Mutterschutzurlaub
ich schleich mich mal hier ein aus dem juli/august-forum.
mein ET ist der 10.08.04 (beim 2. screening wurden wir zwar auf den 02.08.04 verschoben, aber im MuPA wurde nichts verändert)
ich hätte dann ab 29.06. mutterschaftsurlaub. vorher möchte ich noch meinen resturlaub von 12 tagen machen.
ist es richtig, dass ich erst 7 wochen vor ET ein attest bekomme ? das wäre dann der 21.06.04.
aber wenn ich urlaub und MuSchu nehmen will, dann würde ich nur bis 11.06. arbeiten.
versteht jemand was ich meine?
wir regelt man das am besten ?
oder erst mal beantragen und dann verschieben falls sich der ET noch verschiebt.
wir habt ihr das denn gemacht ?
liebe grüße
S_U_N_S_H_I_N_E 23. SSW
Re: Mutterschutzurlaub
Falls sich der ET ändern würde, müsste ich das mitteilen, aber sonst muss ich da jetzt nicht noch mal was einreichen.
LG Mela (30. SSW)
Re: Mutterschutzurlaub
ich gehe auch schon zwei Wochen vor dem Beginn meines MuSchu in Urlaub (nur noch zwei Wochen!!! *juchu*). Ich habe heute gerade den Antrag ausgefüllt. :-) Das Attest bringe ich dann einfach auf der Arbeit vorbei, wenn ich es habe. Du kannst es aber bestimmt auch mit der Post schicken. Wenn dein FA den ET bisher noch nicht nach hinten korrigiert hat, wird er das in den nächsten Wochen wahrscheinlich auch nicht mehr tun. Frag ihn doch einfach mal bei der nächsten VU.
LG Miri 30. SSW
Re: Mutterschutzurlaub
den Antrag für Mutterschaftsgeld bekommst du frühestens 7 Wochen vor ausgerechnetem ET und den musst du dann ausgefüllt bei der Krankenkasse abgeben. Die setzt sich dann mit deinem Arbeitgeber in Verbindung. Der ET sollte nach den 12 Wochen eigentlich nicht mehr verändert werden, ab dann gibt es nur noch grosse oder kleine Kinder ( Aussage meiner Ärztin und Hebamme)
Liebe Grüsse
Manu
Re: Mutterschutzurlaub
also ich bin schon seit dem 10.3 daheim, mein MuSchu hat am 01.04. begonnen und ET ist der 13.5.
Meine FA hat gesagt, an dem ET hält sie fest, da sie ja nach einer festen Regel rechnet (nach dem Datum der letzten Regel) und das ja fest steht. Die meisten Babys kommen eh nicht am ET von daher ist bei mir alles geblieben wie es von Anfang an war.
Die Bescheinigung über den ET gibt es 7 Wochen vorher das ist richtig. Die braucht aber der Arbeitgeber eigentlich nicht sondern nur die KK.
Ich würde so planen als wäre der ET fest und daher die 6 Wochen vorher MuSchu rechnen und dann den Resturlaub dazu.
LG Sam
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