Nochmal mehrere Fragen Erziehungsgeld usw.
bekommt man - unabhängig vom verdienst des partners - 6 monate erziehungsgeld und wo muss man das beantragen?
wenn man nur so zusammenlebt, ohne verheiratet zu sein, wird dann trotzdem des gehalt des partners angerechnet?
was ist so die letzten wochen an papierkram noch zu erledigen bzw. was noch zu beantragen? wenn man ein haus kauft und von daher schulden hat, werden die auf das jahresgehalt angerechnet und bekommt man dann eher erziehungsgeld?
sorry, bin total verunsichert, jeder erzählt was anderes...
LG Christine 31. SSW
Re: Nochmal mehrere Fragen Erziehungsgeld usw.
also ich würd an Deiner Stelle mal bei Deiner Krankenkasse nachfragen, die müßten die Adresse haben, wo man sich wegen des Erziehungsgeldes hinwenden kann. Was ich weiß ist, daß die ersten 6 Monate auch vom Gehalt abhängig sind, da sind die Einkommensgrenzen aber höher. Wenn Du mit Deinem Partner zusammenlebst, er aber bei Dir mit gemeldet ist, dann mußt Du ihn schon anmelden, sonst hätt ich ihn an Deiner Stelle nicht angegeben. Wenn man zusammen ein Haus gekauft hat, wird das glaub ich schon angerechnet, d.h. durch die Schulden erhöht sich die Grenze. Papierkram insoweit, daß ihr noch zum Jugendamt müßt um die Vaterschaft anzuerkennen und das Sorgerecht zu klären. Also da einen Termin machen. Hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen!
LG Susi 35. SSW
Re: Nochmal mehrere Fragen Erziehungsgeld usw.
Das Partnereinkommen ( Eheähnliche Gemeinschaft) wird mit angerechnet.Hypotheken werden nicht angerechnet.Neu ist auch ,daß die ersten 6 Mon. bereits einkommensabhängig sind!!Wir ( obwohl wir unser viertes Kind bekommen+ ein Haus gebaut haben!!!)bekommen NICHTS!!
Einkommensgrenze ist ca. 22000 Euro in eheänlicherGemeinschsaft dazu k Ca. 3100 Euro Kinderfreibetrag pro Kind.
Firmenwagen etc.werden als Geldwerter Vorteil zum Einkommen hinzugerechnt.
Du kannst es auch auf der Homepge unserer Bundesregierung nachlesen.
Lg Nicole ( Die etwas angesäuert darüber ist!!)
Re: Nochmal mehrere Fragen Erziehungsgeld usw.
beim Bundesfamilienministerium gibt es jede Menge Infos zum Erziehungsgeld usw.. http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/Familie/leistungen-und-foerderung.html
Da müsstest Du doch was finden, was Dir mit Deinen speziellen Fragen weiterhilft.
Ansonsten kann ich Dir auch nur sagen, dass Erziehungsgeld immer einkommensabhängig ist, nur die ersten 6 Monate sind die Grenzen höher. Wenn man mit einem Partner zusammenlebt, wird der wie ein Ehemann behandelt, d.h. sein Gehalt wird mit angerechnet. Bei Hauskauf und Schulden kann ich Dir nicht weiterhelfen.
Wer fürs Erziehungsgeld zuständig ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wenn die Krankenkasse nicht weiter weiß, könntest Du noch bei Deiner Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung mal nachfragen, dort müssten sie zumindest Dich an die zuständige Stelle weiter verweisen können.
LG Elke, der auch schon vor dem ganzen Bürokratiekram hinsichtlich Kindergeld, Krankenversicherung usw. graut...
Re: Nochmal mehrere Fragen Erziehungsgeld usw.
also Schulden werden beim Erziehungsgeld nicht berücksichtigt, die wollen nur das Gehalt wissen. Ob man Schulden wegen einem Haus oder einer Wohnung hat, interessiert den Staat nicht.
Grüsse Sandra
danke für Eure Antworten, klingt ja....
Re: Nochmal mehrere Fragen Erziehungsgeld usw.
auch die ersten sechs Monate EG sind einkommensabhaengig und das war schon immer so, nur war frueher die Einkommensgrenze wesentlich hoeher. Es zaehlt, ob man zusammenlebt, egal ob verheiratet oder nicht. Schulden und Ausgaben interessieren nicht. Das einzige ist, wenn man schon Kinder hat bzw. Unterhalt leisten muss, das wird meines Wissens angerechnet. Wo man es beantragt, ist in jedem Bundesland ein bisschen anders, meist beim Versorgungsamt.
LG
Berit
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