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Muttschaftsgeld-befr. Arbeitsvertrag

Hallo! Mein befristeter Arbeitsvertrag endet am 31.April und mein Muttschutz beginnt eine Woche vorher: wer zahlt (neben den 13 ? der Krankenkasse)den Rest bis zum vorherigen Lohn ab dem 31.04.??? Auch die Krankenkasse?
Danke!
saali
Bisherige Antworten

Re: Muttschaftsgeld-befr. Arbeitsvertrag

Normal ist es dann so, das du ja 13euro von der KK bekommst und der AG muss den rest zahlen.
In dem Fall brauch er wohl nur die 1Woche zahlen, da der Vertrag befristet ist.
Ansonsten frag doch einfach mal bei der KK nach, wie das ausssieht.
Aber ich denke, das es so ist.
LG Jenny ET03.05.04

Re: Muttschaftsgeld-befr. Arbeitsvertrag

Hallo Saali,
wenn ich mich richtig erinnere, dann zahlt die Krankenkasse nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (also ab dem 01.05.04) Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld.
Das gilt nur, wenn die Muterschutzfrist - wie in deinem Fall - noch vor der Befristung des Arbeitsvertrages beginnt.
Liebe Grüße
Babs
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