Frage zum Erziehungsgeld *verwirrtbin!*
arbeite bei meinem Freund als *Sekretärin*, d.h. mache Buchhaltung, schreibe Angebote etc. Auch während des Mutterschutzes und nach der Geburt. Kann also demnach keine Elternzeit nehmen. Nun rechnet sich das erziehungsgeld ja nach dem Bruttoeinkommen. Also müssen wir nun das, was mein Freund mir zahlt udn was er verdient sozusagen doppelt angeben, obwohl wir in einem Haushalt leben? Oder was? Das bleibt ja in der Famuilie, wird also eigentlich nur einmal verdient, landet nur auf verschiedenen Konten. Oder?
Überhaupt ist das reichlich verwirrend. Ich werde um jeden Cent kämpfen, wenn's sein muss. Ist ja bitter! Grad, wenn man sich im Grenzbereich bewegt. Zu viel, um was zu bekommen, zu wenig, um locker ohne zu leben...Wie seht ihr das?
LG Carolin
Re: Frage zum Erziehungsgeld *verwirrtbin!*
da stimmt ich dir voll zu. Ich werde in Elternzeit gehen daher zählt nur das Geld von meinen bis dahin Mann.
LG Sam
Re: Frage zum Erziehungsgeld *verwirrtbin!*
wenn Ihr zusammen lebt und dies auch ehrlich angebt, werdet Ihr wie ein verheiratetes Paar behandelt. Auf das Erziehungsgeld in der ELTERNZEIT hat man nur Anspruch, wenn einer der beiden in ELTERNZEIT geht, also nicht mehr als 30 Stunden arbeitet und sich um das Kind kümmert. Als Einkommen wird das Brutto-Einkommen BEIDER Partner gerechnet minus Pauschalen oder tatsächliche Werbungskosten.
Sehr kompetent Auskunft gibt Dir das Info-Telefon des Familienministeriums dazu (01 80/1 90 70 50,montags bis donnerstags von 7.00 bis 19.00 Uhr, 9-18 Uhr 4,6 Cent, sonst 2,5 Cent pro angefangene Minute).
Hoffe, das hilf ein wenig weiter!
Lieben Gruss
Andrea
Danke, das versuch ich mal! LG Carolin
Re: Frage zum Erziehungsgeld *verwirrtbin!*
wenn einer von beiden in Elternzeit geht und nicht mehr arbeitet dann zählt dessen Gehalt nicht mit, soweit ich informiert bin.
LG Sam
Re: Frage zum Erziehungsgeld *verwirrtbin!*
soweit ich weiss, zählt dessen Gehalt nicht mit, wenn er/sie gar nicht arbeitet. Arbeitet man aber in Teilzeit wird das leider angerechnet.
Für uns ist das z.B. deswegen total doof, weil ich ca. 8 Monate raus möchte und wir grundsätzlich Anspruch auf das Budget hätten, aber wenn ich wieder in Teilzeit anfange, wird mein Einkommen mit eingerechnet, wir verlieren den Anspruch auf Budget und müssen zurückzahlen, was wir zuviel erhalten haben (Regelleistung).
glg
Andrea
Re: Frage zum Erziehungsgeld *verwirrtbin!*
aber ich dachte das Geld wird eh nach 6 Monaten neu festgelegt. Dann würdet ihr wenigstens für 6 Monate, so wie wir auch Geld bekommen.
Wir bekommen aber nur 300 Euro aber immerhin besser als nix.
Naja mich würde mal interessieren wieso Familien nicht finanziell unterstützt werden bzw. die "Grenze" so niedrig ist. Find ich ne Frechheit.
LG Sam
Re: Frage zum Erziehungsgeld *verwirrtbin!*
Du hast recht, die Grenzen sind unterschiedlich für die ersten 6 Monate (sind ja meist nur 4, da vorher oft Mutterschutzgeld gezahlt wird) und die Monate 6-12. Unser Problem ist auch nur eines weil wir die Budget-Lösung vorziehen würden, aber das bekommt man nur WENN man das ganze erste Jahr dafür berechtigt ist. Bei der Regelleistung ist das nicht so, da würde man dann halt weniger bekommen ab dem Monat wo ich wieder arbeite, aber zurückzahlen müssten wir nichts. Nachteil: wir hätten weniger Geld, weil die Regelleistung ja niedriger ist.
Ich finde es auch heftig, wie niedrig die Einkommensgrenzen sind und mit wie wenig Geld Familien unterstützt werden. Echt traurig!!!!
glg
Andrea + XY (31. SSW)
Re: Frage zum Erziehungsgeld *verwirrtbin!*
na dann stellt sich nur die Frage, wie hoch die Grenze liegt für die Bugetlösung für 1 Jahr. Ich weis nur für die Regelleistung in den ersten 6 Monaten ist die Einkommensgrenze 30.000,00 Euro.
LG Sam
Re: Frage zum Erziehungsgeld *verwirrtbin!*
um 12 Monate fürs Budget berechtigt zu sein, müssen wir unter 22.086 ? (für die 12 Monate insgesamt) liegen.
Minderungsgrenze ist 16.500 ?, gemindert wird bei uns vermutlich eh!
glg
Andrea
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