auch Erziehungsgeld: Werbungskosten und Einkommen
dem Vorjahr - also bei Mai-Geburt dann von 2003...und dann von Jan.-Dez. oder
von Mai 03-Mai 04? Und wie sieht es mit Werbungskosten aus? Da mein Mann
seit Januar in einer anderen Stadt arbeitet, müssen wir dort zusätzlich eine
Wohnung und Lebenshaltungskosten finanzieren...wird das berücksichtigt und zählt
zu den Werbungskosten...und sind die überhaupt relevant, wenn sie nicht das
angegebene Einkommen betreffen?? Oje...nun bin ich selbst ganz verwirrt....
Re: auch Erziehungsgeld: Werbungskosten und Einkommen
also eine Expertin bin ich nun nicht gerade. Daher würde ich Dir vor allem einen Anruf beim Familienministerium empfehlen:
01 80/1 90 70 50
montags bis donnerstags von 7.00 bis 19.00 Uhr
9-18 Uhr 4,6 Cent, sonst 2,5 Cent pro angefangene Minute
Meines Wissens meinen die dort Jan-Dez. 03. Jedes Einkommen zählt und man darf davon nur Werbungskosten abziehen, die DIESES Einkommen betreffen. Aber alles was auch die Steuer anerkennt (die haben ähnliche Formulare oder Du reichst gleich die Steuer ein). Wenn man 2004 20% weniger verdient als 2003, darf man darum bitten, dass sie das neu berechnen. Ob das auch für erhöhte Werbungskosten gilt, weiss ich nicht. Aber die Hotline des Familienministeriums weiss das bestimmt!
Viel Erfolg beim Herausfinden, ich finde das auch extrem kompliziert!
ggglg
Andrea (28. SSW)
Re: auch Erziehungsgeld: Werbungskosten und Einkom
wenn ich Zuhause bin)...
Re: auch Erziehungsgeld: Werbungskosten und Einkommen
Er hat gesagt das Programm fragt nach dem Bruttoeinkommen von 2003 (Jan.-Dez.), der gezahlten Steuer usw.
Kann man alles nur von der Lohnsteuerkarte 2003 abschreiben. Mein Gehalt ist außen vor wenn ich 1 Jahr in Erziehungsurlaub gehe.
Und das Programm zieht dann noch eine Pauschale von 22 Prozent oder so ab für Werbungskosten. So ermittelt sich ein Betrag.
Bei uns kamen 29.890 Euro raus! Wird also echt knapp!lg Eva
Re: auch Erziehungsgeld: Werbungskosten und Einkommen
Dann kommt das für das Erz.geld maßgebliche zu versteuernde Einkommen raus.
Re: auch Erziehungsgeld: Werbungskosten und Einkommen
bei der Summe kann es sein, dass Du gar nix bekommst. Bin aber auch noch nicht ganz dahinter gestiegen. Bei uns sind es 29.900, aber da ab dem 7. Monat die Einkommensgrenze enorm sinkt werden die ersten 6 prozentual mit angerechnet und bei uns kam dann unter dem Strich als Anspruch 0 raus. Aber wie gesagt, bin auch kein Experte, ich werds einfach beantragen und mich überraschen lassen.
LG Sheilahasi
Re: auch Erziehungsgeld: Werbungskosten und Einkom
bekommen...allerdings werden die ersten beiden Monate mit dem MuSchu-Geld
verrechnet und man bekommt nur etwas für den 3,4,5 und 6 Monat. Danach sind
wir auch "rausgefallen" wg. zu "hohem" Einkommen...
Re: auch Erziehungsgeld: Werbungskosten und Einkommen
ich würde an Eurer Stelle sicherheitshalber noch mal überlegen, ob Ihr an TATSÄCHLICHEN Werbungskosten nicht über die Pauschale kommt. Unter Werbungskosten fallen Fahrtkosten [Pauschale], Fortbildungen, Arbeitskleidung, Berufsverbände, Fachliteratur, etc. Denn so knapp unter 30.000 zu liegen, ist doch doof. Hinterher kriegt Ihr nichts, weil Ihr 1 EURO zu viel hattet... Evtl. würde ich da auch mal nen Steuerberater fragen - geht ja doch um viel Geld.
ggglg
Andrea
Re: auch Erziehungsgeld: Werbungskosten und Einkommen
wenn du in Elternzeit gehst, so wird das volle Gehalt deines Mannes aus dem Kalenderjahr 2003 zur Berechnung genommen, also von Jan.-Dez. 2003. Von dir geht das Gehalt ein, welches du während des 1. Lebensjahres Eures Kindes verdienst (inkl. Mutterschutzgeld, Zuschuss vom Arbeitgeber, Teilzeittätigkeit...).
Das pauschalisierte Nettoeinkommen berechnet sich folgerdermasse:
Bruttogehalt - tatsächliche Werbungskosten (nachweisbar) - 24 % (bei Beamten anderer Betrag).
LG
Judie
Re: auch Erziehungsgeld: Werbungskosten und Einkom
Mitte Juli wieder "normal"?...ich glaube, ich ruf da einfach mal an.
Re: auch Erziehungsgeld: Werbungskosten und Einkom
Wenn du in Elternzeit gehst, wird dein Einkommen berücksichtigt, welches du von der Geburt eures Kindes an bis zu seinem vollendeten 1. Lebensjahr verdienst.
D.h. evt. Mutterschutz und Zuschuss vom Arbeitgeber für die 8 Wochen nach der Geburt
evt. Teilzeittätigkeiten während der Elternzeit
LG
Judie
die telnummer ist übringes gut! kompetent und schenll
MuSchu-Geld
anrufen hilft bestimmt weiter!
gglg
Andrea
Re: auch Erziehungsgeld: Werbungskosten und Einkom
Mitte Juli wieder "normal"?...ich glaube, ich ruf da einfach mal an.
Vielen Dank!
Nene
Re: auch Erziehungsgeld: Werbungskosten und Einkommen
Re: auch Erziehungsgeld: Werbungskosten und Einkommen
http://www.9monate.de/Q-4920620.html
Ich würde aber sicherheitshalber noch mal im Ministerium nachfragen (http://www.9monate.de/Q-4920026.html).
gglg
Andrea
Re: auch Erziehungsgeld: Werbungskosten und Einkommen
Die telefonnummer war wirklich gut, ich hab auch schon angerufen.
Das wird wieder ein papierkram nach der Geburt.
Kindergeld gibts ja auch noch. :-)
LG katja
Re: auch Erziehungsgeld: Werbungskosten und Einkom
auch wieder die Frage stellt: Kindergeld oder Kinderfreibetrag?!
Re: auch Erziehungsgeld: Werbungskosten und Einkom
Re: auch Erziehungsgeld: Werbungskosten und Einkom
LG
Judie
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