OT: Steuererklärung - kennt sich wer aus?
ist hier jemand unter uns, der sich mit der Steuererklärung auskennt? Ich komme mit den VL nicht klar. Die Laufzeit ist beendet und mir wurde nun geschrieben:
"wenn Sie Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben, werden Ihnen die Zahlungen rückwirkend für die gesamte Laufzeit direkt von Ihrem zuständigen Finanzamt auf das Invenstmentkonto überwiesen!"
Was sagt mir das jetzt? Warum sollte ich keinen Anspruch auf ARbeitnehmersparzulagen evtl. haben? Und wie und wo beschreibe ich das in der Steuererklärung ??
Man wie kompliziert - kann mir jemand helfen damit??
Lg, niffy
Re: OT: Steuererklärung - kennt sich wer aus?
ich hatte die letzten Tage auch das Vergnügen, die Steuer machen zu müssen. War heute mit meiner Süßen 1 h beim Finanzamt und habe mit einem Deppen diskutiert ("Da kann ich Ihnen nicht helfen"). So ein Scheiß wie die Umsatzsteuererklärung und Gewinn- und Verlustrechnung, wer das verbrochen hat, gehört auf den Mond geschossen. Aber da ja der 31.05. der Stichtag ist, konnte ich es nicht länger vor mir herschieben. Leider!
Bei der Arbeitnehmersparzulage ist es so, daß diese - falls du Anspruch hast - direkt auf dem Steuerbescheid der letzten Jahre draufgestanden haben muß. Auf den Bescheiden gibt es dann die Spalten Einkommensteuer, Soli-Zuschlag und dann noch die festgesetzte Arbeitnehmersparzulage. Bei meinem Mann und mir enden die VL nächstes Jahr und wir haben insgesamt ganze 3 x Anspruch gehabt, obwohl wir auch keine Großverdiener sind.
Du mußt in deiner Steuererklärung dazu nichts weiter schreiben. Das Finanzamt zahlt automatisch auf dein Investmentkonto ein und am Ende der Sperrfrist bekommst du alles zusammen ausgezahlt.
Viel Spaß noch.
LG Nadine
Re: OT: Steuererklärung - kennt sich wer aus?
danke für Deine Antwort.
Aber ehrlich gesagt finde ich auf meinen letzten Steuerbescheiden nix von VL, bzw. Arbeitnehmersparzulage. Woher weiß ich dann, wann ich Anspruch habe und wann nicht, bzw. woher weiß das Finanzamt, das mein Vertrag nun ausgelaufen ist?
Sorry für die echt doofen FRagen, aber ich blicke das einfach nicht...!
Menno, bis vor 2 Jahren hat es immer der STeuerberater für uns gemacht - dann wurde mir das zu teuer und ich habs letztes JAhr super mit der WISO-Steuer-CD hinbekommen...und nu krieg ich das mit den VL nicht gebacken...seltsam...!
(selbst wenn ich letztes Jahr vergessen habe sollte, den VL beleg mit abzugeben...müßte der STeuerbarater das aber zuvor gemacht haben, aber auch auf den Bescheiden ist nix zu finden. Mir wurde gesagt, man kann das auch rückwirkend für die gesamte Laufzeit machen lassen - und ich find einfach nicht wie und wo heraus. Vielleicht fällt Dir dazu was ein???
lg, niffy
Re: OT: Steuererklärung - kennt sich wer aus?
also, das Finanzamt weiss, wann dein VL-Vertrag endet, weil das in der Bescheingung über VL mit drinsteht.
Solltet ihr keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben, müsste das in den Erläuterungen im Steuerbescheid stehen (wie bei uns leider auch, weil das Einkommen zu "hoch" ist ***hahaha :-(
Habt Ihr die Zulage bekommen steht es auf der ersten Seite vom Steuerbescheid neben der festgesetzten Einkommensteuer und dem Soli.
LG, Alex.
Re: OT: Steuererklärung - kennt sich wer aus?
