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Jemand hier fit in Arbeitsrecht?

Hallo Ihr Lieben,
ich will meine Elternzeit für Kevin beantragen und da stellen sich mir 2 Fragen. Kann mir jemand helfen?
1. Man kann die Elternzeit von 2 Kindern nicht aufaddieren. ABER es gibt die Möglichkeit, einen Teil der Elternzeit bis zum 8. Lebensjahr zu verschieben. Ich habe gerade fast genau 2 Jahre Elternzeit von Marvin genommen. Kann ich das letzte Jahr um 3 Jahre verschieben und jetzt erst mal die Elternzeit von Kevin für 3 Jahre nehmen?
2. Als ich innerhalb der Elternzeit von Marvin wieder in Teilzeit arbeiten wollte, hat mir meine damalige RÄ (es gab Probleme mit dem AG) gesagt, dass man zwar Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit hat, aber nach herrschender Rechtsmeinung (es gab noch keine Urteile) nur dann einklagbar wäre, wenn ich die Teilzeit direkt bei Einreichen der Elternzeit beantragen würde (möglichst genau mit Umfang, Nennung der Tage und Uhrzeiten). Diesmal möchte ich alles richtig machen, damit ich nicht wieder solche Probleme habe wie beim letzten Mal. Aber auf dem Formular meines AG gibt es nur 2 Möglichkeiten: Elternzeit für 3 Jahre (davon 2 verbindlich) nehmen oder Elternzeit aufteilen auf bis zu 3 oder 4 Zeiträume. Ich wollte jetzt einen handschriftlichen Zusatz auf dem Formular machen, auf dem ich das, so wie oben genannt, spezifiziere. Meine Personalabt. hat mal wieder von nichts eine Ahnung. Ist das wirklich nötig bzw. auch ausreichend?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!!
LG Marion
Bisherige Antworten

Re: Jemand hier fit in Arbeitsrecht?

Hi!
1. Ja,du kannst das verschieben. Wenn du für das 1. Kind aber bereits 3 Jahre beantragt hast, kannst du es dabei belassen und das erste der 3 Jahre vom 3. Kind auf später verschieben. Das darf dann keine Probleme machen.
2. keine wirkliche Ahnung, aber die wenigsten Personalabteilungen stellen sich da groß an, schade, wenn das bei dir so ist. Mein Tip: beim Versorgungsamt nachfragen, dort bekam ich gute Auskünfte.
Crissi (KS-2)

Re: Jemand hier fit in Arbeitsrecht?

Hi,
zu 1):
ja, du kannst das dritte Jahr Elternzeit verschieben. Dieses ist so sogar 'Gang und Gebe' bei zwei Kindern, bei denen sich die Elternzeit überschneiden würde.
Für das Verschieben von Elternzeit bis zu einem Zeitabschnitt von 12 Monaten muss der Arbeitgeber aber zustimmen. Er kann hier aber den Antrag auch einfach ablehnen.
LG
Judie

Re: Jemand hier fit in Arbeitsrecht?

Hallo Judie,
geht das Verschieben auch, wenn ich schon in Teilzeit bis jetzt wieder im Betrieb gearbeitet habe? (siehe auch: http://www.9monate.de/Q-5386263.html)
GLG Marion

Re: Jemand hier fit in Arbeitsrecht?

Hallo Marion,
ich hatte dich zu erst so verstanden, dass du erst zwei Jahre Elternzeit beantragt hast und das dritte Jahr noch nicht. Wie dass jetzt bei deiner Konstellation aussieht,da du ja alle drei Jahre Elternzeit beantragt hast, weiss ich leider nicht.
LG
Judie

Re: Jemand hier fit in Arbeitsrecht?

Hallo Crissi,
ich hoffe, du hast heute alles gut überstanden und euch geht es gut. Ich wünsch euch alles Gute!
Vermutlich hast du keine Zeit mehr, wenn du aus dem KH kommst, meine Frage noch zu beantworten, oder? Ich habe für mein 1. Kind 3 Jahre Elternzeit beantragt, arbeite aber seit letztem Juni in Teilzeit in der Elternzeit wieder. Wenn ich jetzt die Elternzeit erst in einem Jahr nehme, müsste ich ja die Teilzeitstelle weiter nehmen, oder?
LG Marion

Re: Jemand hier fit in Arbeitsrecht?

Hallo Marion!
Zu 1. hast Du ja schon Antwort,..., hätte ich nicht gewusst! :-)
Zu 2.: Seit 2004 haben Mütter ein Anrecht auf Teilzeitarbeit. Vorraussetzungen: Du möchtest zwischen 15-30 Wochenstunden arbeiten, der Betrieb hat mind. 15 Mitarbeiter, Du arbeitest mind. 6 Monate dort und es gibt keine betrieblichen Argumente dagegen (sprich: dem Betrieb geht es schlecht und Kündigungen stehen an).
Laut dem Gesetzestext soll (muss) man tatsächlich im Antrag auf Elternzeit möglichst detailliert die Teilzeitstelle beantragen! Dann hat der Arbeitgeber 4 Wochen Zeit den Antrag zu prüfen. Übrigens steht das alles im $15 Erziehungsgeldgesetz. Gib das doch doch einfach mal in google ein. Der Bund hat auch eine Seite, dort findest Du zum Beispiel fallbezogene Erklärungen zu dem Thema!
Hoffe, dass das etwas verständlich war! :-)
LG Anja

Re: Jemand hier fit in Arbeitsrecht?

