Elternzeit, jemand Ahnung davon?
Ich muß schnell noch meinen Antrg auf Elternzeit formulieren, obwohl die 8 Wochen schon vorbei sind. Ich will bis zum 1.10. Elternzeit nehmen. Kann mit jemand sagen, ob ich dann das noch verlängern kann, von den 3 Jahren ist ja noch was über, oder ist so eine schriftliche Formulierung an den AG bindend??? Bitte schnell, ich muß da gleich hin.
Danke und Lg Katja
Re: Elternzeit, jemand Ahnung davon?
so wurde es mir erkl#rt.
lg
narnia
Re: Elternzeit, jemand Ahnung davon?
Re: Elternzeit, jemand Ahnung davon?
die Elternzeit für's 2. Kind fängt bei der Geburt neu an zu zählen und die Tage vom 1. Kind verfallen dann.
Irgendwelche Änderungen - sowohl Verkürzungen, als auch Verlängerungen - sind im Ermessen des AG.
Nachzulesen im BerzGG §16 (3). So war es jedenfalls nach dem bisherigen Gesetz.
Gruß++
Laubfrosch.
Re: Elternzeit, jemand Ahnung davon?
stimmt nicht ganz. Wenn ein zweites Kind während einer bestehenden Elternzeit geboren wird, so wird diese Elternzeit nicht verkürzt! Die Eltenrzeit des 2. Kindes fängt dann erst an, wenn die Elternzeit des 1. Kindes aufhört. Dadurch verlängert sich aber nicht die Eltnerzeit des 2. kindes.
LG
Judie
Re: Elternzeit, jemand Ahnung davon?
aber kommt das nicht auf's Selbe hinaus? Verstehe ich nicht so ganz.
Angenommen 2. Kind kommt vor Ablauf der Elternzeit für's 1. Kind auf die Welt. Ich weiß, dass dann die beiden Elternzeiten parallel weiterlaufen. Aber was habe ich denn davon? Die Elternzeit für's 2. Kind beginnt ja bei dessen Geburt und dauert max. 3 Jahre, oder? D.h. man müsste am Geburtstag + 3 Jahre (im Normalfall) wieder arbeiten gehen.
Achso, oder meinst du das rein rentenversicherungstechnisch? Denn dann bekommt man, glaube ich, natürlich für beide Kinder je 3 Jahre weiterbezahlt.
Gruß++
Laubfrosch.
Re: Elternzeit, jemand Ahnung davon?
nein, ganz egal ist das leider nicht, da man sich beim Antrag auf Elternzeit auf einen Zeitraum von 2 Jahren verbindlich festlegen muss, wann man in dieser Zeit Elternzeit nehmen will. Für das zweite Kind muss man sich dann vom Ende der 1. Elternzeit plus 2 Jahre festlegen, was in das dritte Elternzeitjahr mit hineingeht. Somit legt man sich insg. auf einen späteren Zeitpunkt fest als wenn man Elternzeit gleich nach dem Mutterschutz beantragt.
Für mich wäre das z.B. schon ein Nachteil, da ich in der Elternzeit Teilzeit arbeite. So würde der der eine Teilzeitvertrag über das zweite Lebensjahr des 2. Kindes hinsaus gehen - was für mich ein Nachteil bedeuten würde.
Hinzu kommen die unterschiedlichen Antragsfristen. Das ist aber eher nebensächlich.
LG
Judie
Re: Elternzeit, jemand Ahnung davon?
hab's zwar immer noch nicht verstanden, aber so schnell bekomme ich eh kein Zweites hin ;-))) LOL
Trotzdem danke für deine Erklärung, jetzt weiß ich wenigstens, dass du darüber Ahnung hast *g*
Gruß++
Laubfrosch.
Re: Elternzeit, jemand Ahnung davon?
Re: Elternzeit, jemand Ahnung davon?
Das verschieben des dritten Jahres auf einen späteren Zeitpunkt braucht man noch gar nicht zu erwähnen. Selbst das dritte Jahr Elternzeit überhaupt braucht man im ersten Antrag nicht erwähnen.
LG
Judie
Re: Elternzeit, jemand Ahnung davon?
Ich war vor zwei Jahren auch super informiert - nur ist das ein weilchen her ;-)
LG Gala
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