Krankenkasse
Ich bin neu hier und habe auch gleich eine Frage. Zur Zeit bin ich voll berufstätig und mein ET soll der 1.6. sein. Leider läuft mein Vertrag am 31.10.2004 aus. D.h. dann wäre ich arbeitslos. Wie ist es denn mit der Krankenversicherung? Bin ich automatisch über meinen Partner mitversichert oder muss ich mich um eine eigene kümmern. Hab überhaupt keine Ahnung....
Vielen lieben Dank und Gruss
Nadine 11+3
Re: Krankenkasse
Frag am besten bei deiner KK mal nach. Die wisen das am besten. Nicht, daß du dann wirklich ohne Vers.Schutz dastehst.
LG Jana
Re: Krankenkasse
ja, red´am besten zeitig vorher mit der KK! In der Elternzeit bleibst Du normalerweise erstmal beitragsfrei Mitglied bei Deiner KK. Danach, wenn Du kein Einkommen mehr hättest: Familienersicherung für Dich geht grundsätzlich eh´nur, wenn ihr auch verheiratet seid und Dein Mann in der gesetzlichen Krankenkasse ist ( egal, welcher, nur keine private ). Ihr könnt aber auch wählen, bei welchem Partner dann das Kind kostenlos mitversichert sein soll, wenn ihr beide in der gesetzlichen KK seid. Wäre Dein Männe privatversichert, müßte auch das Kind in die PKV. Wenn Du Leistungen vom Arbeitsamt bekommst, bist Du selber als Arbeitslose krankenversichert und das Arbeitsamt zahlt Deine Beiträge.
Also, ohne Versicherungsschutz wirst Du nicht dastehen, wenn Du VORHER bei der KK nachfragst.
Viele liebe Grüße und alles Gute,
Stephie :-)
Re: Krankenkasse
Ich gehe davon aus, daß du nach der Entbindung erst einmal Elternjahr machen wirst. D.H. daß du bei beitragsfrei bei deiner Krankenkasse versichert bist, solange du dich im Elternjahr befindest. Wie es jobmäßig weitergeht, weiß ich nicht, da sich da einiges geändert hat. Aber sofern du dich nach dem MuSchu arbeitslos melden würdest bist du auch dort weiterhin bei deiner KK versichert...
LG
Eva
Re: Krankenkasse
also ich würde aufs Arbeitsamt gehen und mich dann arbeitslos melden und eben auch die Schwangerschaft angeben. Du müßtest dann Arbeitslosengeld bekommen und bist somit gleichzeit Krankenversichert.Die beraten doch dort auch.
LG Blümle
Re: Krankenkasse
bei mir ist es ganz ähnlich, ich habe am 4.5. ET und mein Vertrag läuft am 30.09.2004 aus. Ich hatte mich beim Personalrat erkundigt und dort folgende Antwort erhalten:
Der Vertrag läuft nicht aus, sondern wird um die Elternzeit verschoben. Außerdem wird die gesetzliche Mutterschutzzeit (also die 6+8 Wochen) an den Vertrag angehängt. Ich werde beispielsweise 2 Jahre Elternzeit beantragen. Nach Ablauf der zwei Jahre kann ich dann die restlichen Monate (Mai-September) plus die maximal 14 Wochen aus der Mutterschutzzeit in meinem alten Vertrag arbeiten. Während der ganzen Zeit bin ich - wie alle anderen Beschäftigten - weiter versichert. Erst wenn mein Vertrag in 2006/2007 endgültig abgearbeitet ist ändert sich etwas daran. Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiter helfen. Ich bin übrigens im Öffentlichen Dienst bzw. an der Uni beschäftigt.
Viele Grüße
Christiane 15+2
1000 Dank für eure Hilfe!!!!! o.T.
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