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Elternzeit Hilfe

Hallo Ihr Lieben, ich blicke nicht mehr durch, ich möchte nach dem Mutterschutz zwei Jahre in Elternzeit gehen, jetzt sagt mir die Firma ich müsste dies schon vor der Geburt schriftlich beantragen, ich bin aber der Meinung, dass ich es sechs Wochen vor dem Antritt der Elternzeit, also ca. zwei Wochen nach der Geburt beantragen muß. Danke für Eure Hilfe. gruß Britta ET-19
Bisherige Antworten

Re: Elternzeit Hilfe

Also im Gesetzestext steht: "spaetestens 6 Wochen vor Beginn muss die Elternzeit schriftlich von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber verlangt werden, wenn sich die Elternzeit unmittelbar an die Geburt des Kindes oder an die Mutterschutzfrist anschliessen soll".
Steht da eventuell etwas anderes bei euch in der Betriebsvereinbarung???
Liebe Gruesse, Katja

Re: Elternzeit Hilfe

Hi,
meiner Meinung nach hast DU recht...
LG
DAniela
ET-23

Re: Elternzeit Hilfe

Meiner Meinung nach, ist DEINE Auffassung richtig. Ich habe trotzdem schon jetzt ein Schreiben losgeschickt mit dem Vermerk, dass ich die genauen Termine erst nach der Geburt sagen kann, weil ich ja jetzt noch nicht genau weiß, wann mein Mutterschutz aufhört und wann dann die zwei Jahre um sind.
LG Kiks

Gute Idee,

so werde ich es auch machen. Gruß Britta

Re: Gute Idee,

Hallo,
falls der Geburtstermin später als der angegebene ist verschiebt sich dein Mutterschutz nach hinten. Ist Dein Geburt vor Deinem offiziellen ET bleibt die Berechnung, also Mutterschutz 8 Wochen nach ET. Die Elternzeit muß 6 Wochen vor dieser (Elternzeit) eingereicht werden, also bis zwei Wochen nach Geburt.
Liebe Grüße
Christa & Franziska (9 Tage)
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