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Teilzeit in Elternzeit, 2-x Verkürzung *WICHTIG*

Hallo Allerseits,
ich versuche es noch einmal ;o)
Im meinem Antrag auf die ersten zwei Jahre Elternzeit wollte ich meine Teilzeit mitbeantragen, und zwar wie folgt:
6 Monate pure Elternzeit
dann 9 Monate Teilzeit mit ca. 20 Std/Woche
dann 9 Monate Teilzeit mit ca. 30 Std/Woche
Laut Bundeserziehungsgeldgesetz hat man ein ZWEMALIGES Anrecht auf eine Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit. Gilg mein o.g. Antrag als zweimalige Verringerung, und hätte ich somit meine Rechte auf Teilzeit im 3. Elternzeit-Jahr verspielt? Oder gilt mein obiger Antrag als einmalige Verkürzung, da es EIN Antrag ist?
Ich hoffe ihr könnt mir Helfen! Ist wirklich wichtig für mich...
LG
Judie
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