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@Samira und @deafgirl wegen Muschu

Hi,
danke erstmal für eure Antworten.
Also ich hatte bereits letzte Woche den Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der KK gestellt.
udn Wochenende kam dann folgendes.
"Ihrem Antrag auf Zahlung von Mutterschaftsgeld können wir NICHT entsprechen.
Sie befinden sich im Erziehungsurlaub für ihr erstes Kidn und beginnen eine neue Phase der besonderen Schutzbedürftigkeit -belegt durch die Bescheinigung über den mutmaßlichen Termin der Entbindung-.
Jedoch befinden sie sich in keinem bestehenden Arbeitsverhältnis, somit haben sie einen auf eine einmailige Zahlung eines Entbindungsgeslds in Höhe von 77?."
Soweit so gut.
Nun habe ich aber von einer anderen Mutter gehört (sie ist auch noch im Erziehungsurlaub Kind 02/02 geboren) und hat jetzt im Sep.03 ihr nächstes Kidn bekommen und hat dafür auch Mutterschaftsgeld bekommen.
Deshlab bin ich ja so verwirrd. is das denn un bei jeder KK anders geregelt? Ich weiß auch nicht wo man sich mal richtig informieren könnte? *grübel* Warum muß denn auch immer alles so verwirrend sein?
Ich bin übrigens selber versichert nicht über meinen Partner.
Lg Steffi
Bisherige Antworten

Re: @Samira und @deafgirl wegen Muschu

Hallo Steffi,
ich kann Dir nicht weiter helfen.
Bin bei der DAK und da ich nicht arbeitslos gemeldet bin oder arbeiten gegangen bin, sondern hab meinen Beitrag selbst gezahlt und bin Hausfrau, bekomm ich auch nur das Entbindungsgeld.
Keine Ahnung, wie das so geregelt wird. Ansonsten bin ich ja zufrieden mit der KK....
LG Samira
PS: Hack doch nochmal nach, am besten persönlich vorsprechen

PPS

Mein Mann ist bei der Bundeswehr und ich bin nicht über ihn versichert. Muß mich allein mit den Kindern KK versichern. Vielleicht hängt das auch damit irgendwie zusammen - keine Ahnung hab *schulterzuck*
LG Samira

Re: @Samira und @deafgirl wegen Muschu

Hallo Steffi,
hmm das ist aber komisch. Welche KK bist du denn? Sprich doch mal mit deinen FA mal darüber, vielleicht können die dir helfen? Soviel ich weiß, bekommst du MuSchu-Geld, da du ja versichert bist und vorher gearbeitet hattest und noch im Erziehungsurlaub bist.
Mann, ist das echt k**** von deiner KK, daß die ablehnen.
Frag mal die eine Mutter, von der du gerade eben erwähnt hast, wie sie es gemacht hat und welche KK sie hat. Ist sie noch im Arbeitsvertrag drin? Oder auch arbeitslos? Normal kriegen Arbeitslose Mutterschutzgeld.
Ansonsten frag doch mal dort bei der Stelle nach, wo du Erziehungsgeld bekommst, vielleicht wissen die dort was???
LG Dani

Re: @Samira und @deafgirl wegen Muschu

Hallo, kann es sein, dass die andere Mutter in der Erziehungszeit arbeiten gegangen ist? Dann hat sie auch Anrecht auf Mutterschutzgeld. Ansonsten ist es wirklich so, dass Du in der Erziehungszeit nur das Entbindunggeld bekommst, der "alte" Arbeitsvertrag ruht ja in der Zeit -so zumindest hat es die Personalabteilung meiner Firma erklärt. Wenn Du allerdings auch arbeiten gegangen bist, ist was falsch gelaufen - hast Du schon bei Deiner KK angerufen und nachgehakt??? Meine (TK) ist eigentlich immer sehr informativ und bereit, alles mit mir genau durchzugehen. LG, Anneliese
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