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Weitere Frage zum Mutterschaftsgeld...

Bekommt man das eigentlich auch, wenn man sich noch in der Elternzeit des ersten Kindes befindet?
Wahrscheinlich eher nicht, oder?
Schönen Abend noch,
nina
Bisherige Antworten

Re: Weitere Frage zum Mutterschaftsgeld...

Hallo Nina,
Du bekommst nur dann Mutterschaftsgeld, wenn Du Dich in einem Angestelltenverhältnis befindest - das ist ja bei Elternzeit nicht der Fall ;o) Je nach KRankenkasse erhälst Du jedoch einmalig "Entbindungsgeld", bei der AOK sind das im Mom ?77,-, mal sehen, was wir uns davon "leisten" werden *G*
Liebe Grüsse,
Melanie 10+5

Re: Weitere Frage zum Mutterschaftsgeld...

Hallo,
bei meiner Freundin war das so: sie war vor ihrer ersten SS fest/ganztags angestellt, dann Elternzeit.
In der Elternzeit vom ersten Kind bekam sie noch das zweite Kind und die Krankenkasse hat ihr den Anteil vom Mutterschaftsgeld wie in der ersten SS gezahlt. Beim AG ist das anders, der muß seinen Anteil nicht zahlen, aber er kann.
In der Elternzeit vom ersten Kind ist man ja noch so wie in einem Arbeitsverhältnis, nur wenn diese abgelaufen ist und man ist in dem Moment "nur" Hausfrau u. Mutter oder Arbeitslos gemeldet, dann bekommt man nur das Entbindungsgeld.
Aber frag doch einfach deine KK.
LG Katja
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