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nochmals Ämter

Stimmt es, dass ich das Kind an dem Ort, wo es geboren wird, eintragen lassen muss, und nicht dort, wo wir wohnen? Auch wenn das nur das Krankenhaus ist und wir ambulant dorthin wollen? Muss man da auf das dortige Standesamt oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Ich kann mir vorstellen, dass wir das Geburt andere Prioritäten haben, als nochmals dorthin zu fahren und auf einem Amt anzustehen...
Bisherige Antworten

Re: nochmals Ämter

Hallo,also ich habe meinen Sohn damals in einem anderen Bezirk als wir wohnten zur Welt gebracht,und ich mußte dort zum Standesamt wegen der Geburtsurkunde,wie es heute ist weiß ich nicht.
Lg Yvonne ET-31t

Re: nochmals Ämter

Ja, das stimmt. Das Kind muss da angemeldet werden, wo es geboren ist.
LG Mela (37. SSW)
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