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Kündigung zum Ende der Elternzeit - Arbeitsrecht

Als ich die bestätigung zu meiner Elternzeit bekommen habe, stand da auch, daß ich das Weihnachtsgeld zurückzahlen muß, wenn ich zum Ablauf der Elternzeit kündige. Außer ich kündige innerhalb der ersten 3 Monate nach der geburt. jetzt weiß ich erstens mal nicht, ob die tatsächlich das Weihnachtsgeld von 2000 meinen, danach hab ich gar keins mehr bekommen (Selina kam ja 2001 auf die welt). Und zweitens - ist das so rein rechtlich ok? Weiß das jemand?
Ich bin nämlich am überlegen, ob ich jetzt kündigen soll zum Ablauf der Elternzeit (2007) oder nicht. Zur zeit sieht es nämlich eher so aus, daß ich da nicht mehr arbeiten würde, weil die mir niemals meine Vorstellungen bzgl. Arbeitszeit realisieren würden.
Ist das bei noch jemandem so mit der Rückzahlung??
LG jana
Bisherige Antworten

Frag mal lieber...

einen Fachanwalt für Arbeit. Geh aber nicht zu einer kleinen Kanzlei, sonder lieber in eine große wo mehrere Anwälte sind. Hatte auch mal einen einzelnen und da ist alles schief gegangen was schief gehen konnte (schlechte Beratung etc.). Vielleicht kennt aus deinem Umkreis jemand einen guten?
Wenn Du nur eine Beratung willst, ist die Gebühr auch nicht so wahnsinnig teuer. Die kann man aber vorab telefonisch erfragen, da sich die Gebühr nach einer Gebührentabelle (BRAGO)und Streitwert errechnet.
LG Nicole
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