann vor 10 Jahren als "Seiteneinsteiger" (ohne Ausbildung als Sozialfachangestellter - sondern "nur" Großhandelskaufmann)in die LVA eingestellt wurde, haben wir die Angst, dass er in Zukunft nicht nach der Art seiner Arbeit bezahlt werden wird, sondern nach der Bildung (sozusagen als "Hilfsarbeiter"...) Ist es möglich, die für vorerst 1 Jahr beantragte Elternzeit um ein weiteres Jahr zu verlängern, und wie schreibt man das??? Vielleicht kennt sich jemand von Euch richtig aus oder kann mir zumindest Hilfestellung geben?? Vielen Dank im voraus und VlG, Diana + Krümel 25. SSW
Re: Elternzeit schriftlich beantragen...
normalerweise kannst du problemlos erstmal ein Jahr beantragen und dann immer noch verlängern. Du kannst aber auch die vollen 3 Jahre beantragen und stundenweise arbeiten gehen ( wenn es bei dir möglich ist).Du darfst ja glaub 30 std. unterhälftig arbeiten, ohne das es auf das Erziehungsgeld mit angerechnet wird.
Vielleicht kannst du ja mit deinem Arbeitgeber darüber sprechen, dass du evtl. in den 3 Jahren stundenweise wieder arbeiten möchtest. ( bei mir als Beamtin ist das alles Gott sei dank viel einfacher)Ich hoffe es ist nicht zu verwirrend. LG Tanja 21+2
Re: Elternzeit schriftlich beantragen...
ich habe nach der Geburt unseres 1. Kindes im April 2001 drei volle Jahre eingereicht, gehe aber seit letztem Jahr schon wieder arbeiten, insgesamt 16 Stunden. Da Du bis zu 30 Wochenstunden waehrend der Elternzeit arbeiten darfst, wuerde ich volle Elternzeit einreichen (ansonsten klaeren, ob "Nachfassen" wirklich machbar ist, bin mir da nicht so sicher). Ich werde das bei unserem 2. Kind jedenfalls wieder so machen!
Aber vielleicht laeuft es ja weiter gut bei Deinem Mann und Du bist nicht in der Not, arbeiten zu muessen. Ich tue es freiwillig, hat bisher auch viel Spass gemacht. Aber nun bin ich froh, dass der Mutterschutz in greifbare Naehe gerueckt ist.
Eine schoene SS noch, liebe Gruesse
Nicole 27.SSW
Re: Elternzeit schriftlich beantragen...
also bei uns ist es kein Problem die Elternzeit zu verlängern, da du ja auch z.B. das 3. Jahr erst später nehmen kannst, wenn das Kind z.B. eingeschult wird. Aber wie gesagt vielleicht ist es beim Staat anders geregelt, als in der freien Marktwirtschaft?
LG Tanja
Re: Elternzeit schriftlich beantragen...
lieber auf nr. sicher gehen, wir haben doch alle nichts zu verschenken. aber vermutlich hast du recht!!
lg
nicole
Re: Elternzeit schriftlich beantragen...
laut meiner Personalabteilung gilt das, was man schriftlich einreicht... Also wenn ich 3 volle Jahre angebe und merke, dass ich nach einem Jahr leider doch arbeiten gehen muss, bindet mich meine schriftlich abgegebene Erklärung gegenüber der Firma und sie muss mich nicht (kann aber wenn sie will) vorzeitig wieder zurücknehmen... Ich habe nur "empfohlen" bekommen, meine Elternzeit vorerst auf 1 Jahr zu beschränken und mich dann drei Monate vorher mit der Firma in Verbindung zu setzen und die Elternzeit, wenn von uns aus möglich, um ein weiteres Jahr zu verlängern (O-Ton Personalabteilung: "Wir können Sie ja nicht zur Arbeit zwingen, da kann man mit Sicherheit drüber reden") Mich interessiert halt vor allem die rechtliche Lage, mein Betrieb ist keiner Gewerkschaft angeschlossen und hat somit auch keinen Betriebsrat, ich weiss nicht wo ich mich schlau machen kann, vor allem die "wasserdichte" Formulierung des Schreibens interessiert mich... Wer kann mir bitte helfen?? VlG, Diana + Krümel 25. SSW
Re: Elternzeit schriftlich beantragen...
