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Wie geht das wenn während der Elternzeit 2. Kind

Hallo,
weiß eine von Euch bescheid wie das geht wenn man während der Elternzeit ein 2. KInd bekommt? Muss ich die neue Elternzeit ab Geburt des 2. KIndes beantragen oder aber erst nach Ablauf der Elternzeit des 1. KIndes?
Unser SOhn ist im Oktober 01 geboren und meine Elternzeit läuft somit am 02.10.2004 ab (eigentlich). Ende Mai werden wir aber unser 2. Kind bekommen. Läuft die "alte" Elternzeit weiter bis Oktober 04 und ab da dann die neue 3 Jahre lang oder 3 Jahre ab dem Geburtszeitpunkt des 2. KIndes ? **Ratlosbin**
Hoffe mir kann jemand weiterhelfen...
Danke schon mal,
VG
MElli
Bisherige Antworten

Re: Wie geht das wenn während der Elternzeit 2. Kind

Hallo Melli,
soweit ich weiss, beginnt mit der Geburt des 2. Kindes dann die 2. Elternzeit. Die "alte" Elternzeit gilt dann nicht mehr. Also gelten die "neuen" 3 Jahre ab geburt von Nr.2 und Oktober ist hinfällig. So hab ich das zumindest verstanden, obwohl man ja eigentlich um den rest der 1. Elternzeit gebracht wird...*auchkopfkratz*
Hoffentlich stimmt das so und ich konnte Dir helfen,
LG Claudia

Re: Wie geht das wenn während der Elternzeit 2. Kind

Hi Melli!
Ich versteh es so, dass die Elternzeit für das 1. Kind erstmal weiterläuft, sofern du keine für das zweite Kind beantragst. Im Anschluss daran kannst du Elternzeit für das zweite Kind beantragen. Ob das stimmt und wie das dann mit dem Erziehungsgeld ist, weiß ich aber nicht.
LG Janet

Re: Wie geht das wenn während der Elternzeit 2. Kind

also ich kenn es so, dass ab geburt 2.kind die elternzeit fürs erste "aufgehoben" ist und die fürs zweite startet.
allerdings verfällt die restelternzeit nicht, sondenr man kann diese später nehmen, also meinetwegen nochmal ein halbes jahr zur einschulung oder ä.
lg sandra

Re: Wie geht das wenn während der Elternzeit 2. Kind

Ich habe bereits mit meiner Personalabteilung und dem Personalrat gesprochen und es läuft so, dass man die Geburt einfach nur so mitteilt und kurz vor Ablauf der ersten Elternzeit dann die zweite beantragt.
Werde also im Juni ne Kopie der Geburtsurkunde hinschicken, zur Kenntnisnahme.
6-8 Wochen vor Ablauf meiner ELternzeit mit Kind 1 (läuft am 12.11. ab) werde ich weitere Elternzeit bis zum 3.Geburtstag von Kind 2 beantragen.
LG Mel
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