Re: OT: Steuererklärung - kennt sich wer aus?
ich habe das letztes Jahr, glaube ich, nicht gemacht !?!?!, aber dennoch haben die mir geschrieben,das ich das rückwirkend f. die gesamte Laufzeit machen kann.
naja, ich wühl mich mal weiter durch.
Kann mich gut an letztes Jahr erinnern, da hatten wir beide auch das Thema Steuererklärung - die wir ncoh vor der Geburt erledigen wollten und auch haben :-)
lg, niffy
Re: OT: Steuererklärung - kennt sich wer aus?
Re: OT: Steuererklärung - kennt sich wer aus?
vielen lieben Dank für Deine Antwort.
Leider aber steht bei mri echt nix davon. Da steht Festsetzung "Einkommensteuer", "evangelische Kirchensteuer", "Solidaritätszuschlag" und dann "insgesamt" Nix von VL!
Wenn ich ehrlich bin, kann ich mir gut vorstellen, das so einige Jahre vielleicht, ich weiß ja nicht wo die Grenze liegt, wir keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hatten, da ich gut verdient habe, mehr als mein MAnn.
Aber seit 2 Jahren habe ich ein Einkommen von 0 - von daher macht es mich stutzig, das ich dann nicht hätte die Sparzulage bekommen müssen ?!?!!? Bzw. "wir" ! Denn sooo viel verdient mein Mann nu nicht...das ich mir vorstellen kann, das wir dasnicht bekommen!
Hast Du noch eine Idee, das ich vielleicht einfach zu blöde bin das zu finden was Du meinst? :-)
Danke schonmal,
liebe Grüße, niffy
Ps. soll ich jetzt einfach den Auszug vom Invenstmentkonto mitsenden bei der Steuererklärung ohne irgendwo was anzukreuzen oder so?
sorry, das ich so blöde Fragen stelle und mich so wenig auskenne...aber das blicke ich jetzt echt nicht..zumal die geschrieben haben, das ich das auf die gesamte Laufzeit "rückwirkend" angeben kann...!?!?!?
Re: OT: Steuererklärung - kennt sich wer aus?
hast Du/habt Ihr denn diese Bescheinigung über VL nicht immer mit abgegeben?
Habe mal gegoogelt wie lange und wie man rückwirkend beantragen kann: """Grundsätzlich erhalten Sie von Ihrem Anlageinstitut nach Ablauf des Jahres eine Anlage VL. Diese müssen Sie ausfüllen und Ihrer Einkommensteuer- erklärung beifügen. Wenn Sie die Anlage VL erst nach Abgabe der Steuererklärung erhalten haben, können Sie die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage bis zu 2 Jahre nach dem Jahr, für das die Anlage VL ausgestellt worden ist, beantragen. Sie können z.B. die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage für 2004 bis zum 31.12.2006 beantragen. Den Antrag auf Festsetzung einer Arbeitnehmer-Sparzulage stellen Sie mit dem gleichen Vordruck, mit dem Sie auch Ihre Einkommensteuererklärung abgeben. Sie kreuzen hierfür jedoch einfach "Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage" an (ggf. zusätzlich zum Kreuz "Einkommensteuererklärung")."""
So und die Einkommensgrenze habe ich auch gefunden: für Verheiratete gibts was bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 35.800 EUR.
Du schreibst, dass Du seit zwei Jahre ein Einkommen von 0 hast. Falls Du kein Arbeitnehmer warst, kannst Du auch keine Arbeitnehmersparzulage beantragen.
So, das ist jetzt aber lange geworden, aber vielleicht hilfts Dir etwas weiter (alle Angaben aber ohne Gewähr :-)
LG, Alex.
Re: OT: Steuererklärung - kennt sich wer aus?
Ich habe auch gegoogelt, das aber nicht so gefunden!!
Daaaaaaaaaaaaankesehr für Deine Mühe!!!
Ganz liebe Grüße, niffy
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