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Weihnachtsgeld und Mutterschutz

Ihr Lieben,
ich habe diesen Monat Weihnachtsgeld bekommen (schön *freu*). ABER nun ist es ja so, dass man das Weihnachtsgeld zurückzahlen muss, wenn man nicht bis zum 31.3. beschäftigt ist. Mein Vertrag läuft eh zum 31.3 aus, ABER ich gehe 2 Tage vorher (28.3 oder so) in Mutterschutz. Heisst das, ich muss das Weihnachtsgeld zurückzahlen?
Wo kann ich das wohl erfragen? Ich will ja auch keine schlafenden Hunde wecken...
gggglg
Andrea
Bisherige Antworten

mmmmhhhhhh schwierige Frage, aber

hast Du nicht `ne Freundin inner anderen Firma. Sie könnte doch mal ganz unverbindlich in ihrer Perso nachfragen, wie das so gehandhabt wird. Natürlich müßte sie mit Deinen Voraussetzungen fragen, also, daß Du 2 Tage vor Vertragsende in MuSchu gehst und ob Du das Weihnachtsgeld zurück zahlen müßtest.
Viel Glück und Liebe Grüße
dribbelchen 12+5

Re: Weihnachtsgeld und Mutterschutz

Liebe Andrea,
ich denke Du musst das Weihnachtsgeld nicht zurückzahlen (aber keine Gewähr, weil ich keine Arbeitsrechtlerin bin), denn Dein Vertrag geht ja offiziell bis zum 31.3.03. Mit dem Mutterschutz endet Dein Arbeitsverhältnis nicht, sondern es besteht nur das gesetzliche Beschäftigungsverbot. Du bekommst ja auch während des Mutterschutzes das normale Gehalt, bei Dir wären das zwar "nur" die zwei tage, aber das darf Dir Dein Arbeitgeber ja auch nicht abziehen.
Lieben Gruß,
Vroni

Re: Weihnachtsgeld und Mutterschutz

Hallo noch mal,
wenn Dein Arbeitgeber das Geld zurückhaben will, kann er das nur wenn das Weihnachtsgeld über 102 Euro liegt, außerdem muss die Rückzahlung in Deinem Arbeitsvertrag, Tarfivertra oder in einer Betriebsvereinbarung vereinbart sein. Ist das bei Dir so?
Lieben Gruß
Vroni

Re: Weihnachtsgeld und Mutterschutz

Hi Vroni,
bin im öffentlichen Dienst, den Tarifvertrag kenne ich ehrlich gesagt nicht so genau... Über 102 EURO liegt es Gott-sei-Dank deutlich ;-))
Werde wohl mal nachfragen bei meiner Gehaltsstelle, die können mir ja hoffentlich ne verbindliche Aussage geben - ehe ich alles ausgegeben habe...
Dank noch mal
Andrea

Re: Weihnachtsgeld und Mutterschutz

Hi Vroni,
so was in der Arbeit habe ich mir auch schon gedacht. Ich werde wohl doch einfach mal offen in unserer Personalabteilung nachfragen, denn ggf. könnte ich ja die fehlenden 2 Tage "freiwillig" doch arbeiten. Das Beschäftigungsverbot VOR der Geburt ist ja freiwillig. ABER da öffnet sich dann wieder die schwierige Frage, ob ich weniger Geld im Mutterschutz bekomme, falls ich "arbeitslos" bin wenn er beginnt.... Diese rechtlichen Fragen sind echt kompliziert. Habe im Januar nen Beratungstermin beim Sozialdienst der Caritas, vielleicht können die mir weiterhelfen oder das Arbeitsamt selbst - da muss ich noch vor Weihnachten hin *jammerseufz*
ggglg
Andrea

Re: Weihnachtsgeld und Mutterschutz

Hallo Andrea,
Du musst auf alle Fälle in Mutterschutz gehen, bevor Dein Vertrag offiziell ausläuft. Dann kriegst Du nämlich Mutterschaftsgeld für die gesamte Zeit (also 8 Wochen vorher und 6 Wochen danach) von Deiner Krankenkasse in Höhe Deines Normallohnes gezahlt!!! Das hat mir unsere Krankenkassenfrau so erklärt (wir haben den gleichen Fall wie Du)...
Bist Du weder angestellt noch arbeitslos (das Arbeitsamt muss Dich nicht als arbeitslos anerkennen, weil Du ja am Arbeitsmarkt nicht vermittelbar bist!), dann kannst Du Dir wohin beissen... dann gibt's nur ein paar Euros Entbindungsgeld, sonst nix... das sollte also eine eventuelle Rückzahlung des Weihnachtsgeldes (glaub aber auch nicht, dass Du das müsstest wenn Du am 28.3. aufhörst) bei weitem aufwiegen!
Viele liebe Grüße
:-) Schlawumpl 13+4

Re: Weihnachtsgeld und Mutterschutz

Liebe Schlawumpl,
danke für die Aufklärung! Das ist ja wirklich wichtig zu wissen. So ähnlich hatte ich mir das schon gedacht, aber es explizit zu wissen ist natürlich was ganz anderes. Dann werde ich mich wohl bald mal sicherheitshalber mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und das von Ihnen noch mal bestätigen lassen!
Gut, dass mein ET nicht 2 Tage später ist, dann wäre das Geld wohl futsch *ohje* - wie gemein!!!!!
gggggglg
Andrea + Speedy (16. SSW)

Re: Weihnachtsgeld und Mutterschutz

Hallo Andrea!
Du bist bis zum 31.03. beschäftigt, auch wenn Dein Mutterschutz zwei Tage vorher beginnt, demnach brauchst Du das Geld nicht zurückzahlen. Der Mutterschutz ist für Dich freiwillig, für den Arbeitgeber aber bindend. Während des Mutterschutzes ist man offiziell angestellt, man ist nur von der Arbeit freigestellt.
So wäre es für mich logisch und so meint es auch mein Mann, sind zwar beide keine Arbeitsrechtler, aber mein Männe ist darin eigentlich ganz fit.
LG Tanja

Mutterschutz gilt als Arbeitszeit...

Hallo Andrea,
Mutterschutz gilt als Arbeitszeit und Du musst das Geld daher nicht zurück zahlen!
LG Marion, 17. SSW

Re: Weihnachtsgeld und Mutterschutz

Ich bin auch im öffentlichen Dienst. Soviel ich weiß, muss man das Weihnachtsgeld nur zurückzahlen, wenn man selbst kündigt. Läuft der Vertrag aus, dann darf man es behalten.
Ich würde den Personalrat fragen. Der Mutterschutz hat darauf keinen Einfluss.
Nicole
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