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nochmals Arbeitsplatz und 2. Kind

Erstmal vielen Dank für Eure Antworten.
Also wenn meine Elternzeit im Juli 2007 vorbei ist und ich z.b. ET im Aug./Sep./Okt. 2007 hätte müßte ich wieder arbeiten gehen bis zum Mutterschutz.
Aber mein AG könnte nicht einfach sagen, daß wenn ich nochmals für das 2. Kind 3 Jahre Elternzeit möchte, daß er mir kündigt? Habe ich das richtig verstanden?
LG Nina
Bisherige Antworten

Re: nochmals Arbeitsplatz und 2. Kind

Hi Nina,
genau so ist es.
Da du nach Wiedereinstig nach der 1. Elternzeit schwanger bist, bist du hiermit nicht kündbar.
Ob du zwischendurch arbeiten musst, hängt dann noch vom Urlaub ab. Der steht dir ja auch anteilmäßig für die Zeit von August 2007 bis 8 Wochen nach ET zu. Und diesen kannst du vor dem Mutterschutz nehmen.
LG
Judie

Re: nochmals Arbeitsplatz und 2. Kind

ich würde dem Arbeitgeber aber wirklich erst von Deiner Planung erzählen, wenn Du schwanger bist, frühestens ab dem 3. Monat. Sonst denkt er sich wirklich noch einen fadenscheinigen Kündigungsgrund aus. Ich meine solange Du noch nicht wieder schwanger bist.
LG Sigrid
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