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Dringende Frage zum Mutterschutz

Hallo,
ganz am Anfang der SS gibt man ja dem Arbeitgeber eine Bescheiningung, auf der (glaube ich) auch der ET draufstand. Ist diese denn dann auch verbindlich in Bezug auf den Beginn des Mutterschutzes? Oder muß man später nochmal eine Bescheinigung über den ET haben? Er hat sich bei mir ja nie geändert...gilt dann die erste Angabe noch?
Danke und LG Maike
Bisherige Antworten

Re: Dringende Frage zum Mutterschutz

Hallo Maike,
bei mir hat immer diese erste Bescheinigung gegolten (die habe ich ganz am Anfang abgegeben bzw. es hätte sogar die Kopie aus dem Mutterpass gereicht). Ich denke solange sich am ET nichts ändert, wird das bei dir auch so sein :o) Ansonsten einfach nochmal in der Personalabteilung nachfragen.

Re: Dringende Frage zum Mutterschutz

Ich kenne keine Bescheinigung vom Anfang der SS. Laut meinem FA wird diese erst 7 Wochen vor dem voaussichtlichen ET ausgestellt - diese gilt dann auch.
Lg
Daniela
28. SSW

Re: Dringende Frage zum Mutterschutz

aber ich habe noch drei Wochen Resturlaub vor dem Mutterschutz und wäre dann ja schon weg, wenn diese Bescheinigung ausgestellt wird...

Re: Dringende Frage zum Mutterschutz

Ist bei mir gleich, deshalb hatte ich beim FA angefragt. Die Bescheinigung wird trotzdem erst 7 Wochen vor ET ausgestellt - auf Wunsch des Arbeitgebers auch früher, aber dann muß er für die Kosten aufkommen und das ausdrücklich beantragen.

Re: Dringende Frage zum Mutterschutz

Hallo Maike,
Du musst Deine Firma über den tatsächlichen Entbindngstermin im Nachhinein informieren. Antritt des Mutterschutzes richtet sich nach Deinem voraussichtlichen Entbindnugstermin. Wenn Du dann früher entbindest wird dir diese zuwenig erhaltene Zeit einfach hinten dran gehängt. Entbindest Du später hast du eben Glück gehabt.
Liebe Grüße und geniesse Deinen Mutterschutz
Cora

Re: Dringende Frage zum Mutterschutz

Hallo Maike,
man hat mir gesagt, dass ich in der 34. SSW nochmal eine Bescheinigung von der Frauenärztin benötige, auf welcher dann der voraussichtliche ET angeben ist. Selbst wenn sich der Termin nicht verändert, ist das wohl notwendig. Die Bescheinigung kostet 10 Euro, die aber normalerweise der Arbeitgeber für Dich übernehmen sollte.
Liebe Grüsse,
Claudia
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