Arbeitsvertrag/Schwangerschaft=keine Einstellung?!
also ich hab Ende Februar meinen Arbeitsvertrag=Ausbildungsvertrag bei der Stadt unterschrieben und ich sollte dann im Sept.2003 beginnen, nun bin ich schwanger geworden, hat auch ein paar Monate gedauert und ich freue mich auf's Baby, wie auf die Arbeit im Kindergarten.
Nun war heute die Frau für soziale Dienst bei uns im Kiga wo ich z.Z. arbeite und ich erzähle ihr von meiner Schwangerschaft und was meint sie...
"Ich kann dazu nix sagen, weil es wird ja schließlich keine dochschwangere eingestellt!"
Nun werde ich erstmal mit meiner Praxisleiterin von der Schule sprechen, denn von Seiten der Schule kann man seine Berufspraktikum (letztes Jahr der Erzieherinnenausbildung) verkürzen auf 9 Monate.
Aber komisch ist doch, dass ich z.Z. als der Vertrag unterschrieben wurde nicht schwanger war, sondern erst später od. gelten bei Ausbildungverträgen andere Regeln wie sont üblich???
Die Frau für soziale Dienste wird ihrem Chef erstmal nix sagen, denn der würde mir sofort kündigen bzw. meinen Vertrag für nichtig erklären :-(
Eine andere Lösung wäre dann, dass ich ab Januar 2004 mit der Ausbildung beginnen würde aber dann zieht sich alles wieder nach hinten.
Wobei ich auch mal sagen muss wir freuen uns so sehr auf's Kind und Hauptsache es ist gesund und lebendig und alles geht GUT!!!
Habt ihr ne Idee wo ich mich informieren kann???
Gruß Petra mit Laura Marie im Herzen und Sonnenschein Bauchbaby 11.SSW, ET:20.11.2003.
Re: Arbeitsvertrag/Schwangerschaft=keine Einstellung?!
Bin mir nicht ganz sicher. Bei mir war es im Herbst auch so, das ich kurz vor Vertragsabschluß für eine unbefristete Stelle nicht wußte ob ich schwanger bin. War es dann leider nicht.
Ich denke aber, da Du zur Zeit des Vertragsabschlußes nicht schwanger warst, man Dir nichts anhaben kann.
Bei jungen Damen ist es immer ein "Risiko", das die eben schwanger werden.
Auskunft bekommst Du vielleicht bei einer Fachberatungsstelle für Kindergärten (habt ihr so was?) oder beim ev. Landesverband Stuttgart.
Ansonsten gibt es noch diverse Seiten hier im web die sich mit Kindergartenfragen u.a. beschäftigen.
Vielleicht konnte ich Dir ja helfen
Liebe Grüße vom sonnenblümle
Re: Arbeitsvertrag/Schwangerschaft=keine Einstellung?!
Laut Mutterschutzgesetz steht da folgendes drin:
Ausbildungsverhältnisse sind in der Regel befristete Arbeitsverhältnisse. Sie enden mit Bestehen der Abschl. Prüfung. Dies gilt grundsätzlich auch bei SS. Sie kann auch vor der Abschl.Prüfung beantragen, dass die Ausbildungszeit verlängert wird, wenn die Verlängerung wegen Fehlzeiten durch die SS erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen.
Bei Bewerbungen während der Schwangerschaft muss die Frau ihre SS in der Regel auch auf Befragen der Arbeitgeber hin nicht offenbaren.
Damit das Unternehmen die Mutterschutzbestimmungen einhalten kann, sollen Frauen dem Unternehmen Ihre SS und den ET mitteilen, sobald ihnen diese Tatsachen bekannt sind. ...
Also wenn du schon einen richten Ausbildungsvertrag hast, von beiden Seiten unterschrieben, würde ich mir keine Gedanken machen.
Gruß Jil
Re: sonnenblümle und jilian
vielen lieben Dank, für eure Antworten.
Wie schon geschrieben, Frau für soziale Amt meint, dass ihr Chef mich so nicht mehr einstellt, da ich eben "nur" ein paar Wochen arbeiten würde und dann fehlen werde...
Ja, der Vertrag ist Ende Februar 2003 vom Bürgermeister und mir unterschrieben worden und ich war weder schwanger noch wusste ich was davon, meinen positiven SST hatte ich am 13.3.2003 und da war der Vertrag schon unterschrieben...
Bin im Moment ein bissle ratlos, den Vorschlag im Januar 2004 zu beginnen finde ich gut aber woher kommt dann Geld von Sept.-Dez.2003.
Oje, da freu ich mich nochmals was dass ich schwanger bin und nun werden einem Steine in den Weg gelegt... :-(
Gruß Petra mit Laura Marie im Herzen und Sonnenschein Bauchbaby 11.SSW, ET:20.11.2003.
an Petra
Laß Dich nicht unterkriegen. Natürlich ist es blöd, von Seiten des Bürgermeisters, wenn er eine Auszubildende hat, die nur kurz arbeitet. Er braucht ja dann wieder eine Vertretung für Dich, wenn Du ausfällst.
