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Hilfe brauche!!! 2. Kind und Arbeitsplatz?

Hallo,
Im Sommer 2007 sind die 3 Jahre Erzeihungsurlaub vorbei.
Bis dahin muß mein Arbeitgeber mir ja meinen Arbeitsplatz freihalten.
Wie ist das, wenn ich in diesen 3 Jahren (z.B. Ende 2006/Anf. 2007 erneut schwanger werden würde. Muß er mir dann erneut 3 Jahre für das 2. Kind meinen Arbeitsplatz freihalten? Oder mußte ich erst wieder mein Arbeitsplatz für eine gewisse Zeit z.B. einige Monate arbeiten?
Wer kennt sich damit aus?
LG Nina
Bisherige Antworten

Re: Hilfe brauche!!! 2. Kind und Arbeitsplatz?

Hi Nina,
du hast auch beim 2. Kind wieder Anspruch auf Elternzeit bis zum Vollendeten 3. Lebensjahr des Kinds. D.h., dass dir auch dein Arbeitsplatz nach einer - jährigen Erziehungspause auf Grund der Geburt zweier Kinder im Abstand von 3 Jahren wieder zusteht. Du musst hier nicht zischendurch wieder auf der Arbeit erscheinen.
Liegt die Geburt von Kind 2 aber in der Elternzeit von Kind 1, so bekommst du die Überschneidungszeit nicht (automatisch) an die Elternzeit von Kind 2 drangehängt. Dir steht auch hier nur Elternzeit bis zum vollendeten 3. Lebnsjahr des Kindes zu.
LG
judie

sollte heißen: "nach einer 6-jährigen Elternzeitp.

hast dann lange Pause

hatte eine Kollegin, die das genau geschafft hat.
Nur ein paar Wochen vor der Rückkehr aus der ersten 3-jährigen Elternzeit konnte sie die neue Schwangerschaft verkünden.
So ist sie dann fast 6 jahre weggeblieben. Die Firma mußte solange damit rechnen, daß sie nach den 6 Jahren wiederkommt. usw. usw. usw. stell Dir mal 3-4 Kinder hintereinander vor...
Ich wünsche fröhliches Gelingen ;-)))))
Siggi

Ich bin seit Mai 2001 in Elternzeit :-)

Hallo Nina!
Cedric ist am 24.05.01 geboren, seitdem bin ich in Elternzeit. Als diese Elternzeit vorbei war, war ich bereits mit Merle wieder im Mutterschutz, so bekam ich noch von meinem Arbeitgeber den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld der Krankenkasse. Merle wurde am 18.05.04 geboren und deshalb habe ich noch Elternzeit bis zum 17.05.2007, also insgesamt fast 6 volle Jahre.
LG Tanja

Aufpassen

Hallo Nina,
wenn die Elternzeit rum ist und die Geburt bis Kind Nr. 2 noch über 6 Wochen dauert musst du wieder arbeiten gehen. Das war bei einer Arbeitskollegin so und der Arbeitgeber hat nicht mit sich reden lassen. Die war für 3 Monate bis zum Beginn des Mutterschutzes wieder arbeiten. Super, durch Systemumstellung hat sie fast nur rumgesessen, da keiner bereit war, sie für 3 Monate anzulernen. Manche Arbeitgeber genehmigen aber unbezahlten Urlaub für die Zeit. Das wäre natürlich super.
LG Andrea

Re: Aufpassen

Hi,
unbezahlter Urlaub wäre gar nicht so super, denn
- was ist dann mit dem Krankenkassenbeitrag?
- wenn man drei Monate unbezahlten Urlaub vor dem Mutterschutz hat, bekommt man auch den Arbeitgeberzuschuss nicht mehr
LG
Judie

Re: Aufpassen

Hallo Judie!
Dann doch lieber einen netten FA der einen wegen vorzeitiger Wehen krankschreibt, auch wenn ich unnütze Krankschreibungen sonst nicht befürworte.
LG Tanja
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