Suchen Menü

Wer kann helfen? Steuern: Kinderfreibetrag?

Ich bin ja Schweizerin und lebe seit die Kleine auf der WElt ist, in Deutschland, weil mein Mann Deutscher ist.
Neben vielerlei anderem Behördenkram "darf" ich mich nun auch mit dem deutschen Steuersystem befassen... Bei den meisten Sachen konnte mir mein Mann weiterhelfen, aber bei einem Punkt hat auch er keine Ahnung. Bevor wir nun einen Steuerberater bemühen, dachte ich mir, ich könnte ja mal hier fragen, vielleicht ist es gar nicht so kompliziert:
- Was ist ein "Kinderfreibetrag"? Kann man da Geld von der Steuer absetzen, weil man ein Kind aufziehn?
- Wer hat Anspruch darauf und auf wieviel und muss da etwas belegt werden?
Zu unserer Situation: Wir sind verheiratet, im betreffenden Jahr hat nur mein Mann gearbeitet.
Uns ist nicht klar, ob das Geld ist, das man absetzen kann oder ob das etwas mit dem Erziehungsgeld zu tun hat (bekommen wir nicht) oder ob das überhaupt nur für Alleinerziehende ist.
Also, wenn es einigermassen einfach ist,dann wäre ich froh um Auskunft und wenn es eh ein komplexes Thema ist, dann wäre ich froh, wenn ihr mir sagt, wo ich mich allenfalls erkundigen kann?
Vielen Dank schon jetzt!
Bisherige Antworten

Re: Wer kann helfen? Steuern: Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag hat doch was mit dem Kindergeld zutun!!??
Man kann sich entscheiden zwischen Kindergeld oder Kinderfreibetrag.
Aber vielleicht weiß hier jemand etwas besser bescheid..
Du kannst ja mal in Google googeln!?
LG Katja

Re: Wer kann helfen? Steuern: Kinderfreibetrag?

Hi,
soweit ich weiss, kann man entweder Kindergeld in Anspruch nehmen, oder einen Kinderfreibetrag von der Steuer absetzen. Soviel ich weiss, berechnet das Finanzamt bei Abgabe der Steuererklärung die für dich bzw. deinen Mann günstigere Variante...
100%ig kenne ich mich leider auch nicht aus... vielleicht weiss ja noch jemand mehr!!
LG Susanne

Re: Wer kann helfen? Steuern: Kinderfreibetrag?

Hallo,
also Steuerexpertin bin ich auch nicht, aber:
Man kann auf seiner Lohnsteuerkarte die Anzahl der Kinder eintragen lassen und dann bekommst du den Freibetrag, d.h. für diesen Teil des Bruttoeinkommens zahlt man keine Steuern.
Mit dem Kindergeld hat es nichts zu tun, das bekommt man trotzdem.
Gruß,
Simone
PS: Korrigiert mich, wenn ich´s falsch beschrieben habe.

Re: Wer kann helfen? Steuern: Kinderfreibetrag?

Sorry, hab grad gegoogelt und ich habe nicht ganz recht. Kindergeld und Kinderfreibetrag haben schon was miteinander zu tun. Guck mal unter schwanger-in-bayern, da ist es z.B. erklärt.
Gruß,
Simone, die halt wirklich keine Steuerexpertin ist

Re: Wer kann helfen? Steuern: Kinderfreibetrag?

Hallo,
Kinderfreibetrag hat nix mit "absetzen" zu tun, sondern den bekommt man "automatisch", sobald man ein Kind hat vom Finanzamt berücksichtigt.
Es gibt entweder KiGeld oder den Freibetrag. Was vorteilhafter ist, rechnet aber das Finanzamt aus und verrechnet die beiden Posten.
Grüße Andrea (die beim Schweizer Steuersystem immer die Krise bekommt .......)

Re: Wer kann helfen? Steuern: Kinderfreibetrag?

und noch mehr Info:
>>Kindergeld - Kinderfreibetrag - Erziehungsfreibetrag
Ab 2002 steht allen Eltern zusätzlich zum Kinderfreibetrag von 3.648 ? ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes in Höhe von 2.160 ? zu - kurz: Erziehungsfreibetrag.
Das Finanzamt prüft anhand Ihrer Steuererklärung was sich für Sie günstiger auswirkt, das Kindergeld oder Kinderfreibetrag + Erziehungsfreibetrag. Einen (zusätzlichen) Steuervorteil aus den Freibeträgen erhalten Sie dann, wenn die Steuererstattung bei Berücksichtigung von Kinderfreibetrag und Erziehungsfreibetrag höher ausfällt als das erhaltene Kindergeld (Günstigerprüfung).
Das Kindergeld wird ab 2004 in jedem Fall angerechnet. Deshalb sollten alle anspruchsberechtigten Eltern einen Kindergeldantrag stellen und sich das Kindergeld auszahlen lassen, Nur so sichern Sie sich die höchstmögliche Familienförderung.

Re: Wer kann helfen? Steuern: Kinderfreibetrag?

Hallo,
ich hatte letztens beim Finazamt nachgefragt, da ich für 2004 das erste mal eine getrennte Veranlagung gemacht habe und dann steht jedem der Partner der Freibetrag zu. Das macht aber das Finazamt. Du gibst nur die Zahlungen des Kindergeld an die Du für das Jahr erhalten hast. Das Finazamt macht dann eine Vergleichsrechnung. Der Kinderfreibetrag ist aber für höhere Einkommen. In der Regel bleibt es beim Kindergeld. Ich kann Dir als Hilfe für Dich das WISO Prgramm oder ein anderes Steuerprogramm empfehlen.Kosten kannst Du absetzen.
Übrigens hat der Kinderfreibetrag nichts mit dem Erziehungsfreibetrag zu tun.
Hoffe konnte Dir etwas helfen.
Viele Grüße
ISa
Meistgelesen auf 9monate.de
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen