Waren 4 Tage im KH...Frage zur Zahlung...
bei uns kehrt einfach keine Ruhe ein. Letzte Woche
waren Marie und ich im KH...mit Verdacht auf
Keuchhusten und Lungenentzündung (war
glücklicherweise nur eine schwere Bronchitis). Will gar
nicht erst anfangen, was ich für Ängste ausgestanden
habe und wie schrecklich das alles war. Matti war auch
krank: Magen-Darm. Totaler Ausnahmezustand.
Zu allem Überfluss erfahre ich heute nun, dass diese
Zeit (ist im Vertrag so geregelt) NICHT von meinem AG
abgedeckt ist. D.h. wenn ich keinen Urlaub einreiche
bekomme ich fü die Woche KEIN Geld. Hammer. Nun
habe ich meine Krankenkasse angerufen. Es gibt wohl
eine Ausgleichzahlung. IIch soll denen die Bestätigung
vom KH schicken - dann wird das "geprüft". Was heißt
das? Dass das in deren Ermessen liegt und ich am
Ende vielleicht gar nichts bekomme? In welcher Höhe
wird sich die Ausgleichszahlung anspielen? 90 %? 80
%?
Danke für Eure Hilfe.
Nene mit Marie (4 M) und Mati (20 M)
Kinderkrankengeld
WAS FÜR EIN MIST!!!!!!!!!!!!!! Hey, sind Deine Süßen jetzt aber wieder "fit"? Ihr habt aber auch schon eine Menge auszustehen gehabt - lass Dich erstmal drücken!!!!!!!
Also: Wenn das KH ( oder auch bei ambulanten Erkrankungen des Kindes ein Kinderarzt, wenn Du oder Dein Mann deheim bleiben mußt und sich sonst niemand daheim kümmern KANN! ) eine Bescheinigung ausstellt, hast Du Anspruch auf Kinderkrankengeld in der GESETZLICHEN KK! Wie normales KG, nur bleibst Du wegen des Kindes daheim und hast ja daher Verdienstausfall. Der AG muss nicht Arbeitsentgelt weiterzahlen, er KANN freiwillig ( ist bei manchen im Tarifvertrag vermerkt). Aber er muss Dich freistellen. Das ist ja jetzt passiert. Das KiKG beträgt nach meinem letzten Stand 70 % vom Brutto, aber nicht mehr als 90 % vom Netto ( für ausgefallene Werktage Mo-Fr ). Davon werden dann Beiträge zu Rentenversicherung, Arbeitslosenförderung und Pflegeversicherung gezahlt - wie normal. In der KV ist man dann beitragsfrei, da diese ja auch eine Leistung zahlt.
Das mit dem PRÜFEN: Es gibt einen bestimmten Höchstanspruch pro Kind und Tage im Kalenderjahr... eine Kasse wird Dir nie am Telefon eine Zusage machen ;-) Also nicht verunsichern lassen!!!! Die haben auch immer einen eigenen Vordruck, den sie dann verschicken, auch dem AG zur Auskunft über Gehaltshöhe und ob sie wirklich nichts gezahlt haben. Das wird gemacht, nachdem Du den Antrag gestellt hast. Dann wird berechnet :-)
Puuuhhhhh.... hoffe, das stimmt noch so... suche Dir mal einen Link und schicke ihn Dir!
Gaaaaaaaaaaaaaanz viele liebe Grüße und gute Besserung und viele Knuddels an Euch alle 4!!!!!!!!!!!!
Stephie mit Marvin
ABER: Erziehungszeit... bin nicht sicher...
Arbeitest Du nicht wieder voll? Oder die 30 Stunden?
GGGGGGGGGGGGLG Stephie
Re: ABER: Erziehungszeit... bin nicht sicher...
tausen Dank erst mal. Also ich arbeite die 30 Stunden,
aber vorher warens aber auch "nur" 32.
Und nun?
HILFE!
Als ob man mit einem kranken Kind nicht schon genug
gestraft ist...
oh, das weiß ich leider nicht :-(
stimmt... eh schon hart genug oft sowas...
... also leider weiß ich nicht, ob der Anspruch dann aussetzt :-(
Kann Dir dann nur nochmal raten, mit genau der Frage mal DEINE Kasse anzurufen und Dich nicht mir "wir prüfen dann" abwimmeln zu lassen. Das müßten sie Dir sagen können, notfalls eben ein Vorgesetzter, denn da geht´s ja um´s Prinzip.
Drücke Dir die Daumen!!!!!!!!! Postest Du nochmal, damit ich auch schlauer werde ;-)? Wollte Dir ja keine falschen Hoffnungen machen, gell. Danke!
Muss jetzt Marvin Fläschchen geben und dann Fläschchen spülen und vaporisieren.... bis später oder heute abend!
GGGGGGGGGGLG, gute Besserung mit knuddels und *daumendrüüüück*!!!!!!!
Stephie und Marvin
Re: oh, das weiß ich leider nicht :-(
es hieß gerade, "das mache keinen
Unterschied"...ABER: In der Bestätigung des KH muss
stehen, dass es medizinisch erforderlich war, dass ich
als Begleitperson dabei war. Das steht aber nicht in
der Bestätigung...und nun??
Ach so Sch***
Re: oh, das weiß ich leider nicht :-(
ruf einfach im KHS an, sie sollen Dir eine entsprechende Bescheinigung schicken! Wenn das nicht geht: würde ich vorbeifahren, vielleicht am besten zur Visitenzeit(?) und mit das vom Doc mit Stempel und Unterschrift handschriftlich nachtragen lassen?
Davon würde ich dann immer eine Kopie für Eure Unterlagen aufbewahren, denn die KK braucht das Original!!!!
Das wird schon!!!!!!!!!!!!
GGGGGGGGGGGLG, Stephie
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