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Kinderzuschlag bzw. ALGII...Frage hab: (lang!!!)

Also,
wir bekommen keinen Kizu weil wir laut Berechnung schon zu wenig Geld für den "Elterunterhalt" haben.
(Kizu gibt es ja wenn Eltern genug für sich haben, aber für die Kinder reicht es nicht. Das sind ja bis zu 140 Euro/Kind.)
Nach der Ablehnung des Kizu hieß es wir sollen ALGII beantragen. Gesagt, getan...
Jetzt kommt da etwa ein Betrag von 150 Euro raus!! Also ich kann mir nicht vorstellen, das dieser Betrag unsere finanzielle Lage verbessern soll!!??? Warum wurde Kizu abgelehnt? Sollte es uns nach deren Berechnung dann nicht mit ALGII besser gehen?
Wir hatten vorher noch Wohngeld, das aber nicht im Zusammenhang von ALGII weiter gezahlt wird.
Aber nehmen wir mal an wir hätten kein ALGII und bekämen vollen Kizu+Wohngeld, dann wären wir bei einem Betrag von an die 400Euro/Monat.(Zum Vergleich:wir bekommen 150Euro ALGII) Da ginge es uns mit zwei Kindern schon besser mit Kizu,und der Kizu soll doch für die Kinder sein, warum wurde er abgelehnt?!!??
Versteht hier jemand was ich meine?? Kennt sich jemand aus? Wer ist ungefähr in der selben Situation?
Also ich bin super froh, wenn mein Mann im Feb. seine Umschulung beendet hat und wir nicht mehr diese ganzen Anträge stellen müssen. Ich mach dann echt drei Kreuze im Kalender!!
Sorry für`s zutexten und danke für´s zulesen schonmal
LG Katja, die das ganze System bald nicht mehr versteht!!
Bisherige Antworten

Re: Kinderzuschlag bzw. ALGII...Frage hab: (lang!!!)

Hallo Katja,
den Kinderzuschlag gibt es, wenn beide Eltern/oder zumindest 1 Elternteil arbeiten geht. So stand es in unserem Bescheid. Deswegen wurde er wahrscheinlich auch bei Euch abgelehnt. Ich nehm mal an, dass da auch noch eine Rolle spielt, dass Ihr Wohngeld bekommt. Denn das wird für den Kizu wieder als Einkommen gerechnet nehm ich mal an.
Also muß ALG II beantragt werden. Hier wird (zumindest bei uns im Osten, alte BL weiß ich nicht) ein Betrag in Höhe von 298,00 Euro je Erwachsenem und ein Betrag in Höhe von 199,00 je Kind (bis zu einem gewissen Alter) gezahlt. Dazu kommt noch die Kaltmiete und die Heizkosten zuzüglich aller anderen Nebenkosten. Die Strom- & Warmwasserkosten musst du von Deinem Regelbetrag zahlen. Vorsicht ist jedoch geboten, denn von den 199,00 Euro für´s Kind wird das Kindergeld wieder als Einkommen abgezogen (also gibt es statt 199,00 Euro nur 45,00 Euro je Kind). Genauso wird das Einkommen Deines Mannes (weiß ja nun nicht was er bekommt wenn er eine Umschulung macht - früher war das Unterhaltsgeld) angerechnet. Was jedoch nicht angerechnet wird, ist das Erziehungsgeld. Wohngeld gibt es hier logischerweise nicht, denn Ihr bekommt die Miete ja schon mit dem ALG II.
So, hoffe, ich konnte Dir etwas helfen. Warum es den Kizu allerdings nur für arbeitende Eltern gibt und nicht für Eltern mit ALG II versteh ich auch nicht. Denn von 154,00 Euro Kindergeld und diesen 45,00 Euro ALG II/Sozialgeld kommt man nicht weit. Wenn Du noch Fragen hast, meld Dich einfach über´s Profil.
LG Karina & Lukas

Nachtrag

Hallo Katja,
hast Du Dir den Bescheid für das ALG II mal genau durch gesehen? Wenn es nämlich noch Wohngeld gibt, dann wird das meist als Einkommen gerechnet und es gibt weniger ALG II (war bei einer Freundin von mir so). Sobald das Wohngeld ausläuft, gibt es dann auch mehr ALG II. Also schau noch mal in den Bescheid für´s ALG II.
LG Karina
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