du hast Recht. Ich hab eben in der Elternzeitverordnung nachgelesen, dass es nur mit dem Einverständnis der Firma möglich ist, entweder zu verlängern oder zu verkürzen. Aber ich glaube im Forum für Schwanger und Job gibt es ein Posting über die Formulierung für die Elternzeit. Guck mal da nach, die fand ich ganz gut.
Nochmals heiße,schwiztende Grüße Tanja
Re: Elternzeit schriftlich beantragen...
Re: Elternzeit schriftlich beantragen...
ich habe nach der Geburt von Finja Elternzeit für 3 Jahre eingereicht. Ich musste dieses meinem Arbeitgeber schriftlich innerhalb von 2 Wochen nach der Geburt (!) mitteilen, so stand es zum "damaligen" Zeitpunkt im Gesetz. Trotz der eingereichten Elternzeit arbeite ich aber 10 Stunden pro Woche, man darf bis zu 30 Stunden pro Woche in der Elternzeit arbeiten. Ich kann Dir nur empfehlen, die Elternzeit anzumelden, und wenn Du dann ggfs. stundenweise arbeiten kannst, sollte das ja kein Problem sein. Aber: Du geniesst in der Elternzeit Kündigungsschutz! Und das ist bei der derzeitigen Lage auf dem Arbeitsmarkt nicht unwichtig, denke ich.
Liebe Grüsse,
Claudia
Re: Elternzeit schriftlich beantragen...
die Einstufung in eine Gehaltsgruppe in einem Tarifvertrag läuft immer über die vertragliche Vereinbarung. Das heißt, wenn dein Mann in seinem Vertrag z.B. "Sachbearbeiter Leistungsbezüge" stehen hat, dann wird er auch in die entsprechende Gehaltsgruppe, in der diese "Sachbearbeiter" eingestuft sind, aufgenommen. Es kann niemals nach der Ausbildung gehen. Das würde ja bedeuten, dass alle, die sich durch interne Weiterbildung hochgearbeitet haben, zurückfallen. Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe, ist schriftlich immer so schwierig.
LG Anco 25. SSW
Dein Wort in Gottes Ohr...
Danke für Deine Antwort, hoffentlich hast Du wirklich recht, denn dem Staat als Arbeitgeber ist in solch wirtschaftlich schlechten Zeiten alles zuzutrauen... Der Staat plädiert immer dafür, dass Arbeitsstellen geschaffen werden sollen, hat selber aber bis jetzt die meisten Arbeitsplätze abgebaut... Wir hoffen auf eine faire Behandlung... VlG, Diana
Re: Dein Wort in Gottes Ohr...
Viel Glück Anco
Link zum Erziehungsgeld/Elternzeit
hier ein Link, wo du die aktuelle Gesetzeslage als PDF-Datei runterladen oder kostenlos bestellen kannst. http://www.bmfsfj.de/top/liste/Publikationen/ix4757_bestell.htm?view=listFrameset&Thema=+&script. Letztendlich muß immer der Arbeitgeber einer Verlängerung/vorzeitigen Beendigung zustimmen. Wenn also das Personalbüro sagt, du kannst nach einem Jahr noch verlängern, lass dir das schriftlich zusichern! Auch der Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden ist nur gegeben, wenn "keine dringenden betrieblichen Gründen entgegenstehen", Klartext der AG hat das letzte Wort, daher alles vorher schriftlich festlegen! Ich habe schon so oft gehört, dass einem etwas zugesichert wurde, das dann nicht eingehalten wurde.
Gruß Christine
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