Freiberufler- AG informieren???
bin freiberufliche Dolmetscherin und habe soeben einen schönen Auftrag erhalten von einem *AG*, für den ich regelmäßig arbeite. Muss ich den informieren? Wann? Einerseits würde ich fast leiber drauf verzichten, aus Angst, nicht mehr gebucht uzwerden, andererseits ist es versicherungstechnisch bestimmt wichtig, falls (!!!) was passiert und ich ausfalle, denn der Job ist anstrengend, 16 Std-Tage die Regel...
Was meint ihr?
Danke und Grüße von Caro, erst 7. SSW
Re: Freiberufler- AG informieren???
wie geht´s dir?
Ich glaube, wenn du den AG informierst, greift das MuSch-Gesetz und demnach darfst du nicht mehr als 8 Stunden am Tag arbeiten. Ich kenne mich mit dem Thema aber nicht gut genug aus. Frag doch vielleicht mal in einem der fortgeschritteneren Foren. Die wissen da bestimmt eher bescheid.
Machst du eigentlich nicht gerade deine Diplomarbeit? Oder verwechsel ich dich da? *amkopfkratz*
GLG Miri 4+5
Hallo Miri!
Ja, ich schreibe noch, aber Montag ist Abgabe. Und bei Freiberuflern greft nicht das MuschG, zum Glück, ich kann arbeiten, bis ich Wehen kriege...wär ja auch was, ansonsten total ohne Einkünfte dazustehen, nur weil man schwanger ist???? Angestellte sind ja weich gebettet, mit Schonzeit und Mutterschaftsgeld... *neid!* ;0)
Aber wegen der Info, das weiss ich eben nicht...Verscherungskram und so... *ratlosbin*
Bis denne, lasses Dir gutgehn und Küsschen von Caro
Re: Hallo Miri!
Ui, wenn du Montag Abgabe hast, bist du ja noch ganz shcön am Rotieren, oder! Ich habe in der letzten Woche noch einige Nachtschichten eingelegt. Aber ich bin eh der Typ, der unter Druck am Besten arbeitet.
Ich denke, dass die Schwangerschaft sich nicht auf den Versicherungsschutz auswirkt. Aber vielleicht weiss ja jemand anders mehr darüber.
Bussi, Miri
Re: Hallo Miri!
ich bin zwar kein Freiberufler, bin aber selbständig und arbeite für verschiedene Firmen. Ich habe bisher nichts von meiner ss gesagt, werde ich aber bald nachholen. Ich denke, daß es keine Probleme gibt. Die Firmen werden froh sein, daß Du nicht fest angestellt bist.
Ich werde auch solange es geht arbeiten. Da ich ohne Anspruch auf Krankengeld krankenversichert bin, bekomme ich auch kein Mutterschaftsgeld. Ich habe aber gelesen, daß man Babysitterkosten komplett steuerlich absetzen kann, das ist ja schon mal was!
Liebe Grüße
Katja (10.SSW)
Re: Freiberufler- AG informieren???
Bin allerdings Übersetzerin, d.h. ich mach meine Arbeit zuhause im stillen Kämmerlein, und hab noch dazu das Glück mit einer Freundin zusammenzuarbeiten, die meine Sachen einfach übernimmt, solange ich ausfalle.
Vielleicht kennst du ja auch jemanden, mit dem du kooperieren kannst und der für dich einspringt, wenn`s ernst wird?
LG
Doro
Wenn Du fit genug bist für diesen Job.......
also, wenn Du Dich fit genug fühlst für diesen Job würde ich ihn erstmal annehmen. Ich weiss ja nicht, wie lange Du dafür eingespannt bist und vor allem wo. Den Auftraggeber kannst Du ja noch im Nachhinein informieren. Nicht, dass er Dir den Auftrag erst gar nicht gibt, wenn Du ihm sagst, dass Du schwanger bist. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es versicherungstechnisch einen Unterschied macht, ob Du während einer SS krank wirst, oder so. Es könnte ja auch so mal was passieren. Und da Du ja als Freiberuflerin wahrscheinlich auch keinen Mutterschutz hast, kann es ja eigentlich egal sein. Aber nun gut, rein rechtlich kenne ich mich da nicht aus, ich bin zwar selber selbstständig, aber mein eigener Chef, wenn mir was passiert, muss ich mich selbst darum kümmern, dass jemand mein Geschäft weitermacht. (Habe gottseidank 2 flexible Aushilfen!) Ich werde arbeiten, solange es irgendwie möglich ist, das "Nichtstun" kostet mich schliesslich eine Menge Geld! LG Sandra 12. SSW
Versicherungsschutz Freiberuflern/Selbständigen
kommt drauf an, WIE du krankenversichert bist.
Ich selber bin auch selbständig, und freiwillig weiterhin in der gesetzlichen KV - dort mit Anspruch auf Krankengeld, und damit auch Mutterschutzgeld.
Auch wenn ich krank werde (egal ob SS oder normal) zahlt meine KV ab dem 21. Tag - was leider bei einer normalen Grippe oder so nix bringt.
Informieren würde ich den AG aber in jedem Fall, und ihm dabei versichern, dass die SS dem Auftrag (und evtl. auch weiteren) nicht im Wege steht (sofern du dir wirklich 16-Stunden-Tage zumuten willst).
Das Mutterschutzgesetz greift bei uns normalerweise nicht - aber ich würde mal die Krankenkasse fragen, ich hab das so irgendwas im Hinterkopf, was mir meine Tierärztin diesbezüglich mal erzählt hat - dass die da nämlich drauf achten (Mehrkosten??). Ich kann sie da aber gerne nochmal fragen, wenn ich Donnerstag hinkomme.
Re: Freiberufler- AG informieren???
ich bin auch Freiberuflerin (Unternehmensberaterin). Nebenbei bin ich auch als Dozentin in der Erwachsenenbildung (speziell öffentlicher Dienst) tätig. Ich habe den Auftraggeber recht früh informiert, vor allem, da ein Kurs auch noch ins nächste Jahr geht und ich die Stunden in den Jan/Februar gepackt haben musste. Ich hatte nach der 1. SS keine Probleme, dort wieder Aufträge zu bekommen. Allerdings weiß ich nicht, was du mit versciherungstechnisch meinst. Wir versichern uns in allen Sachen selbst. Wenn ich einen Auftrag/Termin nicht annehmen kann, muss ich versuchen, ihn zu verschieben bzw. sonst für Ersatz sorgen.
LG jula 18+2 und somit kurz mal eingeschlichen ;-)
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