Mal ne Frage hab bzgl. Praxisgebühr...
Zum Thema Praxisgebühr: Muss ich eigentlich auch zu Vorsorgeuntersuchungen zahlen !?! Blicke da nämlich überhaupt nicht mehr durch. Der eine sagt: Ne, während der Schwangerschaft zahlt man nix, der andere meint: Na, selbstverständlich :o) Was stimmt denn nun?
Habe nämlich erst nächste Woche meinen nächsten Termin im neuen Jahr und möchte die 10 Euro !?! schon gerne in der Geldbörse haben.
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.
GGGLG von einer völlig irritierten Ellis mit Nadja inside ;o) 23.SSW
Re: Mal ne Frage hab bzgl. Praxisgebühr...
Re: Mal ne Frage hab bzgl. Praxisgebühr...
ja, die 10 EUR muss man zahlen.
Mein Hausarzt sagte aber, dass ich bei ihm die 10 EUR zahlen soll, er schreibt mir dann eine Überweisung raus.
Wenn Du die 10 EUR beim FA zahlst, dann muss er Dich ggfs. zum Hausarzt überweisen. Nur die Arztbesuche, die Du durch die Überweisung des Arztes machst, bei dem Du die 10 EUR gezahlt hast, sind kostenlos.
Ohne diese Überweisung musst Du trotz Quittung nochmal 10 EUR zahlen.
Total bescheuert!
Liebe Grüsse
Sandra
...noch eine Meinung.....
ich habe im Dezember bei uns in der Praxis nachgefragt und bekam folgende Antwort:
wenn es einen normale Vorsorgeuntersuchung während der Schwangerschaft ist, ist diese kostenlos. Sobald aber irgendetwas 'aussergewöhnlichs' gemacht wird - sei es nur, dass ein Rezept ausgestellt wird - dann sind die 10 Euro fällig.
Da ich selten zu Ärtzen gehe, werde ich - wenn nötig - die 10 Euro bei meiner Frauenärtzin bezahlen. Dort bin ich eh alle 4 Wochen; also sollten Überweisungen kein Problem sein.
alles Gute
Judie
Nein, musst du definitiv nicht!!!
ich hab bei Eltern einen Abschnitt dazu gefunden und ihn mir gleich mal ausgedruckt. Damit Du nicht lang suchen brauchst, schreib ich ihn dir mal ab. Also:
"Die Praxisgebühr
Die wichtigste Leistung, für die Patienten ab sofort in die Tasche greifen müssen ist der Gang zum Arzt: Die sogenannte Praxisgebühr von zehn Euro wird ab dem 1. Januar vor jedem ARztbesuch fällig. Aber: Die Gebühr muss nur einmal pro Quartal bezahlt werden, zumindest, wenn man immer zuerst zu seinem Hausarzt geht und sich zu einem anderen Arzt überweisen lässt.
Werdenden Müttern bleibt die Praxisgebühr jedoch erspart: Für Schwangerenvorsorge, wie auch für Vorsorgeuntersuchungen allgemein, Früherkennungsmaßnahmen und Schutzimpfungen, wird von den Patienten kein Geld kassiert. Kinder und Jugendliche sind generell von der Praxisgebühr befreit."
Soweit hierzu, wer den ganzen Artikel (2 Seiten) lesen will, sollte mal bei der Homepage von Eltern vorbei sehen.
Ich hoffe ich konnte Dir und allen anderen helfen! Ich werde ab sofort immer erst zum HA gehen und mich dann überweisen lassen. Zu meiner ersten VU im neuen Jahr nehme ich vorsichtshalber mal eine Überweisung und den Ausdruck des Artikels mit zum Frauenarzt, damit die auch Bescheid wissen.
So und nu wünsch ich noch einen schönen Abend, bis bald mal wieder,
LG Nicci (18+1)
Re: Nein, musst du definitiv nicht!!!
Generell sind ALLE Vorsorgeuntersuchungen von der Praxisgebühr befreit. Der Haken an der Sache ist die Definition einer Vorsorgeuntersuchung. Solange der Arzt nichts feststellt, was behandelt werden muß (vorzeitige Wehen, Blasenentzündung, Blutungen usw....) bleibt es bei einer Vorsorgeuntersuchung. Aber sobald - auch während einer SChwangerschaft - eine Behandlung im Sinne "es muß etwas behandelt/Geheilt" werden fällig ist, ist es keine Vorsorgeuntersuchung mehr und man muß zahlen.
Das gleiche funktioniert so beim Zahnarzt: Man kann sich ausdrücklich einen Termin zur Vorsorge holen, was dann nix kostet. Und der Zahnarzt müßte fragen, BEVOR er etwas behandelt, ob es ok ist, denn dann muß man zahlen.
Total beklopptes System...
LG
Barash
Re: Mal ne Frage hab bzgl. Praxisgebühr...
Also ich war heute beim FA und musste auch gleich die 10 Euro bezahlen!
Echt bekloppt, was die Krankenkassen sich da ausgedacht haben!
Aber die Vorstellung, dass mein Gynäkologe mich zum Ohrenarzt überweist, finde ich schon irgendwie lustig...ääh lästig!
LG
Lionee
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