Hallo,
zu 2):
dem kann ich so fast zustimmen. Klitze-Kleine Änderung: Der Arbeitgeber kann die Teilzeit während der Elternzeit nur ablehnen, wenn DRINGENDE betriebliche Gründe (und nicht nur betriebliche Gründe) dagegen sprechen. Bei Ablehnung der Elternzeit muss diese auch begründet werden!
Übrignes gibt es dieses Gestzt schon seit Januar 2001.
LG
Judie

Re: Jemand hier fit in Arbeitsrecht?

Hallo Judie,
ich auch noch mal hier. Du meinst also auch, dass man das schon beim Einreichen so genau angeben muss? Meine Personalabteilung wusste nichts davon (aber das hat auch nicht wirklich was zu sagen, leider...). Ich hab in dem Gesetz damals nichts davon gelesen, dass man das schon beim Einreichen machen soll. Das hat mir erst meine RA damals erklärt, dass man das da rausinterpretieren könne... (http://www.9monate.de/Q-5386279.html)
LG Marion, die diese Rechtsgeschichten echt verwirrend findet...

Re: Jemand hier fit in Arbeitsrecht?

Hallo Marion,
wenn du deine Teilzeitwünsche beim Antrag auf Elternzeit oder zumindest nur etwas später einreichst, dann kann sich dein Arbeitgeber auf deine Wünsche einstellen. Ansonsten könnte er für dich eine Ersatzkraft für die Zeit deiner Elternzeit einstellen. Dieses wäre ein 'dringender betrieblicher Grund', deine Teilzeitwünsche in der Elternzeit abzulehnen.
Direkt im Gesetzestext des Bundeserziehungsgeldgesetzes steht dazu nichts drin, ausser, dass der Arbeitgeber eben aus dringenden betrieblichen Gründen die Teilzeit ablehnen kann. Wenn deine Stelle mit einer Ersatzkrakft für die Zeit der Elterzeit neu besetzt ist, dann sind dieses 'dringende betriebliche Gründe'.
Aber in der Broschüre selbst (in den Erklärunge für den Gesetzestext) ist genau so ein Beispiel geschildert: (Seite 52, erster Absatz).
"um diese Gefahr (dass eine Ersatzkraft eingestellt wurde) zu vermeiden, ist es im Einzelfall ratsam, bereits bei Inanspruchnahme der Elternzeit den Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit zu stellen."
Ich habe es so bei meiner ersten Tochter gemacht, und werde es diesmal ebenso machen. Und ich denke, nur schriftliches zählt.
LG
Judie

Re: Jemand hier fit in Arbeitsrecht?

Liebe Judie,
vielen lieben Dank für deine ausführlichen Tipps. Ich habe in den Antrag jetzt alles genau festgeschrieben: Ab wann ich wieder arbeiten will, mit welchem Umfang und zu welchen Zeiten (vormittags). Und dass die Wochenarbeitszeit in beidseitiger Absprache erhöht werden kann auf max. 30 Std. Mal sehen, wie die Personalabteilung reagiert.
LG Marion

Re: Jemand hier fit in Arbeitsrecht?

Hallo Anja,
als ich vor 2 Jahren meine Elternzeit beantragt habe, hatte ich in den Paragraphen nur gelesen, dass man den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit 2 (? - ich weiß es gar nicht mehr so genau) Monate vor der geplanten Aufnahme der Teilzeitstelle einreichen sollte (bei meinem AG sind es laut einer Info-Broschüre 3 Monate) und der AG hat dann die 4 Wochen Zeit, das zu prüfen. Da stand nix dazu, dass man das schon - vor allem so detailliert - beim Einreichen der Elternzeit machen soll. Ansonsten treffen die anderen Bedingungen bei mir zu. Und die haben das Gesetz schon wieder geändert? Erst seit 2004 ist das so?
LG Marion

Re: Jemand hier fit in Arbeitsrecht?

Hallo Marion!
Also, ich sag mal so. Ich habe den kompletten Paragrafen 15 unter "Neuerungen seit 01.01.2004" gelesen. Und da es mein erstes Kind ist, weiß ich natürlich nicht, was genau die Änderungen sind! ;-) Man findet das Gesetz und Erklärungen aber ziemlich leicht im Internet. Gib doch einfach mal unter google '§15 Erziehungsgeldgesetz' ein. Habe es mir nämlich auch das letzte mal vor ein paar Wochen durchgelesen! :-) Wird wohl auch für mich mal wieder Zeit hineinzuschnuppern! ;-)
LG Anja

Re: Jemand hier fit in Arbeitsrecht?

Hallo,
also ich meine zu 1), das das nur geht, wenn dein Arbeitgeber damit einverstanden ist. Er muss diesem verschiebbarem 3. Jahr nicht zustimmen. Zu 2. kann ich dir leider nicht helfen.
Liebe Grüsse
Manu
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