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Schwanger und nicht verheiratet???

Ich bin in der 37. Woche schwanger und nicht verheiratet. Wem geht es noch so und wie regelt ihr das mit dem Familiennamen??? Dreh nämlich bald durch... meiner oder seiner, hochzeit oder lieber nicht...??? Wie habt ihr das gemacht??? Danke für eure hilfe!!!
Bisherige Antworten

Re: Schwanger und nicht verheiratet???

huhu...
ich bin in der 32. woche schwanger, nicht verheiratet und bin leider genauso weit wie du, wir grübeln nämlich auch ständig, d. h. mein freund möchte natürlich gerne, dass unser kleiner seinen nachnamen bekommt, ich möchte erstmal, solange wir nich verheiratet sind, dass er meinen bekommt...hochzeit wäre für mich ok, aber nur standesamtlich in kleinem rahmen...er möchte gerne riesen hochzeit mit riesiger feier:-( hoffe, wir können uns da nochmal irgendwann einigen...
wenn ganz sicher wäre, dass wir innerhalb eines jahres heiraten würden, dann wäre ich damit einverstanden, dass unser baby seinen nachnamen bekommt, denn namensänderungen später sind ziemlich aufwändig....
lg christine

Re: Schwanger und nicht verheiratet???

hallo, unser kind kriegt meinen Nachnamen denn meine ersten beiden haben ja auch meinen Namen sind aber nicht von Rocco!
Ich glaube das beste ist immer der Name der Mutter auch wegen Kita und Schule später!
LG KIKI

Re: Schwanger und nicht verheiratet???

Hallo Nina,
ich habe auch lange überlegt,wie das bei uns mit dem Nachnamen wird,da wir auch nicht verheiratet sind.
Aber nun bin ich zu dem Entschluß gekommen,daß das Kind so heißen wird wie ich,denn eine Hochzeit ist in nächster Zeit nicht in Sicht und so finde ich es schöner jetzt wegen Grippe/Kindergarten/Arzt etc.wenn das Kind wie ich heißt.Naja umgedreht ist es sicherlich auch kein Problem,aber wir mussten uns ja nun entscheiden.
Falls Ihr wirklich gleich heiraten wollt,dann würde ich das Kind nach dem Vater nennen.Dann hast Du Aufwand nicht mit dem Ändern.
LG
Bea

Re: Schwanger und nicht verheiratet???

Hallo Nina,
bin in der 38.SSW mit dem 2.Kind ss und nicht verheiratet. Unsere 1.Tochter war ein echter Unfall und da wir eh nie vor hatten zu heiraten, haben wir beschlossen, es auch nicht nur wegen des Kindes zu tun... und es ist alles wunderbar und mittlerweile ja das geplante zweite unterwegs!!!
Meinem Freund war es nicht wichtig, welchen Nachnamen die Kinder haben, also haben wir meinen genommen, einfach aus praktischen Gründen, weil ich halt diejenige bin, die mit den Kindern zum Arzt etc. geht und ich hätte keine Lust, jedesmal zu erklären, dass ich die Mutter bin, obwohl ich anders heisse... Bis zum 5. oder 6. Lebensjahr wäre es übrigens völlig problemlos nach einer Hochzeit auch den Familiennamen des Kindes zu ändern, später wirds kompliziert, ist aber auch nicht unmöglich!
Nächste Woche haben wir noch einen Termin zur Vaterschaftsanerkennung und Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts beim Jugendamt... das muss man (wenn man denn will) extra machen, wenn man nicht verheiratet ist... aber meiner Meinung nach hat der Vater ja auch Rechte und Pflichten gegenüber seinem Kind, die er wahrnehmen soll und auch darf...
Ja, soviel zu meinen bisherigen Erfahrungen ohne Trauschein ;-)
LG Susanne mit Lara (20 Monate) und Paula inside

Re: Schwanger und nicht verheiratet???

Hallo,
wir haben bei unserem ersten Kind in der 36. SSW noch geheiratet. Ich habe damals (vor 2 Jahren) immer zu meinem jetzigen Mann gesagt, unser Kind wird den Nachnamen haben, den ich auch habe, welcher auch immer das sein wird ;o). Das war so ein bißchen der sog. Wink mit dem Zaunpfahl und hat auch gewirkt *gg*. Für mich war es sehr wichtig, dass wir als kleine Familie auch alle den gleichen Namen haben, aber das sieht wohl jeder anders. Ich wünsche Dir viel Glück bei Eurer Entscheidung.
LG Marion, ET-10

Re: Schwanger und nicht verheiratet???

Hallo,
bin in der 32.ssw und auch noch nicht verheiratet. Aber wir wollen dieses Jahr wohl doch noch heiraten, teils aus finanziellen gründen, teils, weil ich merke, daß es mir doch wichtig wäre....
aber auch nur standesamtlich und ganz alleine!
zum Namen: wir beide wollen, daß die kleine den namen bekommt, den ich trage. warscheinlich werde ich zur hochzeit seinen namen annehmen und deshalb wird die kleine beim standesamt auch gleich seinen namen bekommen. die paar monate werden kein problem sein. und jetzt werden wir beide auch öfters mit dem falschen namen angesprochen, man gewöhnt sich ja schnell dran! obwohl bei uns beiden die namen eher wie regen und hagel sind, also schöner wirds wohl nicht....
glg paja

Re: Schwanger und nicht verheiratet???

Vielen Dank....dachte schon nur mir ging es so ;) Aber wie es aussieht haben doch mehrer mit dieser entscheidung zu kämpfen. Eine wundervolle schwangerschaft wünsche ich euch...falls wir uns nicht mehr >lesen

da ist jetzt ein Artikel in der aktuellen Eltern

Zeitschrift zu dem Thema drinnen.
Liebe Grüße
Bieni

Re: Schwanger und nicht verheiratet???

Hallo Nina,
also, da bei mir gerade noch die Scheidung der 1. Ehe läuft (rechtskräftig ab dem 04.05.04), werde ich wohl vor der Geburt - voraussichtlicher ET 11. Mai 04, nicht mehr heiraten *grins*
Da eine Namensänderung vor der Geburt wohl auch eher nicht mehr möglich sein wird, da die Scheidungsurkunde erst 2-3 Monate nach Rechtskraft ausgestellt wird, werde ich meinen angenommenen Namen behalten und unser Baby wird ebenfalls so heißen wie ich.
Wenn wir uns entschließen sollten, zu heiraten, dann kann ich immer noch überlegen, welchen Namen wir annehmen werden, denn inzwischen kann man sogar den Namen aus 1. Ehe als Familiennamen der 2. Ehe übernehmen - seit diesem Jahr.
LG, und die "richtige Entscheidung", Nic, die der Meinung ist, dass das Kind den Namen der Mutter tragen sollte.

Re: Schwanger und nicht verheiratet???

Hallo nina,
mein Freund und ich bekommen in ein paar Wochen unsere zweite Tochter - Heiraten werden wir deswegen aber nicht.
Unsere erste Tochter hat den Nachnamen meines Freundes bekommen, weil mein Nachname zu ihrem Vornamen einfach nicht passte. So muss - wenn wir wieder das gemeinsame Sorgerecht bantragen, was wir auch machen werden - auch unsere zweite Tochter den Nachnamen meines Freundes bekommen (Vorschrift des Standesamtes).
LG
Judie
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