wieviel Mutterschutzgeld von der KK ?
es ist ja so, daß ich mich noch bis zum 20.08.04 im 3-jährigen Erziehungsurlaub befinde, aber wieviel Geld erhalte ich denn jetzt von der Krankenkasse ?
LG Maja
pro Tag 13 ? so weit ich weiß! o.T. - LG ->
Re: pro Tag 13 ? so weit ich weiß! o.T. - LG ->
LG
Andrea und Julie
Re: pro Tag 13 ? so weit ich weiß! o.T. - LG ->
Re: pro Tag 13 ? so weit ich weiß! o.T. - LG ->
berichte dann doch mal was die KK gesagt hat. Aber ich bin immer noch der Meinung 13 ? am Tag und ich gehe auch von 14 Wochen aus.
LG Marion
Exakt!!!!! oT aber LG
Re: wieviel Mutterschutzgeld von der KK ?
wie liegt denn bei dir das Ende der 1. Elternzeit? Fällt dieses in den Mutterschutz des 2. Kindes? Dann würde dir ab hier nämlich auch der Arbeitgeberzuschuss zustehen; und zwar in einer Höhe, die du bekommen hättest, wenn du nicht wieder schwanger geworden wärst (Auskunft vom Familienministerium).
Ist bei mir nämlich für ca. 2 Wochen der Fall - ist ja nicht lange, aber immerhin bares Geld!
LG
Judie
WAAAAS ? Judie echt ?
Wenn das stimmt, dann gibts ja einen regelrechten Geldsegen die nächsten Monate *freu* Eigenheimzulage und dann auch noch für 2 Kinder...Mutterschaftsgeld *hurra* wir sind gerettet *lol*
Gruß Maja die jetzt alles bei ihrer KK erfragen wird, die SB dort wirds mir sicher erzählen können
Re: wieviel Mutterschutzgeld von der KK ?
Also gibt es nur den KK-Zuschuss!!
Genau, bekommen nämlich auch nix mehr..
LG
Sandra ET-68
Re: Genau, bekommen nämlich auch nix mehr..
sorry, dass ich dir erst jetzt auf deinen Beitrag noch einmal antworte.
Doch, was ich geschrieben habe, stimmt devinitiv! Sowohl mein Arbeitgeber hat es mir bestätigt als auch die hochoffizielle Infostelle vom Bundesministerium für Familie etc. Die sagte mir, wenn mein Arbeitgeber dieses nicht einsieht, solle ich ihnen die Fragestellung mailen. Ich würde dann eine Antwort per Mail von denen bekommen, die als 'BEweis' für diese Sachlage ausreichen sollte.
Hier noch mal die Sachlage:
Wenn deine Elternzeit IM Mutterschutz eines weiteren Kindes ausläuft, dann hast du ein Anrecht auf den Zuschuss des Arbeitgebers AB DIESEM ZEITPUNKT. Und zwar in der Höhe, in der du sonst Gehalt bezogen hättest, wenn du nicht im Mutterschutz wärst. Wahrscheinlich wird dann die Summe von Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss dem vom ersten Mutterschutz entsprchen, wenn du theoretisch wieder vollzeit hättest arbeitn müssen.
Dieses findet man nicht direkt im Gesetzestext, sondern im der Infobroschüre zum Mutterschutzgesetz.
LG
Judie
Re: Genau, bekommen nämlich auch nix mehr..
bei dir ist die Sachlage wahrscheinlich eine andre: Deine Elternzeit des ersten Kindes endet wahrscheinlich NICHT im Mutterschutz des 2. Kidnes? Dann hast du KEIN Anrecht auf den Zuschuss vom Arbeitgeber.
Es geht hier nur um die Situation, wenn die 1. Elternzeit IM MUTTERSCHUTZ des 2. Kindes endet.
LG
Judie
och, das wäre aber auch zuuu schön noch gewesen
LG Maja
Re: och, das wäre aber auch zuuu schön noch gewesen
sorry, dass ich dir erst jetzt auf deinen Beitrag noch einmal antworte.
Doch, was ich geschrieben habe, stimmt devinitiv! Sowohl mein Arbeitgeber hat es mir bestätigt als auch die hochoffizielle Infostelle vom Bundesministerium für Familie etc. Die sagte mir, wenn mein Arbeitgeber dieses nicht einsieht, solle ich ihnen die Fragestellung mailen. Ich würde dann eine Antwort per Mail von denen bekommen, die als 'BEweis' für diese Sachlage ausreichen sollte.
Hier noch mal die Sachlage:
Wenn deine Elternzeit IM Mutterschutz eines weiteren Kindes ausläuft, dann hast du ein Anrecht auf den Zuschuss des Arbeitgebers AB DIESEM ZEITPUNKT. Und zwar in der Höhe, in der du sonst Gehalt bezogen hättest, wenn du nicht im Mutterschutz wärst. Wahrscheinlich wird dann die Summe von Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss dem vom ersten Mutterschutz entsprchen, wenn du theoretisch wieder vollzeit hättest arbeitn müssen.
Dieses findet man nicht direkt im Gesetzestext, sondern im der Infobroschüre zum Mutterschutzgesetz.
Also bekommst du doch noch unerwartetn Geldsegen! :o)
Wenn dein Arbeitgeber streikt, dann wende dich direkt an das Budesministerium. Wenn du Fragen hast, maile mir ruhig.
LG
Judie
Re: wieviel Mutterschutzgeld von der KK ?
bei dir ist die Sachlage wahrscheinlich eine andre: Deine Elternzeit des ersten Kindes endet wahrscheinlich NICHT im Mutterschutz des 2. Kindes? Dann hast du KEIN Anrecht auf den Zuschuss vom Arbeitgeber.
Es geht hier nur um die Situation, wenn die 1. Elternzeit IM MUTTERSCHUTZ des 2. Kindes endet. Dann hat man devinitv ab diesem Zeitpunkt einen Anspruch auf den Zuschuss vom Arbeitgeber.
Mein Arbeitgeber sowie das Bundesministerium für Familie hat mir dieses bestätigt.
LG
Judie
Re: wieviel Mutterschutzgeld von der KK ?
Aber Maja bekommt ihr Kind vorr. am 14.05.Sie hatte das nur nicht reingeschrieben. Und am 21.8. läuft die 1.Elternzeit ab.
Also bekommt sie vom AG KEIN Geld.
Re: wieviel Mutterschutzgeld von der KK ?
gruß maja
Re: wieviel Mutterschutzgeld von der KK ?
da hatte ich mich mit den Daten von Maja vertan. Sorry.
LG
Judie
Re: wieviel Mutterschutzgeld von der KK ?
LG Jenny33ssw/ET03.05.04 und Olli(16Mon)
Liebe Judie
Meine Erziehungsurlaub für mein 1. Kind endet am 20.08.04, somit leider nicht in den 8-wöchigen Mutterschutz meines 2. Kindes :-(((
Somit gibts kein Geldrausch, schade eigentlich, wer hätte das nicht gebraucht ?!
Also, hab nochmals vielen Dank für Deine Mühe
Gruß Maja
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