Suchen Menü

Mutterschaftsgeld?

Hallo,
bin aus dem Juli/August-Forum und habe eine Frage zum Mutterschaftsgeld. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Vorab ich bin Arbeitnehmerin und mir stehen somit die 13EUR/Tag von der KK und der Rest vom AG zu. Was ist wenn unser Kind nicht früher und nicht am errechneten Geburtstermin kommt? Sagen wir, unser Baby kommt 1 Woche später - kriege ich die 1 Woche Mutterschaftsgeld oder gehen wir leer aus? Im MuSchuG finde ich nur bei Frühgeburten was. :-(
Danke und alles Gute für Euch,
sunflower76 (33+4)
Bisherige Antworten

Re: Mutterschaftsgeld?

Hallo sunflower,
du bekommst bis zum errechneten ET einen Abschlag, nach geburt reichst du eine Kopie der Geburtsurkunde ein und du bekommst den genauen Restbetrag ausgezahlt...
LG
Sandra mit Emma *09.05.04

Re: Mutterschaftsgeld?

Hallo, Sunflower!
Bin in derselben Situation und es läuft so: der Mutterschaftsurlaub beginnt 6 Wochen vor dem ERRECHNETEN Termin. Wenn Du Dein Kind geboren hast - egal, ob früher oder später - mußt Du bei Deiner KK die Geburtsurkunde (Ausfertigung KK) einreichen. Und dann bekommst Du für acht Wochen nach dem TATSÄCHLICHEN Termin Mutterschaftsgeld.
Solltest Du noch was wissen wollen, frag mich einfach. Hatte eine sehr strenge Chefin, bei der alles 100%ig passen musste (Einreichung Erziehungsurlaub etc.)
Liebe Grüße Michaela

Re: Mutterschaftsgeld?

Hallo Sunflower!
Ich hatte ET am 09.05. und Merle wurde am 18.05. geboren, ich habe von meiner Krankenkasse für die 8 Wochen nach dem 18.05.04 + für die Zeit vom 09.05. bis 18.05. Geld bekommen, also 858 Euro (13 Euro x 66 Tage).
LG Tanja

Re: Mutterschaftsgeld?

Hallo Sunflower,
bei meiner KK (AOK) hat man mir bei Antragstellung gesagt, ich bekäme das Mutterschaftsgeld vorerst für 4 Wochen gezahlt. Da man ja nicht weiß, wann das Kind geboren wird. Danach sollen wir eine Kopie der Geburtsurkunde reinreichen, oder das Original vorlegen und dann bekomme ich den Rest bezahlt. Die Auszahlung vor dem Geburtstermin zieht sich bei mir etwas in die Länge. Der Arbeitgeber muß ja erst das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate ermitteln. Ich hatte am 24.5. (Anf. 36. SSW) den Antrag bei der KK abgegeben und habe bis heute leider noch kein Geld bekommen. Aber keine Sorge, Du bekommst in jedem Fall das Mutterschaftsgeld. LG und noch eine schöne RestSS Anette (ET-23)

Re: Mutterschaftsgeld?

Hallo Sunflower76,
jede Frau hat ein Recht auf 14 Wochen Mutterschutz. Der MuSchu beginnt 6 Wochen vor ET und endet 14 Wochen später. (Theoretisch wäre das 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, aber die Kleinen kommen selten am ET.) Diese Regelung gilt seit Juni 2002. Davor haben die Frauen, deren Kinder vor ET kamen, diese Tage "verloren" (außer bei Frühgeburten). Unten habe ich einen Auszug reinkopiert.
Ich hoffe, das beantwortrt Deine Frage. LG Esther
Neues Mutterschutzrecht zum 20.06.2002 in Kraft getreten!
Das novellierte Mutterschutzgesetz enthält wichtige Verbesserungen für Mütter und Familien
Seit dem 20.06.2002 haben auch Mütter als Arbeitnehmerinnen einen Anspruch auf eine Mutterschutzfrist von insgesamt mindestens 14 Wochen, deren Kind vor dem berechneten Geburtstermin zur Welt kommt. Das heißt: Arbeitnehmerinnen, die vor dem berechneten Geburtstermin entbinden, haben einen Anspruch auf die Verlängerung der 8-wöchigen Schutzfrist nach der Entbindung um die nicht beanspruchten Tage der vorgeburtlichen Schutzfrist. In diesem Punkt sind nun vorzeitige Geburten den medizinischen Frühgeburten gleichgestellt.
Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen