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Frage zu Erziehungsgeld

Hallo
nachdem ich gerade mit der Erziehungsgeldstelle telefoniert habe:
auch wenn man einen Anspruch für die 6 Monate auf jeweils 307 Euro hat: es wird ja die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers in den 8 Wochen nach der Geburt vom Auszahlungsbetrag wieder abgezogen.
Da bleibt doch dann sowieso nichts übrig!? Das sind ja fast 2 Monatsgehälter die abgezogen werden (bei mir ca. 3000 Euro, Rest also gleich null).
Da bleibt aber dann doch bei fast keinem was übrig, oder? Zumindest nicht wenn man bis dahin berufstätig war *grübel*
lg Eva
Bisherige Antworten

Re: Frage zu Erziehungsgeld

ah, nach nochmaligem Anruf bei der Erziehungsgeldstelle bin ich schon wieder schlauer.
Die Lohnfortzahlung wird also nur 8 Wochen lang auf den dann auszuzahlenden Anteil des Erziehungsgeldes angerechnet.
D.h. ab dem 3. Monat bekommt man es dann doch wieder.
Also doch Antrag stellen... *seufz*
lg Eva

Re: Frage zu Erziehungsgeld

Das hast Du richtig erkannt :-(
;-)
LG Mel
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