Das Leben ist schon kompliziert.
Grüße vom sonnenblümle
Re: sonnenblümle und jilian
Keine Schwangere darf benachteiligt werden, und wenn er dich mit der Begründung kündigt oder sich was anderes einfallen läßt, kannst Du auf Wiedereinstellung klagen! ER DARF NICHT KÜNDIGEN! Nie und nimmer nicht!
Meine Ex-SchwieMu hat in der Ausbildungsabteilung einer großen Firma gearbeitet und daher weiß ich, dass sich ggf. die Ausbildung verlängert, aber kündigen darf man schwangere Azubis nicht, nicht mal, wenn Du bei Vertragsabschluß schon schwanger gewesesen wärest! DU DARFST NICHT BENACHTEILIGT WERDEN!
Tipp: Teil es dem Mann selbst mit, damit er es nicht von andern erfährst, und vorher machst Du Dich beim A-Amt mal schlau! Oder wenn Du einen Anwalt hast. Über eine Rechtschutzversicherung kann er das als Beratungsgespräch abbuchen und Du zahlst nix!
LG und alles Gute!
Conny&Krauselinchen 4+3, die morgen ein Einstellungsgespräch hat....
Re: sonnenblümle und jilian
Der Vertrag gilt ab dem Datum wo Ihr unterschrieben hat und ab da, wo die Ausbildung beginnt. Lass dich auf nichts anderes ein. Wenn die dir was anderes anbieten, kläre dies bitte über einen Anwalt für Arbeitsrecht ab...man muss heutzutage höllisch aufpassen nicht über den Tisch gezogen zu werden.
Auch wenn du vorher gewußt hättest das du schwanger bist, hättest du nicht die Pflicht dies sagen zu müssen.
Gruß Jil
Re: Arbeitsvertrag/Schwangerschaft=keine Einstellung?!
LG
Nadine
Re: Arbeitsvertrag/Schwangerschaft=keine Einstellung?!
wenn auch spät, so werde ich jetzt doch auch noch meinen Senf dazugeben. Also generell ist es so, dass du in Bezug auf Schwangerschaftbei bei Bewerbungsgesprächen die Unwahrheit sagen darfst.
D.h. dein Arbeitsvertrag ist gültig. ABER du beginnst deine Ausbildung mit einer 6 monatigen Probezeit, innerhalb der ohne Begründung gekündigt werden darf. Ich habe dies während meiner Studiumszeit erlebt, dass eine MA, die bei uns angefangen hat zu arbeiten, gleich sagte dass sie schwanger ist, trotzdem wurde sie ohne Angabe von Gründen gekündigt, da dies in der Probezeit wie gesagt möglich ist.
Wenn du deine Ausbildung bereits angefangen hättest würde es anders aussehen. Ich bin Lehrerin an einer Berufsschule und ich hatte schon einige Schülerinnen, die ein Baby in der Zeit bekommen haben. Bei denen war es so, dass sie ihre ausgefallene Zeit einfach hintenran hängen konnten.
Es kann bei dir also passieren, dass du innerhalb der Probezeit gekündigt werden kannst.
Hast du keine Probezeit im Vertrag, so kann er den Vertrag nicht so ohne weiteres kündigen.
Aber eigentlich stellen die sich nicht so an, mit mir hat jemand sein Referendariart begonnen, die nur drei Wochen da war, bevor sie für drei Jahre pausiert hat es hängt also immer etwas von der Person.
Aber ich denke, dass deine Praxisleiterin dir weiterhelfen kann, bzw. hast du nicht noch nebenbei Schule? Dort müßten sie dir auch helfen können.
Gruß Jule
Re: Arbeitsvertrag/Schwangerschaft=keine Einstellung?!
Re: Jule31 und wencke
vielen Dank für eure Antwort!
Ich habe gar keine Probezeit mehr das steht auch in dem Vertrag drin, weil ich ja schon mal dort arbeitetet und nun seit Mai 2002 wieder dort arbeite bis Ende Aug.2003.
Aber anscheind muss ich nachgeben und erst im Jan.2004 anfangen denn sonst macht mir die Verwaltung wahrscheinlich einen Strick aus der Rechnung od. versauen mir allgemein mein BP, dass will ich nicht dann müssen wir eben mit noch weniger Geld auskommen wie jetzt :-(
Gruß Petra mit Laura Marie im Herzen und Sonnenschein Bauchbaby 11.SSW, ET:20.11.2003.
Re: Jule31 und wencke
Also erkundige dich lieber noch einmal.
Liebe Grüße und alles Gute
Sylvia
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