mal eine ganz andere Frage hab....
habe mal eine ganz andere Frage.
Darf einer was verschenken, was ihm garnicht gehört? Und kann man dagegen angehen?
Wir (mein Mann und ich) hatten bei meinem Opa auf dem Hof Alufelgen liegen (Wert ca 400/500 Euro)...er hatte es uns ja auch angeboten die alufelgen dort erstmal hinlegen zu können. Nun wollten wir sie heute abholen. Da meinte mein Opa nur, das er sie verschenkt hat. Wir bekommen nun die Alufelgen nicht zurück und auch kein Geld. Er meinte aber, das er das durfte.
Nun meine Frage. Kann man dagegen gerichtlich angehen? Oder durfte er das? Kann man überhaupt was dagegen machen? Wir haben uns nun total in der Wolle mit meinem Opa...und das vor Weihnachten :(
Vielleicht könnt ihr mir ja helfen
Mfg Sarah mit Luca und Yannik 21 SSW
Re: mal eine ganz andere Frage hab....
Tja, Opas sind manchmal ein wenig eigensinnig. Natürlich ist es nicht in Ordnung, was er da gemacht hat. Das Recht ist sicher auf eurer Seite, ob ich wegen einer solchen Angelegenheit vor Gericht gehen würde, weiß ich allerdings nicht. Ich würde eher eine Mediation (Streitschlichtung) oder einen Schiedsmann probieren. Könnt ihr nicht zu dem "Beschenkten" direkt gehen und die Alufelgen von dort abholen?
Alles Liebe und - trotzdem - fröhliche Weihnachten!! Anne
Re: mal eine ganz andere Frage hab....
nein natürlich durfte der Opa die Felgen nicht verschenken. Wieso hat er sie den verschenkt? Wußte er nicht, daß sie euch sind? Was schlägt er vor damit ihr sie zurück bekommt?
Klar kannst du gerichtlich dagegen vorgehen,solltet aber beweisen können, daß es euere Felgen waren (Zeugen etc)
Trotz allem ein schönes Fest
LG Sam
Re: mal eine ganz andere Frage hab....
also BGB wurde in meiner Ausbildung zwar nur am Rande angekratzt, aber mein privates Bauchgefühl sagt mir, dass er das NICHT durfte!
Er hatte zwar die Felgen auf seinem Grundstück (BGB-rechtlich in seinem Besitz), sie sind oder waren aber nie sein EIGENTUM, das ist ein grosser Unterschied!!
Besitz von einer Sache hat der, der sie gerade in Gebrauch hat, in Händen hält.
Eigentümer ist der rechtmässige Eigentümer einer Sache, sprich ihr.
Ihc würde mich erkundigen, was dein Opa da gemacht hat finde ich allerhand- tolle Verwandschaft!
Könnte ihr Weihnachten wenigstens etwas geniessen?
Claudia
Nachtrag
Deine Freundin hat zwar nun das Buch in ihrem Besitz, DU bleibst aber der Eigentümer!
noch eine Idee...
Im Grunde hat er ja schon fast geklaute Ware angenommen- wenn man Rechtsverdreher wäre...
Die Idee da hinzufahren hat dir ja schon jmd. geantwortet. Ist auch eine Möglichkeit.
Re: mal eine ganz andere Frage hab....
Rein rechtlich ist es so, dass der vermeintlich neue Eigentümer nur Besitzer ist und nicht der rechtmäßige Eigentümer. Ihr habt einen Anspruch auf euer Eigentum und könnt diese auch zurückfordern, da euer Opa nur "Besitzer" der Sache war und er euch das Verwahren zugesagt hat. So wie ich das sehe, habt ihr ihm aber nicht das Eigentum übertragen. Euer Eigentum ist vor jedem Gericht einklagbar und ihr würdet auch Recht bekommen. Sicherheitshalber ist hier ein Anwalt einzuschalten, der euch berät.
LG Nicole
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