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@Maus0909

Guten Morgen Manuela,
noch kurz zum Thema von Gestern, vergiß nicht den Antrag für die Bezuschußung der Krankenversicherung zu stellen. Bei uns gibt´s 31 Euro ( ist zwar nicht viel, deckt aber das Kind ab) formlos bei der Besoldungsstelle zu beantragen.
LG Tanja
Bisherige Antworten

Re: @Maus0909

Hallo Tanja,
vielen Dank!!!
Habe ich bei unserer Grossen gar nicht gemacht und hat auch niemand mal drüber geredet.
Kann ich das auch gleich nach der Geburt machen oder erst wenn unser "Vertreter" hier war und ich die Urkunde der KV vorliegen habe?
Lieben Dank und liebe Grüsse
manuela

Re: @Maus0909

Hallo Manuela,
ich hab vorhin mit der Besoldungsstelle telefoniert, also du kannst das machen so bald du die Geburtsurkunde hast. Du mußt das formlos beantragen, am Besten mit der Elternzeit oder so. Wenn du länger als 7. Monate Erziehungsgeld (also nach dem 6.Lebensmonat vom Zwerg )bekommst, dann bekommst du sogar Geld für deine Krankenversicherung. Allerdings bin ich Bundesbeamtin, wenn du beim Land bist, solltest du unbedingt mal nachfragen, obwohl Besoldung ist ja eigentlich einheitlich oder? Du kannst mir auch gerne übers Profil mailen. Liebe Grüße Tanja

Re: @Maus0909

Hallo Tanja,
du bist ja enorm fit, was das Besoldungsrecht angeht. Hui, ich kriege ein schlechtes Gewissen!!!
Bin auch Bundesbeamtin...aber Kontakt zu meiner Besoldungsstelle habe ich insoweit noch nicht aufgenommen.
Habe aber gestern schon mal "formlos" meinen Dienstherrn von meiner Absicht unterrichtet, erstmal für ein halbes Jahr nach Ende des Mutterschutzes, Elternzeit zu nehmen. Danach wollte eigentlich mein Mann Elternzeit nehmen.
GLG
Manuela
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