Betriebsurlaub im Mutterschutz-5 Tage f.d. Katz?
hab die gleiche Frage zwar schon im "Schwanger im Job"-Forum gestellt, aber man weiß ja nie- streuen hilft vielleicht weiter!
Ich brauch nämlich dringend Hilfe bei einem unglaublich netten Chef, der mir heute schöne Neuigkeiten brachte:
Mein vorauss. Entbindungstermin ist der 06.12.2003, ich werde am 25. Oktober in den Mutterschutz gehen.
Die Firma, in der ich beschäftigt bin, (5 Mitarbeiter) hat über die Tage vor Weihnachten bis Silvester 5 Tage Betriebsurlaub anberaumt.
Einer Bitte meinerseits, mir die für diesen Weihnachtsurlaub vorgehaltenen 5 Tage Urlaubsanspruch noch VOR dem Mutterschutz zu gewähren, möchte mein Arbeitgeber nicht entsprechen, da ich, wäre ich Weihnachten nicht in Mutterschutz, "ja auch keine Wahl hätte und diesen Urlaub nehmen müsste".
Gibt es von rechtlicher Seite irgendeine Regelung über Betriebsurlaub während des Mutterschutzes? Die Urlaubstage um Weihnachten wären für mich de facto verloren, weil der Mutterschutz ja nicht als Urlaub im herkömmlichen Sinn gesehen werden kann.
Ich brauche dringend eine Handhabe oder eine Adresse, an die ich mich wenden kann. Ein e-mail an die IHK brachte bisher keine Antwort.
Vielen Dank!
Ach, und nochwas: gibt es eigentlich einen GESETZLICHEN Anspruch auf einen Urlaubstag bei eigener Hochzeit? Den will er mir nämlich auch nicht geben. Jetzt muß ich ihm mit knallharten Gesetzestexten kommen.
Liebe Grüße- Nine
Re: Betriebsurlaub im Mutterschutz-5 Tage f.d. Katz?
Bezüglich des urlaubsanspricuhs zur Hochzeit - bei uns steht das im Tarifvertrag unter Sonderurlaub (2 Tage bei eigener Hochzeit - hat auch problemlos geklappt bei mir :-)) Ich weiss ja nicht, in was für eienr Branche Du tätig bist und ob Du unter irgendeinen Tarifvertrag fällst...
LG, und viel Erfolg!
Dörte
Re: Betriebsurlaub im Mutterschutz-5 Tage f.d. Katz?
Zur Hochzeit: Ich falle leider nicht in einen Tarifvertrag (Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektur, kleines Planungs-Büro). Insofern brauch ich also irgendeine übergeordnete gesetzliche Grundlage. Oh mann, als hätte ich gerade nicht besseres zu tun! Danke für die Antwort! Vielleicht weiß ja noch jemand mehr.
LG Nine
Re: Betriebsurlaub im Mutterschutz-5 Tage f.d. Katz?
rein rechtlich kann Dir Dein Chef nicht verwehren,den gesamten Resturlaub vor Beginn des Mutterschutzes zu nehmen.Das steht mit Sicherheit irgendwo im Mutterschutzgesetz-mußt Du Dir halt alles durchlesen.Das eigentliche Problem ist-willst Du nach der Erziehungszeit wieder dort arbeiten-falls ja,wäre es ja nicht so gut,wenn Du Dich nicht kooperativ zeigst.Anspruch auf Urlaub hat man übrigens bis zum Ende des Mutterschutzes,also bis 8 Wochen nach der Entbindung.Einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub wegen Hochzeit gibt es nicht,das wird durch Tarifverträge bzw. Betriebsrat geregelt. In kleinen Unternehmen hängt es vom guten Willen des Chefs ab.Viel Erfolg und viele Grüße aus Dresden von Sylvia
*heul* das steht eben NICHT so explizit im MuschG!
Aber selbstverständlich habe ich das gesamte Mutterschutzgesetz schon durch. Es gibt nirgendwo eine Aussage die Regelung von Betriebsurlaub in dieser Zeit.
Das Blöde ist, daß ich meinem Chef nicht kommen kann mit vagen Äußerungen wie "Mutterschutz ist ja kein Urlaub im eigentlichen Sinn, wie er vom Gesetzgeber gedacht ist" und so weiter. Er akzeptiert nur noch klare Gesetzestexte.
Ich will nach der Erziehungszeit nicht mehr in der Firma arbeiten, so viel ist klar- und in der Hinsicht bin ich auch sehr ungerne kooperativ. Es handelt sich hier um eine volle Woche! Bei ein oder zwei Tagen würd ich vielleicht gar nicht rummaulen.
So ein §$%& Blödmann! *fauchgrummelmaulschimpfwieeinRohrspatz*
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