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320? job frage

hallo,
hat hier jemand wärend der 8 wochen nach der geburt trotzdem sein geld weiterbekommen und arbeitet danach auch wieder auf 320? oder bzw.400?(also geringfügig)?wird das auch nciht auf das erziehungsgeld angerechnet?
viele liebe grüße gundi
Bisherige Antworten

Re: 320�? job frage

Hallo Gundi,
bei Deiner zweiten Frage kann ich Dir helfen. Auf das Erziehungsgeld wird der 400,00 EUR Job nicht angerechnet, solange Du nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeitest. Ob Du die 400,00 EUR während des MuSchu weitergekommst, weiß ich leider nicht.
GLG Suse

@SuRe

Hallo Suse,
genau das gleiche hatte ich mich auch schon gefragt! Ist es definitiv so, dass ich die 400 EUR nicht angerechnet bekomme? Muss ich denn melden, wenn ich jetzt so einen Mini-Job anfangen würde? Danke für Deine Antwort!
Angie

Re: @SuRe

Hallo Angie,
ja, melden musst Du es, aber es wird nicht mit angerechnet. Hab mich da neulich bei der Erziehungsgeldkasse erkundigt.
GLG Suse
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