Brauche mal euren Rat !
Als ich zur Geburt im KH war, hat meine Mama mir einen ziemlich alten Reisewecker geliehen, der mir irgendwie abhanden gekommen ist. Jetzt hab ich per Zufall bei ebay genau den gleichen gesehen und wollte ihn natürlich unbedingt haben, um ihn meiner Mum schenken zu können. War mir doch recht unangenehm, meine Schamperei ! Jedenfalls hab ich den Wecker grad - nach einem spannenden Duell mit einem Mitbieter - ersteigert und als ich mir die Kontodaten des Verkäufers anschaue, sehe ich, dass der Mitbieter den gleichen Nachnahmen hat wie der Verkäufer (es ist kein häufig vorkommender Nachname wie Meier oder Schmidt). Das ist doch sehr komisch, oder ? Hab mich ziemlich darüber geärgert, dass hier wohl Pfusch am Werk war. Aber was soll ich machen ? Ich will den blöden Wecker unbedingt !
Hab den Verkäufer auf diesen "Zufall" angeschrieben und um Stellungnahme gebeten !
Wie würdet ihr euch jetzt verhalten ?
LG Mone
Noch was !
Boah , hab ich ne Wut !
Ich würde auf seine Antwort warten...
Aber haste denn mal Deine Mutter gefragt, ob die diesen Wecker überhaupt noch will? Vielleicht hätte Sie ja viel lieber ein moderneres Teil...
LG
Bärlesmama
Re: Ich würde auf seine Antwort warten...
Nee, nee, sie will schon wieder so ein altes Teil, wo man aufziehen muss und zusammenklappen kann. Meine Mum kommt mit dem "Neumodischen Kram" nicht so klar ;0)
Danke für deine Antwort !
LG Mone
Re: Brauche mal euren Rat !
Boah muß der/die dämlich sein... Ich meine, es machen ja sicher viele, aber mir ist es noch nirgendwo aufgefallen und ich achte da auch drauf, gerade weil man es ja weiß... Also das würde ich fieserweise als Druckmittel benutzen und anbieten, den Betrag zu zahlen, wo Du "rechtmäßig" gelandet wärst, ansonsten hättest Du kein Interesse an dem Teil (gibt es bestimmt nochmal irgendwann).
LG
Tina
Re: Brauche mal euren Rat !
sorry aber ich finde, was du ersteigert hast musst du
auch bezahlen. Es ist - ob das jetzt fair ist oder nicht -
gang und gäbe, Freunde und Bekannte bei den
eigenen Auktionen hochsteigern zu lassen. Wenn das
so auffällig ist, bleibt für den Ersteigerer natürlich ein
übler Nachgeschmack, aber immerhin hast du den
Betrag selbst geboten, bist also bereit diesen zu
bezahlen. Wenn es dir zu teuer gewesen wäre, hättest
du ja aufhören können. Die Verantwortung trägt bei
ebay halt jeder selbst.
LG
Zora
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