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Elternzeit - Wer kennt sich aus??

Hallo,
ich bin sonst nur ein stiller Leser. Seit gestern lässt mich folgende Frage zur Elternzeit (obwohl ich schon sehr viel darüber gelesen habe, fand ich auf diese Frage keine Antwort schwarz auf weiß) nicht mehr los:
Mein Arbeitgeber behauptet, dass seinerseits eine Zustimmung nötig ist, wenn man die Elternzeit in Zeitabschnitte aufteilt, z. B. Im 1. Jahr bleibe ich zu Hause, im 2. Jahr mein Mann und im 3. Jahr ich wieder. Ich habe gelesen, dass die Zustimmung des AG vorliegen muß, wenn man das 3. Jahr später machen will, z. B. im Einschulungsjahr, aber bei den Zeitabschnitten konnte ich das nirgendwo finden, dass der AG da auch zustimmen muß. Kann mir hier irgendjemand sagen, ob das stimmt, was er behauptet??
Vielen Dank für Eure Antworten
LG
Kerstin
Bisherige Antworten

Re: Elternzeit - Wer kennt sich aus??

Hallo!
also ich war vor kurzem mal bei Pro Familia und ich erinner mich, dass die Beraterin da auch sowas erzählt hat.
Ich habe hier eine Übersicht und auf der steht folgendes: "Elternzeit- neue Gesetzgebung: 8 Wochen vor Beginn Arbeitgeber Dauer der Elternzeit bekanntgeben. Höchstdauer 3 Jahre; 1 Jahr kann noch zwischen 3. und 8. Geburtstag des Kindes genommen werden (Einverständnis des Arbeitgebers)"
Ich schätze mal der AG hat recht.... Ihr braucht seine Zustimmung zum Vorhaben. Hoffentlich läßt er mit sich reden!
Ich drück Euch die Daumen und wünsche ALles Gute!
LG schildie

Re: Elternzeit - Wer kennt sich aus??

Hi Schildie!
Nein - eigentlich hat doch dann Kerstin recht, denn Du sagst genau das, was sie vorher auch gesagt hat: will man ein Jahr NACH dem 3. Geburtstag nehmen, so muß der AG seine Zustimmung erteilen, ansonsten nicht. So verstehe ich das wenigstens und meine auch, das desöfteren in dieser Version gehört zu haben. Meines Wissens muß man die ganzen Wechsel nur VORHER bekanntgeben und sich nicht mittendrin irgendwann entscheiden - bin mir aber auch nicht so sicher, wie da die Fristen sind. Am besten ist natürlich, man kann dem AG vorher klipp und klar mitteilen, wie sich die Elternzeit gestalten soll.
LG
Tina, die aber auch keine Ahnung hat...

Re: Elternzeit - Wer kennt sich aus??

Liebe Kerstin,
in der Broschüre vom Familienministerium
"Erziehungsgeld. Elternzeit" (kann man auf deren
Internet-Seite bestellen) steht u.a: "Sind beide Eltern
erwerbstätig, steht ihnen frei, wer von ihnen Elternzeit
nimmt und für welche Zeiträume (...) die Eltern können
die Elternzeit auch untereinander aufteilen und sich bei
der Elternzeit abwechseln. (...) Spätestens 6 Wochen
vor Beginn der Elternzeit muss die Elternzeit schriftlich
vom Arbeitgeber verlangt werden (...) Gleichzeitig mit
der schriftlichen Anmeldungen muss der/die
Arbeitnehmer(in) verbindlich festlegen, für welche
Zeiträume innerhalb von 2 Jahren die Elternzeit
genommen werden soll. (...) Die über den Zeitraum von
2 Jahren hinausgehende Elternzeit, die noch bis zur
Vollendung des dritten Lebensjahres verlangt werden
kann, muss erst 8 Wochen vor ihrem Beginn dem
Arbeitgeber mitgeteilt werden. (...) Mit der Zustimmung
des Arbeitgebers kann ein Anteil der Elternzeit von bis
zu 12 Monaten bis zur Vollendung des achten
Lebensjahres übertragen werden.
Also: Dein Arbeitgeber muss NICHT zustimmen, wenn
Ihr die Elternzeit in Abschnitte aufteilt, so lange die
Abschnitte in den ersten 3 Jahren sind. Er muss nur
zustimmen, wenn Du einen Teil nach dem 3.
Geburtstag Deines Kindes nehmen willst.
Ich hoffe, Dir etwas geholfen zu haben
lg Madeleine 24+2

Na das ist doch mal ne vernünftige Erklärung...

Hi Madeleine!
Danke - sehr hilfreich. Auch wenn es für uns leider nicht infrage kommt, weil mein Mann eh VIEL mehr verdient als ich. Aber ansonsten hätte ich gerne mal 1 Jahr getauscht. Ich finde, das wird noch viel zu wenig in Anspruch genommen. Ich habe jedenfalls bisher sehr selten Väter im Erziehungsurlaub kennengelernt.
LG und schönen Sonntag
Tina
21+6
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