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Nehmt Ihr alle noch Urlaub, bevor...

..Euer Mutterschutz anfängt? Ich habe für 2004 noch 42 Tage (ich habe letztes Jahr nur wenig Urlaub gehabt) und wollt eigentlich bis kurz vor der Entbindung wenigstens halbtags arbeiten. Anfangen werde ich wieder direkt nach dem Mutterschutz mit 12-15 Stunden.
Was passiert denn mit mienem Urlaub? Soll / muss ich ihn auszahlen lassen? Oder welche anderen Alternativen habe ich?
LG Sandra
Bisherige Antworten

Re: Nehmt Ihr alle noch Urlaub, bevor...

Hallo Sandra,
ich hab ab Montag erstmal zwei Wochen Urlaub und dann hab ich aber noch 4 Wochen, ehe mein mutterschutz anfängt. Werde auch direkt nachdem Mutterschutz wieder voll arbeiten gehen. Und was deinen urlaub angeht, da solltest du am besten mal mit eurer Personalabteilung reden.
Denn bei uns ist es so, das z.B. Resturlaub aus 2003 bis Ende April 2004 genommen werden muß, ansonsten verfällt er. Denn das wird in den Firmen unterschiedlich gehandhabt. Bei der Auszahlung solltest du aber daran denken, das dir davon auch die üblichen Steuern abgezogen werden.
LG
dani *28. SSW*

schleich mich mal ein...

Hallo,
bin eigentlich im Juli/Augustforum zu Hause. Hab mir aber auch schon Gedanken darüber gemacht. Der Urlaub aus dem Jahr der Entbindung kann auch im nächsten Urlaubsjahr genommen werden. Dieses "kann" steht aber nur für die Mutter, der AG MUSS den EU Anspruch übertragen, steht jedenfalls so im Gesetz. Alle anderen Regelungen (Tarifvertrag etc.) gelten nicht.
Aber mal andere Frage, warum nehmt Ihr den Urlaub nicht gleich nach den Muschu? Ich wollte ihn auch davor nehmen, hab mich aber jetzt für EU danach entschieden, weil ich den EU vorher ja nur vergeude und danach hab ich noch mehr Zeit mit meinem Murkelchen.
LG Claudi

Re: schleich mich mal ein...

Hi Claudi,
für was steht EU?
Ich nehme meinen Urlaub vorher weil ich danach in Elternzeit gehen werde.
LG Sam

Re: Nehmt Ihr alle noch Urlaub, bevor...

Hallo Sandra,
ich wollte eigentlich meinen gesamten Urlaub vor den MuSchu gehen, da ich dieses Jahr nicht mehr arbeiten gehe. Nach einem neuen Gerichtsurteil, so meine Perso-Leiterin, kann der nicht genommene Urlaub auch nach der Elternzeit genommen werden. Für mich heißt es, daß ich den Urlaub nehmen kann, wenn ich wieder arbeiten gehe. Ich werde voraus. erst 2006 wieder arbeiten gehen.
Ich denke, daß Du Deinen Urlaub auch nach dem MuSchu nehmen kannst.
LG dribbel 27+3
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