Mutterschutzbescheinigung??? Ab wann? Frage...
1. Wann bekommt man die Mutterschutzbescheinigung? Wird diese vom Frauenarzt ausgestellt, wenn ja in welcher SSW?
(Bin jetzt 30. SSW, nächster Frauenarzttermin erst wieder
in der 34. SSW - doch da beginnt doch schon der Mutterschutz) Wie ist das bei Euch?
2. Das Mutterschaftsgeld was man normalerweise bei der Krankenkasse beantragt ist doch entfallen seit 2004, oder?
Vielen lieben Dank!!!
Gruss und alles, alles Gute.
mma
Re: Mutterschutzbescheinigung??? Ab wann? Frage...
mein ET ist der 11.05. und mir wurde auf der KK gesagt, dass die Bescheinigung frühestens in der 34. SSW ausgestellt wird und Mutterschaftsgeld gibt's immer noch von der KK. Das weiß ich daher, da ich noch in Elternzeit vom 1. Kind bin und daher kein Geld mehr vom AG bekomme, aber die ?13.- pro Tag von der KK bekommt man noch..
LG
Sandra 29+6
Re: Mutterschutzbescheinigung??? Ab wann? Frage...
Re: Mutterschutzbescheinigung??? Ab wann? Frage...
Habe mich mal eben hier eingeschlichen.....
Die Bescheinigung zum Erhalt von Mutterschaftsgeld erhältst Du ganz genau (und nicht einen Tag früher) 7 Wochen vor dem voraussichtlichen ET.
Also, Arzt ansprechen, Bescheinigung erhalten und dann ab zur KK. Denn Deine KK muß ja auch noch eine Bescheinigung an Deinen AG schicken, erst dann gibt es das Mutterschaftsgeld.
Die Zahlung ist übrigens nicht monatlich, sondern ein Zahlung für die ersten 6 Wochen vorher und dann eine Zahlung nach der Entbindung über die 8 Wochen hinterher.
So, lieben Gruß + viel Glück!!!!
Inken 8+5
Re: Mutterschutzbescheinigung??? Ab wann? Frage...
ich kenn es so, daß die Zahlung monatlich erfolgt. Wurde mich auch so gesagt von der KK und vom Arbeitgeber.
LG Sam
Re: Mutterschutzbescheinigung??? Ab wann? Frage...
Die Mutterschutzbescheinigung bekommst du frühestens2Tage vor deren Beginn!Man könnte sich ja verrechnet haben?!!
LG Marion
Re: Mutterschutzbescheinigung??? Ab wann? Frage...
Das habe ich noch nie gehört und ich arbeite in der Personalabteilung....
Du meinst, also 6 Wochen und 2 Tage???
Nein, ganz bestimmt nicht, es sind 7 Wochen.
LG
Inken
7 Wochen vor ET !!! LG ->
Re: Mutterschutzbescheinigung??? Ab wann? Frage...
also mir wurde es so gesagt:
Bescheinigung über ET gibt es 7 Wochen vorher und das Mutterschaftsgeld wird dir direkt von der KK überwiesen. Den Rest (Differenzbetrag) bekommst du dann direkt vom Arbeitgeber überwiesen.
LG Sam
Re: Mutterschutzbescheinigung??? Ab wann? Frage...
Grüssi von mir.
Re: Mutterschutzbescheinigung??? Ab wann? Frage...
ja, das stimmt!!
Muschugeld kommt von der KK, bin aber doch der Meinung, dass es nur 2 Zahlungen gibt, wie geschrieben.
Vom AG gibt es die Differenz zum ursprünglichen Nettoentgelt monatlich, korrekt.
Euch allen noch eine schöne Restkugelzeit!!!!!
Ich habe ja noch ganz viel Zeit....
LG
Inken mit Jendrik (12 Monate + 4 Tage) + Zwergi 8+5
Re: Mutterschutzbescheinigung??? Ab wann? Frage...
bei ET 16.05.04 kann aber Zwergi 8+5 nicht stimmen, oder?
LG Sam
Re: Mutterschutzbescheinigung??? Ab wann? Frage...
Jetzt bin ich aber verwirrt.
Habe mich ja nur eingeschlichen, hatte ich doch oben geschrieben...mein ET ist der 07.10., steht auch im Profil.
LG zurück
Inken
Re: Mutterschutzbescheinigung??? Ab wann? Frage...
dich meinte ich auch nicht, sorry.
Aber es wurde geschrieben "
Hallöle, ich (ET 16.05.04) habe ..."
Deshalb hab ich mich gewundert.
LG Sam
Re: Mutterschutzbescheinigung??? Ab wann? Frage...
LG Sam
alles gute weiterhin
Re: Mutterschutzbescheinigung??? Ab wann? Frage...
habe mal eine blöde Frage, also das mit dem Muschu Geld habe ich verstanden, aber brauche ich noch eine extra Bescheinigung für die Freistellung vom Arbeitgeber?
Dachte das wäre mit der Bescheinigung die man am Anfang vom FA bekommt erledigt???
Lieben Dank Andrea
Re: Mutterschutzbescheinigung??? Ab wann? Frage...
was meinst Du mit Freistellung???
Du hast ja am Anfang Deiner SS die Schwangerschaftsbescheinigung bei Deinem AG abgegeben, das reicht dem ja zunächst.
Dann holst Du Dir ja diese "7-Wochen-vorher-Bescheinigung" bei Deinem Frauenarzt. Diese schickst Du dann ja an Deine KK. Diese wiederum schickt eine Bescheinigung an Deinen AG, um Dein monatliches Nettoentgelt der letzten 3 Monate zu erfahren, nicht das sie womöglich zu viel Muschugeld zahlen *lächel*.
Und damit ist eigentlich alles erledigt.
Nach der Entbindung dann noch der Antrag auf Erziehungsurlaub, aber das weißt Du ja sicher.
LG + alles Gute!
Inken
Re: Mutterschutzbescheinigung??? Ab wann? Frage...
lieben Dank. Ne das mit den Antrag wg. dem Geld habe ich kapiert. Dachte bevor ich in den Muschu-Urlaub gehe müßte ich noch einen Wisch an den Arbeitgeber geben, d. der ET Termin sich nicht verschoben hat oder so.
Habe übrigens bei AOK einen schönen Ämterfahrplan gefunden
für der hilft auch ganz gut. Aber es ist doch alles etwas verwirrend. Man will ja auch nix falsch machen.
lieben Dank noch mal
lg Andrea
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