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Noch eine Arbeitsrechtfrage

Hallo, man hat ja während der Elternzeit recht auf eine TZ Beschäftigung. Aber wie ist das, wenn man schon eine reguläre Halbtagsstelle hat, kann ich dann auch darauf bestehen z.Bsp. auf eine 20% Stelle während der Elternzeit.
LG MELANIE
Bisherige Antworten

Re: Noch eine Arbeitsrechtfrage

Hallo Melanie,
allgemein gilt, dass du während der Elternzeit bis zu 30 Std/Woche beschäftigt sein darfst. Das Entgelt wird aufs ErzG angerechnet, d. h. abgezogen. Die 20% der regulären Halbtagsstelle berechnen sich dann nach der Stundenzahl, die Du bisher gearbeitet hast. Frag besser den AG.
GLG Carolin

Re: Noch eine Arbeitsrechtfrage

Hallo Carolin, wir kriegen nur 4 Monate Erziehungsgeld danach nichts mehr. Habe ich ein Recht darauf, wenn ich eh vorher eine 50% Stelle hatte, diese während der Elternzeit auf 20% zu reduzieren. Kann ich bei meinem AG darauf bestehen?
lg MELANIE

Re: Noch eine Arbeitsrechtfrage

Hallo Melanie!
Der Gesetzgeber hat das wohl leider nicht nach Prozenten, sondern nach Wochenstunden geregelt. Du hast ein Anrecht auf eine Teilzeitstelle zwischen 15-30 Wochenstunden. Ausserdem muss der Betrieb mind. 15 Mitarbeiter beschäfftigen und Du musst seit mind. 6 Monaten dort beschäfftigt sein.
Ansonsten kannst Du vielleicht einfach mal mit Deinem Arbeitgeber reden und fragen, ob er mit 20 % einverstanden ist,..., so ganz ohne auf Dein Recht zu bestehen?! :-)
Ich drück Dir die Daumen!
Liebe Grüße!
Anja
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